(VI-3-7) Richtlinien für die Ausführung und Prüfung von Pumpen
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Vorschriften <strong>VI</strong> Ergänzende Vorschriften <strong>und</strong> <strong>Richtlinien</strong><br />
Teil 3 Maschinenanlagen<br />
Kapitel 7 <strong>Richtlinien</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Ausführung</strong> <strong>und</strong> <strong>Prüfung</strong> <strong>von</strong> <strong>Pumpen</strong><br />
Abschnitt 3<br />
<strong>Prüfung</strong>en<br />
E<br />
Prüfunterlagen<br />
E.1 Die <strong>für</strong> <strong>die</strong> einzelnen <strong>Prüfung</strong>en erforderlichen Unterlagen soll der <strong>Pumpen</strong>hersteller rechtzeitig,<br />
spätestens jedoch bei Durchführung der <strong>Prüfung</strong>en dem Besichtiger übergeben.<br />
E.2 Über <strong>die</strong> Ergebnisse der <strong>Prüfung</strong>en ist eine GL-Prüfbescheinigung auszustellen. Bei einem<br />
gegenüber den Vorschriften des GL erweiterten Prüfumfang kann <strong>die</strong> GL-Bescheinigung durch einen<br />
Prüfbericht des <strong>Pumpen</strong>herstellers ergänzt werden.<br />
Kreiselpumpen<br />
P<br />
p max<br />
A<br />
B<br />
n A < n B<br />
Q<br />
Verdrängerpumpen<br />
p max<br />
A<br />
B<br />
P<br />
Einstelldruck des Überdruckventils<br />
n A < n B<br />
Abb. 3.1 Einfluss der Viskosität ν auf <strong>die</strong> Charakteristik <strong>von</strong> <strong>Pumpen</strong><br />
Q<br />
Ausgabe 2013 Germanischer Lloyd Seite 3–4