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Rot-weiße Ballnacht 2014 - Samtgemeinde Freden

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<strong>Freden</strong> - 5 -<br />

Nr. 01/<strong>2014</strong><br />

§ 2 - Kreditermächtigung<br />

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen<br />

und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.800,00 € festgesetzt.<br />

§ 3 - Verpflichtungsermächtigungen<br />

Der Gesamtbetrag der Verpfl ichtungsermächtigungen wird auf +/- 0,00<br />

€ festgesetzt.<br />

§ 4 - Liquiditätskredite<br />

Der Höchstbetrag bis zu dem im Haushaltsjahr <strong>2014</strong> Liquiditätskredite<br />

zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen<br />

werden dürfen, wird auf 1.970.000,00 € festgesetzt.<br />

§ 5<br />

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr<br />

<strong>2014</strong> wie folgt festgesetzt:<br />

1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe<br />

(Grundsteuer A) 400 v. H.<br />

1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 400 v. H.<br />

2. Gewerbesteuer 360 v. H.<br />

<strong>Freden</strong> (Leine), den 25. November 2013<br />

Bürgermeister<br />

Gemeindedirektor<br />

gez. Paulat<br />

gez. Wecke<br />

Siegel<br />

2. Verkündung der Haushaltssatzung<br />

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr <strong>2014</strong> wird<br />

hiermit verkündet.<br />

Die nach §§ 120 Abs. 2 und 122 Abs. 2 NKomVG erforderliche Genehmigung<br />

ist durch den Landkreis Hildesheim am 8.1.<strong>2014</strong> unter Az.: (910)<br />

14/10 erteilt worden.<br />

Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG<br />

vom 16.1.<strong>2014</strong> bis 24.1.<strong>2014</strong><br />

zur Einsichtnahme während der Dienststunden im Rathaus der <strong>Samtgemeinde</strong><br />

<strong>Freden</strong> (Leine), Am Schillerplatz 4, Zimmer-Nr. 17, 31084 <strong>Freden</strong><br />

(Leine) öffentlich aus.<br />

<strong>Freden</strong> (Leine), den 13.1.<strong>2014</strong><br />

Gemeinde <strong>Freden</strong> (Leine)<br />

Der Gemeindedirektor<br />

gez. Unterschrift<br />

A12<br />

Gemeinde <strong>Freden</strong> (Leine) <strong>Freden</strong> (Leine), den 18.12.2013<br />

- Der Bürgermeister -<br />

Bekanntmachung<br />

Aufstellungsbeschluss<br />

Öffentliche Auslegung<br />

Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauG13) vom 23. September<br />

2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt geltenden Fassung hat der<br />

Rat der Gemeinde <strong>Freden</strong> (Leine) am 17.12.2013 die Aufstellung der<br />

2. Änderung (gemäß § 13a i.V.m. § 13 BauGB) des Bebauungsplanes<br />

Nr. 17 „Sandbergsee“ und gleichzeitig die Auslegung des Entwurfes mit<br />

Begründung beschlossen.<br />

Der Planbereich der Änderung befi ndet sich nordwestlich der Ortslage<br />

<strong>Freden</strong>s westlich der Kreisstraße 402 in Richtung Wispenstein/Alfeld und<br />

wird wie auf der Karte im Maßstab 1:10.000 dargestellt begrenzt.<br />

Ziel und Zweck der Planung<br />

Festsetzung von Schallschutzmaßnahmen für das geplante Ferien- und<br />

Wochenendhausgebiet aufgrund der Planung von Windenergieanlagen<br />

nördlich des Bebauungsplangebietes<br />

Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Sandbergsee“<br />

wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit<br />

vom 02.01.<strong>2014</strong> bis einschließlich 03.02.<strong>2014</strong><br />

im Büro der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Freden</strong> (Leine), Am Schillerplatz 4, 31084<br />

<strong>Freden</strong> (Leine) während der Sprechzeiten<br />

Montag bis Freitag .................................................. von 8.30 - 12.00 Uhr<br />

