BGV D6 - Berufsgenossenschaft Holz und Metall
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III. Prüfungen<br />
(4) Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme nach Absatz 1 ist nicht erforderlich für<br />
Krane, die betriebsbereit angeliefert werden <strong>und</strong> für die der Nachweis einer Typprüfung<br />
(Baumusterprüfung) oder die EG-Konformitätserklärung vorliegt.<br />
§ 26 Wiederkehrende Prüfungen<br />
(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Krane entsprechend den Einsatzbedingungen<br />
<strong>und</strong> den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, jährlich jedoch mindestens<br />
einmal, durch einen Sachk<strong>und</strong>igen geprüft werden. Dabei sind die Prüfhinweise der<br />
Hersteller in den Betriebsanleitungen zu beachten.<br />
Durchführungsanweisungen zu § 26 Abs. 1:<br />
Sachk<strong>und</strong>iger (befähigte Person) ist, wer aufgr<strong>und</strong> seiner fachlichen Ausbildung <strong>und</strong> Erfahrung<br />
ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Krane hat <strong>und</strong> mit den einschlägigen<br />
staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, BG-Vorschriften <strong>und</strong> allgemein anerkannten Regeln<br />
der Technik (z. B. BG-Regeln, DIN-Normen, VDE-Bestimmungen, technische Regeln anderer<br />
Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens<br />
über den Europäischen Wirtschaftsraum) soweit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren<br />
Zustand von Kranen beurteilen kann.<br />
Als Sachk<strong>und</strong>ige für die Prüfung können neben den Sachverständigen auch Betriebsingenieure,<br />
Maschinenmeister, Kranmeister oder hierfür besonders ausgebildetes Fachpersonal<br />
herangezogen werden, sofern sie Erfahrungen <strong>und</strong> ausreichende Kenntnisse haben, um<br />
den sicheren Zustand des zu prüfenden Kranes zu beurteilen.<br />
Ein Kran mit einer großen Betriebsst<strong>und</strong>enzahl (z. B. Drei-Schichten-Betrieb), der noch<br />
dazu überwiegend mit Volllast fährt, ist häufiger zu prüfen als beispielsweise ein Kran, der<br />
nur gelegentlich zu Montagezwecken benutzt wird. Auch die umgebende Atmosphäre ist<br />
bei den zu wählenden Prüfabständen von Bedeutung, z. B. bei Kranen in Beizereien mit<br />
aggressiven Dämpfen. Die Prüfabstände werden zweckmäßigerweise im Einvernehmen<br />
mit dem Kranhersteller festgelegt.<br />
Siehe auch BGG 905 „Prüfung von Kranen“.<br />
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