Rot-weiße Ballnacht 2014 - Samtgemeinde Freden
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<strong>Freden</strong> - 5 -<br />
Nr. 01/<strong>2014</strong><br />
§ 2 - Kreditermächtigung<br />
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen<br />
und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.800,00 € festgesetzt.<br />
§ 3 - Verpflichtungsermächtigungen<br />
Der Gesamtbetrag der Verpfl ichtungsermächtigungen wird auf +/- 0,00<br />
€ festgesetzt.<br />
§ 4 - Liquiditätskredite<br />
Der Höchstbetrag bis zu dem im Haushaltsjahr <strong>2014</strong> Liquiditätskredite<br />
zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen<br />
werden dürfen, wird auf 1.970.000,00 € festgesetzt.<br />
§ 5<br />
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr<br />
<strong>2014</strong> wie folgt festgesetzt:<br />
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe<br />
(Grundsteuer A) 400 v. H.<br />
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 400 v. H.<br />
2. Gewerbesteuer 360 v. H.<br />
<strong>Freden</strong> (Leine), den 25. November 2013<br />
Bürgermeister<br />
Gemeindedirektor<br />
gez. Paulat<br />
gez. Wecke<br />
Siegel<br />
2. Verkündung der Haushaltssatzung<br />
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr <strong>2014</strong> wird<br />
hiermit verkündet.<br />
Die nach §§ 120 Abs. 2 und 122 Abs. 2 NKomVG erforderliche Genehmigung<br />
ist durch den Landkreis Hildesheim am 8.1.<strong>2014</strong> unter Az.: (910)<br />
14/10 erteilt worden.<br />
Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG<br />
vom 16.1.<strong>2014</strong> bis 24.1.<strong>2014</strong><br />
zur Einsichtnahme während der Dienststunden im Rathaus der <strong>Samtgemeinde</strong><br />
<strong>Freden</strong> (Leine), Am Schillerplatz 4, Zimmer-Nr. 17, 31084 <strong>Freden</strong><br />
(Leine) öffentlich aus.<br />
<strong>Freden</strong> (Leine), den 13.1.<strong>2014</strong><br />
Gemeinde <strong>Freden</strong> (Leine)<br />
Der Gemeindedirektor<br />
gez. Unterschrift<br />
A12<br />
Gemeinde <strong>Freden</strong> (Leine) <strong>Freden</strong> (Leine), den 18.12.2013<br />
- Der Bürgermeister -<br />
Bekanntmachung<br />
Aufstellungsbeschluss<br />
Öffentliche Auslegung<br />
Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauG13) vom 23. September<br />
2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt geltenden Fassung hat der<br />
Rat der Gemeinde <strong>Freden</strong> (Leine) am 17.12.2013 die Aufstellung der<br />
2. Änderung (gemäß § 13a i.V.m. § 13 BauGB) des Bebauungsplanes<br />
Nr. 17 „Sandbergsee“ und gleichzeitig die Auslegung des Entwurfes mit<br />
Begründung beschlossen.<br />
Der Planbereich der Änderung befi ndet sich nordwestlich der Ortslage<br />
<strong>Freden</strong>s westlich der Kreisstraße 402 in Richtung Wispenstein/Alfeld und<br />
wird wie auf der Karte im Maßstab 1:10.000 dargestellt begrenzt.<br />
Ziel und Zweck der Planung<br />
Festsetzung von Schallschutzmaßnahmen für das geplante Ferien- und<br />
Wochenendhausgebiet aufgrund der Planung von Windenergieanlagen<br />
nördlich des Bebauungsplangebietes<br />
Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Sandbergsee“<br />
wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit<br />
vom 02.01.<strong>2014</strong> bis einschließlich 03.02.<strong>2014</strong><br />
im Büro der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Freden</strong> (Leine), Am Schillerplatz 4, 31084<br />
<strong>Freden</strong> (Leine) während der Sprechzeiten<br />
Montag bis Freitag .................................................. von 8.30 - 12.00 Uhr<br />
öffentlich ausgelegt.<br />
Die vorliegende Bebauungsplanänderung dient der Innenentwicklung<br />