öffentlich ausgelegt.<br />

Die vorliegende Bebauungsplanänderung dient der Innenentwicklung<br />

im Sinne des § 13a (1) BauGB, ohne dass eine Grundfl äche, die den<br />

Grenzwert nach § 13a (1) Nr. 1 BauGB erreichen würde, festgesetzt wird.<br />

Eingriffe, die durch die Aufstellung des Bebauungsplanes ermöglicht werden,<br />

waren im Grundsatz bereits vorher zulässig. Durch die Planung wird<br />

kein Vorhaben ermöglicht, das eine Pfl icht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

begründete.<br />

Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher<br />

Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des<br />

Bundesnaturschutzgesetzes sowie Belange des Artenschutzes sowie der<br />

Natur und Landschaft allgemein sind durch die Änderungsinhalte aufgrund<br />

der getroffenen Festsetzungen nicht negativ betroffen. Die Bebauungsplanänderung<br />

kann damit im beschleunigten Verfahren aufgestellt<br />

werden. Von einer Umweltprüfung mit anschließendem Umweltbericht<br />

wird gemäß § 13 (3) BauGB abgesehen.<br />

Der Entwurf mit Begründung kann von jedermann eingesehen werden.<br />

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder<br />

während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht<br />

fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung<br />

über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 unberücksichtigt<br />

bleiben.<br />

Weiter wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung<br />

unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen<br />

geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung<br />

nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend<br />

gemacht werden können.<br />

Der Gemeindedirektor<br />

A 13<br />

Mitteilung der <strong>Samtgemeinde</strong>kasse <strong>Freden</strong> (Leine)<br />

Information zur Umstellung auf<br />

das SEPA - Lastschriftverfahren<br />

Ab Februar <strong>2014</strong> wird zur Schaffung eines einheitlichen europäischen<br />

Zahlungsverkehrs ihre Einzugs-/Lastschriftermächtigung durch das sogenannte<br />

SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst.<br />

IBAN und BIC ersetzen Kontonummer und Bankleitzahl.<br />

Sofern Sie der <strong>Samtgemeinde</strong>kasse <strong>Freden</strong> (Leine) bereits eine Einzugsermächtigung<br />

erteilt haben, wurde diese „gewandelt“ und gilt damit<br />

zukünftig als SEPA-Lastschriftmandat.<br />

Unter der Gläubiger ID: DE 77ZZZ00000124004 und Ihrer Mandatsnummer<br />

werden wir - wie bisher - Ihre Steuern per Lastschrift einziehen.<br />

Diese Mitteilung dient lediglich Ihrer Information, und Sie müssen weiter<br />

nichts veranlassen oder unternehmen.<br />

<strong>Samtgemeinde</strong>kasse <strong>Freden</strong> (Leine)<br />

A14<br />

Wohnung zu vermieten:<br />

Die <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Freden</strong> (Leine) vermietet ab dem 01.03.<strong>2014</strong> eine<br />

Wohnung im Dachgeschoss des Schulgebäudes Bachstraße 10 in 31084<br />

<strong>Freden</strong> (Leine).<br />

Die Wohnung hat eine anrechenbare Größe von ca. 101,34 qm und besteht<br />

aus 4 Zimmern nebst Küche, Bad/WC, Gäste WC, Flur, Abstellraum<br />

und Kelleranteil.<br />

Die Grundmiete soll monatlich 263,48 EUR (= 2,60 EUR pro Quadratmeter)<br />

betragen. Daneben sind die anfallenden Neben- und Betriebskosten<br />

vom Mieter zu tragen.<br />

Bewerbungen für die Wohnung sind schriftlich an die<br />

<strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Freden</strong> (Leine)<br />

z. Hd. Herrn Gonschorek<br />

Am Schillerplatz 4<br />

31084 <strong>Freden</strong> (Leine)<br />

Tel.: 05184 / 79037 Fax: 79040<br />

E-Mail: gonschorek@freden.de<br />

zu richten.<br />

<strong>Freden</strong> (Leine), 04.12.2013<br />

Der <strong>Samtgemeinde</strong>bürgermeister<br />

In Vertretung<br />

gez. Hebner

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