KW 21 / 23.05.2013 - Verbandsgemeinde Wöllstein
KW 21 / 23.05.2013 - Verbandsgemeinde Wöllstein
KW 21 / 23.05.2013 - Verbandsgemeinde Wöllstein
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Wöllstein - 5 - Ausgabe <strong>21</strong>/2013<br />
■■<br />
Fibromyalgie-Selbsthilfegruppe Alzey und<br />
Umgebung<br />
Treffen jeden 1. Mittwoch (Werktag) und darauffolgenden Samstag<br />
(Werktag) im Monat, jeweils von 14.00 bis ca.16.00 Uhr in der Ev.<br />
Sozialstation, Josselinstr.3 in Alzey (vor Erstbesuch bitte anmelden).<br />
Kontakt: M. Rothenmeyer Tel.: 06734/961177<br />
V. Senftleber Tel.: 06355/955891<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
Wöllstein<br />
Bürgermeister Gerd Rocker<br />
Bahnhofstraße 10 oder Postfach 45, 55597 Wöllstein<br />
Tel. 06703/302-0, Fax 06703/302-14<br />
E-Mail VG-Verwaltung: info@vg-woellstein.org<br />
E-Mail Amtsblatt: amtsblatt@vg-woellstein.org<br />
Sprechstunden: montags - freitags 8.00 bis 12.00 Uhr<br />
donnerstags 14.00 bis 18.00 Uhr<br />
www.woellstein.de<br />
Amtliche Bekanntmachungen<br />
Internetanmeldung<br />
für Schulbuchausleihe startet<br />
Nach Mitteilung der Kreisverwaltung Alzey-Worms erhalten dieser<br />
Tage alle Eltern mit Kindern, die die Klassenstufen sechs bis 13 der<br />
allgemeinbildenden Schulen oder die Bildungsgänge Höhere Berufsfachschule,<br />
Berufliches Gymnasium, Berufsfachschule und Berufsoberschule<br />
an den Berufsbildenden Schulen im Schuljahr 2013/14<br />
besuchen, über die „Ranzenpost“ wichtige Unterlagen zur Schulbuchausleihe.<br />
Diese Post enthält ein Schreiben vom Bildungsministerium mit der<br />
jeweiligen individuellen Zugangskennung zum Internetportal (www.<br />
LMF-online.rlp.de).<br />
Die Zugangskennung und die weiteren Informationen benötigen die<br />
Eltern, um sich für die entgeltliche Schulbuchausleihe im Zeitraum<br />
vom 27. Mai bis zum 17. Juni 2013 im Internet (Elternportal) anmelden<br />
zu können. Neben diesem Schreiben des Ministeriums erhalten die<br />
Eltern Hinweise, an wen sie sich wenden können, wenn sie über keinen<br />
internetfähigen Computer verfügen oder Hilfe und Unterstützung<br />
bei der Anmeldung wünschen.<br />
Die Kreisverwaltung wird bezüglich der kreiseigenen Schulen über<br />
die Einrichtung und die Öffnungszeiten der Ausleihstellen am Ende<br />
der Sommerferien informieren. Neu aufgenommene Schülerinnen und<br />
Schüler, insbesondere der Klassenstufen fünf und elf, erhalten diese<br />
Schreiben auf dem Postwege.<br />
Der Landkreis Alzey-Worms ist Schulträger folgender Schulen, die<br />
im Schuljahr 2013/14 an der Schulbuchausleihe teilnehmen: in Alzey<br />
Berufsbildende Schule, Elisabeth-Langgässer-Gymnasium, Gymnasium<br />
am Römerkastell und Gustav-Heinemann-Realschule plus<br />
mit Fachoberschule; in Gau-Odernheim Realschule plus am Alten<br />
Schloss; in Wörrstadt Erich-Kästner-Realschule plus, Rheingrafen-<br />
Realschule plus und Georg-Forster-Gesamtschule; in Osthofen IGS<br />
und Realschule plus. Weitere Informationen zur Schulbuchausleihe<br />
dieser Schulen finden Sie unter www.alzey-worms.de<br />
Für Fragen, die diese Schulen betreffen, stehen von der Kreisverwaltung<br />
Alzey-Worms, Ernst-Ludwig-Straße 36, 55232 Alzey, Simone<br />
Michel, Tel. (06731) 408-3091, Mareike Fox, Tel. (06731) 408- 3022<br />
und Melanie Schreiber, Tel. (06731) 408-30<strong>21</strong> zur Verfügung.<br />
Öffentliche Mahnung<br />
Wir weisen darauf hin, dass die 2. Rate Steuern und allgemeine Abgaben<br />
am 15.05.2013 fällig war.<br />
Diejenigen Abgabepflichtigen, die der <strong>Verbandsgemeinde</strong>kasse Wöllstein<br />
keine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden gebeten,<br />
umgehend ihre Zahlungsrückstände, auch Ausbau- bzw. Erschließungsbeiträge,<br />
zu begleichen.<br />
Die bei verspäteter Zahlung entstehenden, gesetzlich festgelegten,<br />
Mahngebühren und Säumniszuschläge sind zu entrichten und werden,<br />
wie die Abgabeschuld selbst, mittels Vollstreckungsmaßnahmen<br />
( u.U. Lohn- bzw. Kontopfändung ) beigetrieben.<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>kasse Wöllstein<br />
als Vollstreckungsbehörde<br />
