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BGV D6 - Berufsgenossenschaft Holz und Metall

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IV. Betrieb<br />

(7) Der Kranführer hat bei allen Kranbewegungen die Last oder bei Leerfahrt die Lastaufnahmeeinrichtungen<br />

zu beobachten, wenn durch sie Gefahren entstehen können.<br />

Ist eine Beobachtung nach Satz 1 nicht möglich, darf der Kranführer den Kran nur auf<br />

Zeichen eines Einweisers steuern. Dies gilt nicht für programmgesteuerte Krane.<br />

(8) Der Kranführer hat bei Bedarf Warnzeichen zu geben.<br />

(9) Der Kranführer soll Lasten nicht über Personen hinwegführen. Bei Verwendung von<br />

Lastaufnahmeeinrichtungen, die die Last durch Magnet-, Reib- oder Saugkräfte ohne<br />

zusätzliche Sicherung halten, sowie bei Kranen ohne selbsttätig wirkende Hub- oder<br />

Auslegereinziehwerksbremse darf er die Last nicht über Personen hinwegführen.<br />

Durchführungsanweisungen zu § 30 Abs. 9:<br />

Eine Stützbatterie bei Magnetbetrieb ist nicht als zusätzliche Sicherung anzusehen.<br />

Als zusätzliche Sicherung kann ein Netz, ein Korb oder eine Unterfangung des Lastweges<br />

in Frage kommen.<br />

Auf Baustellen ist immer davon auszugehen, dass Lasten über Personen hinweggeführt<br />

werden. Bei Verwendung von Körben, Gabeln <strong>und</strong> Greifern zum Transport von Bausteinen<br />

<strong>und</strong> ähnlichen Materialien sind deshalb immer zusätzliche Sicherungen erforderlich, es<br />

sei denn, die Lasten werden nur im bodennahen Bereich bewegt.<br />

(10) Von Hand angeschlagene Lasten dürfen vom Kranführer erst auf eindeutige Zeichen<br />

des Anschlägers, des Einweisers oder eines anderen vom Unternehmer bestimmten<br />

Verantwortlichen bewegt werden. Müssen zur Verständigung mit dem Kranführer<br />

Signale benutzt werden, sind sie vor ihrer Anwendung zwischen dem Verantwortlichen<br />

<strong>und</strong> dem Kranführer zu vereinbaren. Erkennt der Kranführer, dass Lasten unsachgemäß<br />

angeschlagen sind, darf er sie nicht befördern.<br />

Durchführungsanweisungen zu § 30 Abs. 10:<br />

Wird eine Last von mehreren Personen angeschlagen, darf nur eine Person die Zeichen<br />

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