im Sinne des § 13a (1) BauGB, ohne dass eine Grundfl äche, die den<br />
Grenzwert nach § 13a (1) Nr. 1 BauGB erreichen würde, festgesetzt wird.<br />
Eingriffe, die durch die Aufstellung des Bebauungsplanes ermöglicht werden,<br />
waren im Grundsatz bereits vorher zulässig. Durch die Planung wird<br />
kein Vorhaben ermöglicht, das eine Pfl icht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
begründete.<br />
Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher<br />
Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des<br />
Bundesnaturschutzgesetzes sowie Belange des Artenschutzes sowie der<br />
Natur und Landschaft allgemein sind durch die Änderungsinhalte aufgrund<br />
der getroffenen Festsetzungen nicht negativ betroffen. Die Bebauungsplanänderung<br />
kann damit im beschleunigten Verfahren aufgestellt<br />
werden. Von einer Umweltprüfung mit anschließendem Umweltbericht<br />
wird gemäß § 13 (3) BauGB abgesehen.<br />
Der Entwurf mit Begründung kann von jedermann eingesehen werden.<br />
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder<br />
während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht<br />
fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung<br />
über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 unberücksichtigt<br />
bleiben.<br />
Weiter wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung<br />
unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen<br />
geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung<br />
nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend<br />
gemacht werden können.<br />
Der Gemeindedirektor<br />
A 13<br />
Mitteilung der <strong>Samtgemeinde</strong>kasse <strong>Freden</strong> (Leine)<br />
Information zur Umstellung auf<br />
das SEPA - Lastschriftverfahren<br />
Ab Februar <strong>2014</strong> wird zur Schaffung eines einheitlichen europäischen<br />
Zahlungsverkehrs ihre Einzugs-/Lastschriftermächtigung durch das sogenannte<br />
SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst.<br />
IBAN und BIC ersetzen Kontonummer und Bankleitzahl.<br />
Sofern Sie der <strong>Samtgemeinde</strong>kasse <strong>Freden</strong> (Leine) bereits eine Einzugsermächtigung<br />
erteilt haben, wurde diese „gewandelt“ und gilt damit<br />
zukünftig als SEPA-Lastschriftmandat.<br />
Unter der Gläubiger ID: DE 77ZZZ00000124004 und Ihrer Mandatsnummer<br />
werden wir - wie bisher - Ihre Steuern per Lastschrift einziehen.<br />
Diese Mitteilung dient lediglich Ihrer Information, und Sie müssen weiter<br />
nichts veranlassen oder unternehmen.<br />
<strong>Samtgemeinde</strong>kasse <strong>Freden</strong> (Leine)<br />
A14<br />
Wohnung zu vermieten:<br />
Die <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Freden</strong> (Leine) vermietet ab dem 01.03.<strong>2014</strong> eine<br />
Wohnung im Dachgeschoss des Schulgebäudes Bachstraße 10 in 31084<br />
<strong>Freden</strong> (Leine).<br />
Die Wohnung hat eine anrechenbare Größe von ca. 101,34 qm und besteht<br />
aus 4 Zimmern nebst Küche, Bad/WC, Gäste WC, Flur, Abstellraum<br />
und Kelleranteil.<br />
Die Grundmiete soll monatlich 263,48 EUR (= 2,60 EUR pro Quadratmeter)<br />
betragen. Daneben sind die anfallenden Neben- und Betriebskosten<br />
vom Mieter zu tragen.<br />
Bewerbungen für die Wohnung sind schriftlich an die<br />
<strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Freden</strong> (Leine)<br />
z. Hd. Herrn Gonschorek<br />
Am Schillerplatz 4<br />
31084 <strong>Freden</strong> (Leine)<br />
Tel.: 05184 / 79037 Fax: 79040<br />
E-Mail: gonschorek@freden.de<br />
zu richten.<br />
<strong>Freden</strong> (Leine), 04.12.2013<br />
Der <strong>Samtgemeinde</strong>bürgermeister<br />
In Vertretung<br />
gez. Hebner