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Basel, Einrichtungen der Suchthilfe Region Basel (SRB)

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Ausbildungskonzept Abteilung 3<br />

2.3 Generelles Ausbildungsverständnis <strong>der</strong> Praxiseinrichtung<br />

Innerhalb <strong>der</strong> Ausbildung wollen wir die Studierenden för<strong>der</strong>n und for<strong>der</strong>n,<br />

allerdings ohne sie zu überfor<strong>der</strong>n. Wir erachten es daher als sehr wichtig, dass<br />

den Studierenden AnsprechpartnerInnen zur Verfügung stehen und sie nicht<br />

frühzeitig als volle MitarbeiterInnen eingesetzt werden. Selbstverständlich ist das<br />

Ziel <strong>der</strong> Ausbildung, die Studierenden in ihrer Selbständigkeit zu för<strong>der</strong>n und<br />

ihnen die notwendigen Fachkenntnisse zu vermitteln, so dass sie am Ende einer<br />

Praktiumsphase in <strong>der</strong> Lage sein sollten, selbständig arbeiten zu können.<br />

2.4 Bedeutung und Funktion des einrichtungsinternen Ausbildungskonzeptes<br />

Das Ausbildungskonzept dient als Richtlinie für die Ausbildung <strong>der</strong>/des<br />

Studierenden. Es setzt den Rahmen an dem sich die/<strong>der</strong> Studierende, die/<strong>der</strong><br />

PraxisausbildnerIn und weitere an <strong>der</strong> Ausbildung beteiligte MitarbeiterInnen<br />

orientieren können. Darüber hinaus trägt es dazu bei, den Arbeitsalltag bewusst<br />

als Lernfeld zu gestalten und wahrzunehmen.<br />

3. Verantwortung und Zuständigkeit <strong>der</strong> studienbegleitenden<br />

Praxisausbildung<br />

3.1 Abteilungsleitung<br />

Die Abteilungsleitung <strong>der</strong> Klinik ESTA entscheidet in Absprache mit dem/<strong>der</strong><br />

PraxisausbildnerIn über die Anstellung <strong>der</strong> Ausbildungsbewerberin/des<br />

Ausbildungsbewerbers.<br />

Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung <strong>der</strong>/des Studierenden liegt bei <strong>der</strong><br />

Abteilungsleitung, welche die Aufgabe <strong>der</strong> Ausbildung an eine/einen MitarbeiterIn<br />

delegieren kann. Hierbei sind folgende Rahmenbedingungen zu beachten:<br />

- die Abteilungsleitung benennt eine/einen PraxisausbildnerIn <strong>der</strong>/die über für<br />

die Ausbildung erfor<strong>der</strong>lichen Fähigkeiten und beruflichen Qualifikationen<br />

verfügt.<br />

- Sie schafft Rahmenbedingungen bzw. stellt dieses zur Verfügung in denen es<br />

<strong>der</strong>/dem Auszubildenden und <strong>der</strong>/dem PraxisausbildnerIn möglich ist die<br />

praktische Arbeit zu leisten und den Kontakt zur Fachhochschule zu pflegen<br />

3.2 AusbildnerIn in <strong>der</strong> Praxis<br />

Die/<strong>der</strong> PraxisausbildnerIn verfügt über eine Ausbildung im sozialpädagogischen<br />

bzw. sozialarbeiterischen Bereich und ist eine für den Bereich qualifiziert<br />

Fachperson. Darüber hinaus ist es wünschenswert, das die betreffende Person<br />

über die Qualifikation als PraxisausbildnerIn verfügt o<strong>der</strong> bereit ist einen<br />

dementsprechenden Kurs zu absolvieren. Um eine gute Ausbildung zu<br />

gewährleisten ist es von Vorteil, wenn die/<strong>der</strong> Studierende und die/<strong>der</strong><br />

PraxisausbildnerIn in <strong>der</strong> gleichen Einrichtung arbeiten. In Ausnahmefällen kann<br />

die Ausbildung <strong>der</strong>/des Studierenden von zwei Personen übernommen werden,<br />

wobei im Einzelfall genau zu klären ist, wer für welchen Teil <strong>der</strong> Ausbildung<br />

verantwortlich ist.<br />

Die/<strong>der</strong> AusbildnerIn:<br />

- ist hauptverantwortlich für die Einhaltung des Ausbildungskonzeptes<br />

- gestaltet die Ausbildungsgespräche mit<br />

Erstellt von: Britta Buchholz, 29.08.2013 2

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