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AUSBILDUNGSKONZEPT

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4. Ausbildungsauftrag<br />

4.1. Zielsetzung und Ausbildungsauftrag im Melchenbühl<br />

Am Ausbildungsplatz im Melchenbühl werden während des Praktikums an den/die<br />

Auszubildende folgende Erwartungen gestellt:<br />

• Anwendung, Umsetzung der Lernziele die von der Schule vermittelt werden oder<br />

worden sind.<br />

• Bereitschaft zur Auseinandersetzung in der praktischen Arbeit im Team und mit<br />

unseren Bewohnern im Bereich der stationären Drogentherapie.<br />

• Entwicklung einer Berufsidentität durch eine zunehmende sozialberufliche<br />

Professionalisierung.<br />

4.2. Praktikumsformen<br />

4.2.1. Vorpraktikum<br />

Wir bieten zur Zeit kein Vorpraktikum an.<br />

4.2.2. Einjähriges Ausbildungspraktikum<br />

Grundsätzlich soll der/die Praktikantin nach einem Jahr die wesentlichen Themen der<br />

Lernziele der Schule in der Praxis behandelt haben. In bezug auf die fachspezifische<br />

Drogenarbeit erwarten wir, dass der/die Ausgebildete nach einem Jahr über Fremd- und<br />

Selbstbeurteilung seine/ihre Fähigkeiten und Grenzen kennengelernt hat.<br />

Wir erwarten nicht, dass der/die Praktikanten/in innerhalb eines Jahres alle Abläufe und<br />

Haltungen internalisiert. Wir gehen davon aus, dass das sozialpädagogische Arbeitsfeld<br />

ganzheitlich erfahren wurde.<br />

4.2.3. Praxisbegleitende Ausbildung<br />

Da sich die praxisbegleitende Ausbildung zum/r Sozialpädagogen/in über 4 Jahre<br />

ausdehnt, steht dem/der Auszubildenden dementsprechend mehr Zeit in der Praxis zur<br />

Verfügung. Die Zielsetzungen und Schwerpunkte werden entsprechend der Ausbildung<br />

gewichtet. Der/die Sozialpädagoge/in in Ausbildung soll die Möglichkeit erhalten<br />

Ausbildungserfahrungen im Alltag anwenden zu lernen. Der die Auszubildende soll bis zum<br />

Abschluss betriebliche Abläufe und Haltungen verinnerlicht und muss bis Ende der<br />

Ausbildung theoretisches Grundlagenwissen in die Praxis umsetzten können.<br />

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