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(VI-3-7) Richtlinien für die Ausführung und Prüfung von Pumpen

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Vorschriften <strong>VI</strong> Ergänzende Vorschriften <strong>und</strong> <strong>Richtlinien</strong><br />

Teil 3 Maschinenanlagen<br />

Kapitel 7 <strong>Richtlinien</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Ausführung</strong> <strong>und</strong> <strong>Prüfung</strong> <strong>von</strong> <strong>Pumpen</strong><br />

Abschnitt 3<br />

<strong>Prüfung</strong>en<br />

Prüfdrehzahl n max = 1,2 n N betragen. Für <strong>die</strong> Umrechnung der bei der Prüfdrehzahl n gemessenen Werte<br />

Q, H <strong>und</strong> P auf <strong>die</strong> Werte bei Nenndrehzahl n N gilt:<br />

Q<br />

N<br />

2<br />

⎛nN<br />

⎞<br />

⎝ n ⎠ ; ⎛nN<br />

⎞<br />

HN<br />

= H ⎜ ⎟<br />

n<br />

= Q ⎜ ⎟<br />

3<br />

⎝ ⎠ ; ⎛nN<br />

⎞<br />

PN<br />

= P ⎜ ⎟<br />

⎝ n ⎠<br />

C.5 Bei Verdrängerpumpen bedürfen <strong>die</strong> zulässigen Abweichungen je nach Bauart einer besonderen<br />

Vereinbarung.<br />

C.6 Eine Umrechnung der gemessenen Antriebsleistung P auf <strong>die</strong> Nennleistung P N ist ferner erforderlich,<br />

wenn <strong>die</strong> Leistungsprüfung mit einer Förderflüssigkeit erfolgt, welche nach Dichte <strong>und</strong>/oder<br />

Viskosität <strong>von</strong> der Förderflüssigkeit gemäß Liefervertrag abweicht. 2<br />

C.7 Wenn im Liefervertrag ein Nachweis des NPSH-Wertes gefordert wird, ist bei <strong>von</strong> der Nenndrehzahl<br />

abweichender Drehzahl zur Umrechnung eine Näherungsformel zwischen Besteller <strong>und</strong> Lieferer<br />

zu vereinbaren.<br />

C.8 Werden prüfpflichtige <strong>Pumpen</strong> hydraulisch angetrieben, sind <strong>die</strong> zugehörigen Hydraulikmotoren<br />

<strong>und</strong> Hydraulikpumpen einer Leistungsprüfung zu unterziehen, sofern nicht ein Leistungsnachweis <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> Pumpe mit dem gesamten Aggregat erfolgt.<br />

C.9 Bei elektrisch getriebenen Tauchpumpen <strong>für</strong> Flüssiggase (Ladepumpen) ist <strong>die</strong> Leistungsprüfung<br />

mit dem vorgesehenen Fördermedium oder mit einem Testmedium bei einer Temperatur unterhalb<br />

der zu erwartenden Betriebstemperatur des Fördermediums durchzuführen. Bei wellengetriebenen<br />

Tauchpumpen kann <strong>die</strong> Leistungsprüfung mit Wasser erfolgen.<br />

D<br />

Sonstige <strong>Prüfung</strong>en<br />

D.1 Bei Verdrängerpumpen ist <strong>die</strong> Einstellung <strong>und</strong> Dimensionierung des Überdruckventils zu prüfen.<br />

Hierbei sind der Öffnungsdruck, Kurzschlussdruck <strong>und</strong> Schließdruck zu messen <strong>und</strong> zu dokumentieren.<br />

Falls eine Verdrängerpumpe ohne Überdruckventil geliefert wird, ist ein entsprechender Hinweis in<br />

<strong>die</strong> Prüfbescheinigung aufzunehmen.<br />

D.2 Bei selbstansaugenden Kreiselpumpen sowie bei Kreiselpumpen mit an- oder eingebauter<br />

Ansaughilfe ist im Rahmen der Leistungsprüfung auch <strong>die</strong> Funktion der Luft-Ansaugstufe nachzuweisen.<br />

D.3 Während der Leistungsprüfung ist <strong>die</strong> Pumpe auf Laufruhe 3 <strong>und</strong> Lagertemperatur zu prüfen.<br />

D.4 Erfolgt <strong>die</strong> Leistungsprüfung am gesamten Aggregat, bestehend aus Pumpe, Kupplung, Antriebsmaschine<br />

<strong>und</strong> gemeinsamer Gr<strong>und</strong>platte, ist der Ausrichtzustand zu überprüfen. Auf <strong>die</strong> <strong>Prüfung</strong><br />

des gesamten Aggregates wird in der Prüfbescheinigung hingewiesen.<br />

D.5 Bei der Leistungsprüfung <strong>von</strong> Lenzejektoren sind <strong>die</strong> Drücke innerhalb <strong>von</strong> ± 3 % der Nenndaten<br />

einzustellen. Der resultierende Saugstrom darf hierbei maximal um –5 % des vom Hersteller ausgewiesenen<br />

Datenblattwertes abweichen. Höhere Saugströme sind zugelassen.<br />

Bei Lenzejektoren kann der Leistungsnachweis der Einzelpumpe durch eine mit dem GL abgestimmten<br />

Typprüfung der jeweiligen <strong>Pumpen</strong>baureihe ersetzt werden. Der Leistungsnachweis der Einzelpumpe<br />

beschränkt sich in <strong>die</strong>sen Fällen auf einen Vergleich der leistungsbestimmenden Abmessungen mit denen<br />

der Typprüfung.<br />

––––––––––––––<br />

2 Der Einfluss der Viskosität auf <strong>die</strong> Charakteristik <strong>von</strong> <strong>Pumpen</strong> ist in Abb. 3.1 dargestellt.<br />

3 Zur Beurteilung kann <strong>die</strong> VDI-Richtlinie 2056 "Beurteilungsmaßstäbe <strong>für</strong> mechanische Schwingungen <strong>von</strong> Maschinen" oder<br />

eine vergleichbare Richtlinie herangezogen werden.<br />

Ausgabe 2013 Germanischer Lloyd Seite 3–3

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