Landtag Brandenburg P-RA 5/13-1 Protokoll - Teil 1
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<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-<strong>RA</strong> 5/<strong>13</strong>-1 S. 12<br />
Rechtsausschuss 25.11.2010<br />
<strong>13</strong>. Sitzung he-ho<br />
habe in der vergangenen Legislaturperiode ständig getagt, obwohl nicht eine Überweisung<br />
vom <strong>Landtag</strong> erfolgt sei und es auch keinen Antrag des Ausschusses ins<br />
Plenum gegeben habe. Hier stelle sich die Frage, ob dies noch eine Ausschussarbeit<br />
im Sinne der GOLT sowie der Verfassung des Landes <strong>Brandenburg</strong> darstelle. Anlass<br />
seiner mitgeteilten Anregung sei eine per E-Mail geäußerte Bitte der <strong>Landtag</strong>sverwaltung<br />
um Benennung von Tagesordnungspunkten zur Vorbereitung der Ausschusssitzungen.<br />
Er schlage vor, dass sich der Ausschuss bei seiner Arbeit auf das konzentriere,<br />
was die GOLT nahelege. Dies schließe selbstverständlich nicht aus, dass auch<br />
aktuelle Tagesordnungspunkte ihren Platz finden. Sein Anliegen sei, dass dies hier<br />
im Rechtsausschuss einmal thematisiert werde. Der Rechtsausschuss könne auch<br />
einen Sitzungstermin entfallen lassen, falls die von ihm geschilderten Voraussetzungen<br />
nicht vorliegen würden.<br />
Abgeordneter Eichelbaum (CDU) widerspricht der durch Abgeordneten Kuhnert geschilderten<br />
Ansicht. Er meint, dass sich der Ausschuss auch unabhängig von einer<br />
Überweisung durch den <strong>Landtag</strong> mit Themen beschäftigen müsse. Im Übrigen bestünde<br />
eine Kontrollfunktion gegenüber der Landesregierung. Die Gewaltenteilung<br />
bringe ganz klar zum Ausdruck, dass sich der Rechtsausschuss mit eigenen Themen<br />
beschäftigen könne.<br />
Abgeordneter Kuhnert (SPD) stimmt dem zu und teilt mit, dass dies auch von ihm<br />
nicht anders gesehen werde.<br />
Abgeordneter Goetz (FDP) merkt an, dass sich mitunter erst infolge einer Befassung<br />
eines Themas im Rechtsausschuss - beispielsweise aufgrund eines Berichts der<br />
Landesregierung - ein Antrag an den <strong>Landtag</strong> ergebe. Im Besonderen seien die Oppositionsfraktionen<br />
darauf angewiesen, in den Ausschusssitzungen Informationen<br />
von der Landesregierung zu erlangen. Insofern halte er regelmäßige Sitzungen für<br />
angebracht. Die Kontrolle der Landesregierung bilde eine wichtige Aufgabe der Ausschüsse.<br />
Der Vorsitzende merkt an, dass die Tagesordnung seit Inkrafttreten der neuen Geschäftsordnung<br />
des <strong>Landtag</strong>es durch den Vorsitzenden im Benehmen mit den Fraktionen<br />
festgesetzt werde. Aus diesem Grund sei vereinbart, dass im Vorfeld der<br />
Rechtsausschusssitzungen um die Benennung von Tagesordnungspunkten gebeten<br />
werde. Bisher habe er die Sitzungen im Rechtsausschuss als konstruktiv erlebt. Die<br />
im Rechtsausschuss behandelten Themen hätten im engeren Sinne immer im Zusammenhang<br />
mit der Arbeit des Ministeriums der Justiz und der Rechtspolitik im Allgemeinen<br />
gestanden.<br />
Abgeordneter Jungclaus (GRÜNE/B90) unterstützt ausdrücklich die bereits vorgetragenen<br />
Auffassungen der Abgeordneten Eichelbaum (CDU) und Goetz (FDP). Er<br />
merkt an, dass er bisher noch nie eine Ausschusssitzung als obsolet empfunden<br />
habe. Für einen solchen Fall wären im Übrigen die Koalitionsfraktionen aufgerufen,<br />
sich an der Themengestaltung aktiv zu beteiligen.