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(VI-3-7) Richtlinien für die Ausführung und Prüfung von Pumpen

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Vorschriften <strong>VI</strong> Ergänzende Vorschriften <strong>und</strong> <strong>Richtlinien</strong><br />

Teil 3 Maschinenanlagen<br />

Kapitel 7 <strong>Richtlinien</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Ausführung</strong> <strong>und</strong> <strong>Prüfung</strong> <strong>von</strong> <strong>Pumpen</strong><br />

Abschnitt 1<br />

Allgemeines<br />

Anstelle der Typprüfung kann eine ausreichende Betriebserfahrung mit <strong>Pumpen</strong> <strong>die</strong>ser Bauart berücksichtigt<br />

werden, sofern <strong>die</strong>se <strong>von</strong> einer anerkannten Stelle begleitet <strong>und</strong> <strong>die</strong> zugehörige Dokumentation<br />

vom Hersteller eingereicht wurde.<br />

D.2 Die Typprüfung umfasst <strong>die</strong> hydrostatische Druckprüfung des <strong>Pumpen</strong>gehäuses mit einem<br />

Prüfdruck <strong>von</strong> 1,5 x zul. Betriebsüberdruck (MAWP) sowie einer Leistungsprüfung. Bei elektrisch getriebenen<br />

Tauchpumpen ist <strong>die</strong> Leistungsprüfung mit dem vorgesehenen Fördermedium selbst oder mit einem<br />

Testmedium durchzuführen, dessen Temperatur niedriger ist als <strong>die</strong> zu erwartende Betriebstemperatur<br />

des Fördermediums. Bei wellengetriebenen Tauchpumpen kann <strong>die</strong> Leistungsprüfung mit Wasser<br />

erfolgen. Bei <strong>die</strong>sen <strong>Pumpen</strong> sind zusätzlich <strong>die</strong> richtige Einstellung der Lagerspiele <strong>und</strong> der Verschleißringe<br />

sowie <strong>die</strong> Eignung der Wellenabdichtung im Rahmen eines Dauerlaufs (Spintest) bei der niedrigsten<br />

Auslegungstemperatur nachzuweisen. Diese <strong>Prüfung</strong> kann mit reduzierter Wellenlänge erfolgen, <strong>die</strong><br />

mindestens ein Lager sowie <strong>die</strong> Wellenabdichtung umfassen soll. Nach Beendigung des Dauerlaufes ist<br />

<strong>die</strong> Pumpe einer inneren Besichtigung im Beisein eines GL-Besichtigers zu unterziehen.<br />

Ausgabe 2013 Germanischer Lloyd Seite 1–2

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