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(VI-3-7) Richtlinien für die Ausführung und Prüfung von Pumpen

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Vorschriften <strong>VI</strong> Ergänzende Vorschriften <strong>und</strong> <strong>Richtlinien</strong><br />

Teil 3 Maschinenanlagen<br />

Kapitel 7 <strong>Richtlinien</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Ausführung</strong> <strong>und</strong> <strong>Prüfung</strong> <strong>von</strong> <strong>Pumpen</strong><br />

Abschnitt 1<br />

Allgemeines<br />

Abschnitt 1 Allgemeines<br />

A Geltungsbereich.......................................................................................................... 1-1<br />

B Begriffsbestimmung .................................................................................................... 1-1<br />

C Einzureichende Unterlagen......................................................................................... 1-1<br />

D Typ <strong>Prüfung</strong> <strong>von</strong> Ladepumpen <strong>für</strong> Flüssiggas ............................................................ 1-1<br />

A<br />

Geltungsbereich<br />

Die folgenden <strong>Richtlinien</strong> gelten <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Ausführung</strong> <strong>und</strong> <strong>Prüfung</strong> <strong>von</strong> <strong>Pumpen</strong> zur Förderung <strong>von</strong> Flüssigkeiten.<br />

Die Anwendung <strong>die</strong>ser <strong>Richtlinien</strong> bezieht sich auf <strong>Pumpen</strong>, deren Leistung gemäß den GL-Vorschriften<br />

<strong>für</strong> Maschinenanlagen (I-1-2), Abschnitt 11, D im Herstellerwerk nachzuweisen ist sowie Hydraulikpumpen<br />

<strong>und</strong> Hydraulikmotoren gemäß den GL-Vorschriften <strong>für</strong> Maschinenanlagen (I-1-2), Abschnitt 14.<br />

Für andere <strong>Pumpen</strong> können <strong>die</strong>se <strong>Richtlinien</strong> sinngemäß angewendet werden.<br />

B Begriffsbestimmung<br />

<strong>Pumpen</strong> zur Förderung <strong>von</strong> Flüssigkeiten im Sinne <strong>die</strong>ser <strong>Richtlinien</strong> sind:<br />

• Kreiselpumpen<br />

• Seitenkanalpumpen<br />

• rotierende <strong>und</strong> oszillierende Verdrängerpumpen<br />

• Flüssigkeitsstrahlpumpen<br />

Für <strong>Pumpen</strong> anderer Bauart sind <strong>die</strong> Anforderungen im Einzelfall zu vereinbaren.<br />

C<br />

Einzureichende Unterlagen<br />

Bei <strong>Pumpen</strong> zur Förderung <strong>von</strong> Flüssiggasen, gefährlichen Chemikalien <strong>und</strong> flüssigen Lebensmitteln sind<br />

elektronisch über GLOBE 1 oder in Papierform in dreifacher Ausfertigung Schnittzeichnungen zusammen<br />

mit Angaben über <strong>die</strong> vorgesehenen Werkstoffe <strong>und</strong> über <strong>die</strong> Betriebsverhältnisse zur Genehmigung<br />

beim GL einzureichen. GLOBE ist dabei <strong>die</strong> bevorzugte Form der Einreichung.<br />

Bei den übrigen <strong>Pumpen</strong> ist eine Zeichnungsgenehmigung in der Regel nicht erforderlich.<br />

Der GL behält sich jedoch vor, im Einzelfall je nach Bauart <strong>und</strong> Verwendungszweck <strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Beurteilung<br />

der betreffenden Pumpe notwendigen Unterlagen anzufordern.<br />

D<br />

Typ <strong>Prüfung</strong> <strong>von</strong> Ladepumpen <strong>für</strong> Flüssiggas<br />

D.1 Jeder <strong>Pumpen</strong>typ <strong>und</strong> Größe unterliegt der Genehmigung durch den GL. Diese umfasst <strong>die</strong><br />

Zeichnungsprüfung sowie <strong>die</strong> <strong>Prüfung</strong> des Prototyps. Ein zufriedenstellendes Ergebnis vorausgesetzt,<br />

stellt der GL eine Zulassungsbescheinigung <strong>für</strong> den jeweiligen <strong>Pumpen</strong>typ aus.<br />

––––––––––––––<br />

1 Ausführliche Information über GLOBE sind auf der Internetseite des GL www.gl-group.com/globe zu finden.<br />

Ausgabe 2013 Germanischer Lloyd Seite 1–1

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