Einladung zur <strong>21</strong>. Sitzung des<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>rates Wöllstein<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
zur <strong>21</strong>. Sitzung des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates Wöllstein am Dienstag,<br />
dem 28. Mai 2013, um 19.00 Uhr, im Sitzungssaal der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
Wöllstein, Bahnhofstraße 10, 55597 Wöllstein<br />
lade ich Sie hiermit herzlich ein.<br />
Tagesordnung<br />
I. Öffentlicher Teil<br />
1 Einwohnerfragestunde gem. § 16 a GemO<br />
2 Errichtung von Photovoltaikanlagen auf verbandsgemeindeeigenen<br />
Gebäuden<br />
- Beratung und Beschluss -<br />
2.1. Feststellung der geeigneten Dachflächen, der in der Trägerschaft<br />
der <strong>Verbandsgemeinde</strong> stehenden Gebäuden<br />
2.2. Feststellung der grundsätzlichen Wirtschaftlichkeit des Betriebs<br />
der Anlagen<br />
2.3. Errichtung und Betrieb der Anlagen durch die <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
2.4. Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel im Rahmen<br />
eines Nachtragshaushaltsplanes und einer Nachtragshaushaltssatzung<br />
3 Freiwillige Feuerwehr - Standort Siefersheim;<br />
Um- bzw. Erweiterungsbau Feuerwehrgerätehaus<br />
- Beratung und Beschluss -<br />
3.1. Feststellung der geänderten Plankonzeption<br />
3.2. Kosten und Finanzierung<br />
3.3. Maßnahmenbeginn<br />
4 Freiwillige Feuerwehren der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Wöllstein;<br />
Beschaffung von Atemschutzgeräten<br />
- Beratung und Beschluss -<br />
5 Neustrukturierung des Aufgabengebietes Fremdenverkehr in der<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong> Wöllstein<br />
- Beratung und Beschluss -<br />
5.1. Einrichtung einer Personalstelle mit dem Aufgabengebiet<br />
Fremdenverkehr<br />
5.2. Kooperation mit der „Touristinformation Alzeyer-Land“<br />
6 Neubestellung der Schiedspersonen gem. § 5 und 7 der Schiedsamtsordnung<br />
Rheinland-Pfalz<br />
- Beratung und Beschluss -<br />
7 Nachrichtenblatt Wöllstein - Aktuell;<br />
Gestaltung und Veröffentlichungen<br />
Antrag der CDU-Fraktion<br />
8 Mitteilungen und Anfragen<br />
II. Nichtöffentlicher Teil<br />
9 Grundstücksangelegenheiten;<br />
Eintragung einer Baulast<br />
- Beratung und Beschluss -<br />
10 Mietangelegenheiten<br />
- Beratung und Beschluss -<br />
11 Mitteilungen und Anfragen Mit freundlichen Grüßen<br />
Gerd Rocker, Bürgermeister<br />
Entgeltliche Schulbuchausleihe<br />
für das Schuljahr 2013/2014<br />
In der Zeit vom 27.05.2013 bis 17.06.2013 können Eltern, deren Kinder<br />
an der entgeltlichen Schulbuchausleihe teilnehmen, die Anmeldung<br />
im Portal LMF im Internet durchführen.<br />
Für Eltern, die keinen PC mit Internetzugang besitzen oder Hilfestellung<br />
bei der Anmeldung benötigen, hält die <strong>Verbandsgemeinde</strong> Wöllstein<br />
eine Servicestelle bereit.<br />
Diese ist zu den üblichen Bürozeiten - montags bis freitags von 08.00<br />
bis 12.00 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr<br />
besetzt.<br />
Bitte wenden Sie sich an Frau Hummel, Zimmer E.03,<br />
Tel.: 06703-30<strong>21</strong>8.<br />
Impressum<br />
Herausgeber - Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH<br />
KG, 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriepark), Tel. 06502/9147-0<br />
oder -240, Fax 06502/9147250, Internet: www.wittich.de<br />
E-Mail: info@wittich-foehren.de<br />
Postanschrift: 54343 Föhren, Postfach 1154<br />
Verlagsleitung: Dietmar Kaupp. Verantwortlich für den redaktionellen<br />
Teil: Dietmar Kaupp, Tel. 06502/9147-0. Verantwortlich für<br />
den Anzeigenteil: Klaus Wirth, unter der Anschrift des Verlages -<br />
Anzeigenannahme: Tel. 06502/9147-240, Fax 06502/9147-250.<br />
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere<br />
allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere z. Zt. gültige Anzeigenpreisliste.<br />
Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages<br />
oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens,<br />
bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.