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„Die Gemeinde Deining wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern ein ...

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36<br />

Einführung der SEPA-Zahlverfahren bei der <strong>Gem<strong>ein</strong>de</strong> <strong>D<strong>ein</strong>ing</strong><br />

Was ist SEPA?<br />

SEPA ist die Abkürzung für Single Euro<br />

PaymentsArea <strong>und</strong> bezeichnet den <strong>ein</strong>heitlichen<br />

Euro-Zahlungsraum, bei welchem<br />

k<strong>ein</strong>e Unterschiede mehr zwischen<br />

inländischen <strong>und</strong> grenzüberschreitenden<br />

Zahlungsverkehr gemacht wird.<br />

Ab 1. Februar 2014 verändert SEPA<br />

den bargeldlosen Zahlungsverkehr in<br />

Deutschland. Alle Überweisungen <strong>und</strong><br />

Lastschriften in Euro, auch innerhalb<br />

Deutschlands, sind dann nach europaweit<br />

<strong>ein</strong>heitlichen Verfahren vorzunehmen.<br />

Was ändert sich bei Überweisungen?<br />

Statt der bisherigen Kontonummer <strong>und</strong><br />

Bankleitzahl benötigt man künftig die<br />

IBAN (International Bank Account Number).<br />

Die IBAN besteht in Deutschland<br />

aus der 10-stelligen Kontonummer <strong>und</strong><br />

der 8-stelligen Bankleitzahl, zusammen<br />

mit dem Ländercode DE für Deutschland<br />

<strong>und</strong> <strong>ein</strong>er zweistelligen Prüfziffer. Der BIC<br />

(auch SWIFT-Code genannt) ist <strong>ein</strong>e international<br />

standardisierte Bankleitzahl. Sie<br />

setzt sich aus 8 bis 11 alphanumerischen<br />

Zeichen zusammen. Bei grenzüberschreitenden<br />

Überweisungen in andere SEPA-<br />

Länder ist übergangsweise bis zum 31.<br />

Januar 2016 zusätzlich der BIC (Business<br />

Identifier Code) anzugeben.<br />

Was ist <strong>ein</strong>e Gläubiger-Identifikationsnummer<br />

(Gläubiger-ID)?<br />

<strong>Gem<strong>ein</strong>de</strong><br />

Die Gläubiger-ID wird auf Antrag von<br />

der B<strong>und</strong>esbank vergeben <strong>und</strong> wird<br />

benötigt, wenn Zahlungen mittels Lastschrift<br />

abgebucht werden sollen.Die<br />

<strong>Gem<strong>ein</strong>de</strong> <strong>D<strong>ein</strong>ing</strong> hat die Gläubiger-ID<br />

DE23ZZZ00000185698.<br />

Einzugsermächtigungen / SEPA-<br />

Lastschriftmandat<br />

Um künftig Lastschriften durchführen<br />

zu können benötigt man <strong>ein</strong> SEPA-Lastschriftmandat.<br />

Das SEPA-Mandat besteht<br />

aus <strong>ein</strong>er <strong>ein</strong>deutigen Mandatsreferenznummer<br />

<strong>und</strong> der Gläubiger-Identifikationsnummer.<br />

Die bisher gültig erteilten<br />

Einzugsermächtigungen können in SEPA-<br />

Lastschriftmandate umgewandelt (umgedeutet)<br />

werden, so dass gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

k<strong>ein</strong>e neuen SEPA-Mandate <strong>ein</strong>geholt<br />

werden müssen. Die Wandlung (Umdeutung)<br />

wird von der <strong>Gem<strong>ein</strong>de</strong> <strong>D<strong>ein</strong>ing</strong><br />

mittels <strong>ein</strong>es Umdeutungsschreibens mitgeteilt.<br />

Dieses Schreiben wird gem<strong>ein</strong>sam<br />

mit der Ausgabe dieses <strong>Gem<strong>ein</strong>de</strong>blattes<br />

denjenigen Steuern-/Abgabepflichtigen<br />

zugestellt, die bisher abbuchen ließen.<br />

In dem Schreiben wird die Gläubiger-ID<br />

<strong>und</strong> die Mandatsreferenz mitgeteilt. K<strong>ein</strong>e<br />

Mitteilung erhalten die sog. Barzahler<br />

oder auch „Überweiser“ genannt.<br />

Was ist <strong>ein</strong>e Pre-Notification (Abbuchungsvorankündigung)?<br />

Jeder Abbuchung muss künftig 14 Tage<br />

vorher <strong>ein</strong>e Abbuchungsvorankündigung<br />

vorausgehen. Sie soll den K<strong>und</strong>en vor<br />

der Rückgabe von Lastschriftbuchungen<br />

mangels Deckung<br />

schützen. Die Vorankündigung<br />

wird<br />

künftig gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

zusammen<br />

mit dem Bescheid<br />

/ Rechnung ergehen.<br />

Hat <strong>ein</strong> K<strong>und</strong>e<br />

<strong>ein</strong> Mandat erteilt,<br />

werden die<br />

Bescheide / Rechnungen<br />

in Zukunft<br />

so gestaltet, dass<br />

sie gleichzeitig<br />

<strong>ein</strong>e Pre-Notifikation<br />

darstellen,<br />

also die notwendigen<br />

Inhalte wie<br />

A n k ü n d i g u n g<br />

der Lastschrift<br />

mit Gläubiger-ID,<br />

Mandatsreferenznummer,<br />

Belastungsdatum <strong>und</strong> Betrag<br />

enthalten.<br />

Was müssen Sie als Bürger / Bürgerin<br />

unternehmen? Was kommt<br />

auf Sie zu?<br />

Ihre uns vorliegende Einzugsermächtigung<br />

wurde von uns in <strong>ein</strong> SEPA-Mandat<br />

umwandelt (umgedeutet). Die uns<br />

vorliegende Bankverbindung wurde von<br />

der AKDB (Anstalt für kommunale Datenverarbeitung<br />

in Bayern) auf IBAN <strong>und</strong><br />

BIC umgerechnet. Sie müssen also nichts<br />

unternehmen.<br />

Bitte beachten Sie, dass künftig erteilte<br />

SEPA-Mandate nur im Original mit Unterschrift<br />

gültig sind. Eine Erteilung oder<br />

Änderung <strong>ein</strong>es Mandates mittels FAX,<br />

Email oder telefonisch ist künftig leider<br />

nicht möglich.<br />

Sollten Sie noch Fragen zur SEPA-Umstellung<br />

haben, wenden Sie sich bitte<br />

an Herrn Mayer im Rathaus Tel. Nr.<br />

09184/8300-30<br />

<strong>Gem<strong>ein</strong>de</strong> <strong>D<strong>ein</strong>ing</strong>

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