(VI-3-7) Richtlinien für die Ausführung und Prüfung von Pumpen
(VI-3-7) Richtlinien für die Ausführung und Prüfung von Pumpen
(VI-3-7) Richtlinien für die Ausführung und Prüfung von Pumpen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Vorschriften <strong>VI</strong> Ergänzende Vorschriften <strong>und</strong> <strong>Richtlinien</strong><br />
Teil 3 Maschinenanlagen<br />
Kapitel 7 <strong>Richtlinien</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Ausführung</strong> <strong>und</strong> <strong>Prüfung</strong> <strong>von</strong> <strong>Pumpen</strong><br />
Abschnitt 3<br />
<strong>Prüfung</strong>en<br />
C<br />
Leistungsprüfung<br />
C.1 Einer Leistungsprüfung <strong>und</strong> Endbesichtigung im Herstellerwerk unter Aufsicht eines GL-<br />
Besichtigers unterliegen <strong>die</strong> folgenden <strong>Pumpen</strong>:<br />
• Lenzpumpen/Lenzejektoren<br />
• Ballastpumpen<br />
• Seekühlwasserpumpen<br />
• Frischkühlwasserpumpen<br />
• Düsenkühlpumpen<br />
• Feuerlöschpumpen einschließlich <strong>Pumpen</strong> <strong>für</strong> festeingebaute Feuerlöschanlagen, z.B. Sprinklerpumpen<br />
• Notfeuerlöschpumpen einschl. Antrieb<br />
• <strong>Pumpen</strong> <strong>für</strong> Wassersprühanlagen <strong>für</strong> Kühlzwecke (Drencher <strong>Pumpen</strong>)<br />
• Kondensatpumpen<br />
• Kesselspeisewasserpumpen<br />
• Kesselwasserumwälzpumpen<br />
• Schmierölpumpen<br />
• Brennstoffförder- <strong>und</strong> Zubringerpumpen<br />
• Umwälzpumpen <strong>für</strong> Wärmeträgeröl<br />
• Solepumpen<br />
• Kältemittelumwälzpumpen<br />
• Ladepumpen<br />
• Hydraulikpumpen <strong>für</strong> Verstellpropelleranlagen<br />
Sonstige Hydraulikpumpen/-motoren siehe GL-Vorschriften <strong>für</strong> Maschinenanlagen (I-1-2), Abschnitt 14<br />
C.2 Bei der Leistungsprüfung sind <strong>die</strong> gemäß Liefervertrag vereinbarten folgenden Betriebsdaten<br />
nachzuweisen:<br />
Förderstrom 1 Q [m 3 /h]<br />
Förderhöhe H [m]<br />
Antriebsleistung P [kW]<br />
Drehzahl n [min -1 ]<br />
C.3 Die Leistungsprüfung ist in der Regel auf dem Prüfstand des <strong>Pumpen</strong>herstellers durchzuführen.<br />
Dabei ist in Anlehnung an anerkannte nationale oder internationale Normen <strong>und</strong> Regeln zu verfahren,<br />
wie:<br />
• DIN EN ISO 9906 – Kreiselpumpen – Hydraulische Abnahmeprüfung Klasse 2<br />
• VDMA 24 284 – <strong>Prüfung</strong> <strong>von</strong> Verdrängerpumpen – Allgemeine Prüfregeln<br />
Falls im Liefervertrag eine Leistungsprüfung nach einer der genannten Normen oder einer vergleichbaren<br />
Regel festgelegt ist, hat der <strong>Pumpen</strong>hersteller während der Leistungsprüfung <strong>die</strong> betreffende Regel zur<br />
Einsichtnahme bereitzuhalten.<br />
C.4 Erfolgt <strong>die</strong> Leistungsprüfung nicht zusammen mit der zugehörigen Antriebsmaschine sondern<br />
mit einem Prüfstandsmotor, können sich Abweichungen <strong>von</strong> der Nenndrehzahl n N ergeben, <strong>die</strong> innerhalb<br />
bestimmter Grenzen zulässig sind. Bei <strong>Prüfung</strong>en <strong>von</strong> Kreiselpumpen ist der in ISO 9906 festgelegte<br />
Drehzahlbereich einzuhalten. Demgemäß darf <strong>die</strong> niedrigste Prüfdrehzahl n min = 0,5 n N <strong>und</strong> <strong>die</strong> höchste<br />
––––––––––––––<br />
1 Als Förderstrom gilt der <strong>von</strong> der Pumpe durch ihren Austrittsquerschnitt (Druckstutzen) geförderte nutzbare Volumenstrom.<br />
Ausgabe 2013 Germanischer Lloyd Seite 3–2