Download der Chronik "Die Capeller" von Gerd Weiland - Rupelrath
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ordnungsgemäß nach Solingen flossen, beschloss das Konsistorium, dass nur Leichen aus <strong>der</strong><br />
Honnschaft <strong>Rupelrath</strong>, das sind die Höfe <strong>Rupelrath</strong>, Hütte, Linde, Holzkamp, Brand, Gosse,<br />
Birkendahl und Horn an <strong>der</strong> Kapelle beerdigt werden dürfen. <strong>Die</strong>ser Beschluss wurde am<br />
2.7.1744 erneuert und schriftlich festgelegt, ebenso, dass jede Beerdigung vorher mit dem<br />
Prediger, Küster und Schulmeister abgesprochen werden soll, weil in „Robbelrath<br />
Unordnung bei <strong>der</strong> Beerdigung <strong>der</strong> Toten herrscht.“<br />
Aus einer Aktennotiz vom 6.8.1744 erfahren wir, dass nur wenige Wochen nach den<br />
verschärften Bestimmungen die Anwohner <strong>von</strong> Kohlsberg, Höhmannsberg, Brachen und<br />
Wippe beim Konsistorium vorstellig wurden. Sie beklagten sich, nicht zum Kreise <strong>der</strong><br />
Berechtigten zu gehören, die ihre Toten an <strong>der</strong> Kapelle beerdigen dürfen. <strong>Die</strong> Deputierten<br />
Johann Stetz vom Brachen und Heinrich Henckels vom Kohlsberg wurden abgewiesen und<br />
dabei auf die Verfügung vom 2.7. hingewiesen. Im September 1746 drohten selbst <strong>der</strong><br />
Bürgermeister und <strong>der</strong> Rat <strong>der</strong> Stadt „ im Fall sie (die Prediger) sich unterstehen würden,<br />
jemandt an<strong>der</strong>s auß hiesiger Gemeinde so nicht aus <strong>Rupelrath</strong>er Honnschaft ist, auf dem<br />
Capeller Kirchhof zu begraben, ihnen <strong>von</strong> je<strong>der</strong> Leiche 5 Rhtlr. <strong>von</strong> ihrem gehalt vom<br />
zeitlichen Bürgermeister abzögen und einbehalten werden solle“ (Archiv St. Reinoldi<br />
<strong>Rupelrath</strong>, 66-3).<br />
Grabstein Dickes <strong>von</strong> 1702<br />
Foto: Sammlung G. <strong>Weiland</strong><br />
<strong>Die</strong> Eintragungen in den Sterberegistern <strong>der</strong> Kirchenbücher beweisen aber eindeutig, dass die<br />
Bewohner dieser Honnschaften auch weiterhin ihre Toten an <strong>der</strong> Kapelle beerdigten.<br />
Erst Anfang des 19. Jahrhun<strong>der</strong>ts wurden auch Lutheraner aus den benachbarten<br />
Honnschaften beerdigt. <strong>Die</strong>s ist insofern bemerkenswert, als die Lutheraner <strong>der</strong> Honnschaft<br />
<strong>Rupelrath</strong> sich seit mehr als 100 Jahren ganz nach Leichlingen orientiert hatten. Im so<br />
genannten „Robbelrather Contract“, <strong>der</strong> am 26.1.1685 in Lennep geschlossen wurde, ist diese<br />
Eingemeindung geregelt (Archiv St. Reinoldi <strong>Rupelrath</strong>, 24-0). <strong>Die</strong> lutherische Gemeinde in<br />
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