AUSBILDUNGSKONZEPT
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4. Ausbildungsauftrag<br />
4.1. Zielsetzung und Ausbildungsauftrag im Melchenbühl<br />
Am Ausbildungsplatz im Melchenbühl werden während des Praktikums an den/die<br />
Auszubildende folgende Erwartungen gestellt:<br />
• Anwendung, Umsetzung der Lernziele die von der Schule vermittelt werden oder<br />
worden sind.<br />
• Bereitschaft zur Auseinandersetzung in der praktischen Arbeit im Team und mit<br />
unseren Bewohnern im Bereich der stationären Drogentherapie.<br />
• Entwicklung einer Berufsidentität durch eine zunehmende sozialberufliche<br />
Professionalisierung.<br />
4.2. Praktikumsformen<br />
4.2.1. Vorpraktikum<br />
Wir bieten zur Zeit kein Vorpraktikum an.<br />
4.2.2. Einjähriges Ausbildungspraktikum<br />
Grundsätzlich soll der/die Praktikantin nach einem Jahr die wesentlichen Themen der<br />
Lernziele der Schule in der Praxis behandelt haben. In bezug auf die fachspezifische<br />
Drogenarbeit erwarten wir, dass der/die Ausgebildete nach einem Jahr über Fremd- und<br />
Selbstbeurteilung seine/ihre Fähigkeiten und Grenzen kennengelernt hat.<br />
Wir erwarten nicht, dass der/die Praktikanten/in innerhalb eines Jahres alle Abläufe und<br />
Haltungen internalisiert. Wir gehen davon aus, dass das sozialpädagogische Arbeitsfeld<br />
ganzheitlich erfahren wurde.<br />
4.2.3. Praxisbegleitende Ausbildung<br />
Da sich die praxisbegleitende Ausbildung zum/r Sozialpädagogen/in über 4 Jahre<br />
ausdehnt, steht dem/der Auszubildenden dementsprechend mehr Zeit in der Praxis zur<br />
Verfügung. Die Zielsetzungen und Schwerpunkte werden entsprechend der Ausbildung<br />
gewichtet. Der/die Sozialpädagoge/in in Ausbildung soll die Möglichkeit erhalten<br />
Ausbildungserfahrungen im Alltag anwenden zu lernen. Der die Auszubildende soll bis zum<br />
Abschluss betriebliche Abläufe und Haltungen verinnerlicht und muss bis Ende der<br />
Ausbildung theoretisches Grundlagenwissen in die Praxis umsetzten können.<br />
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