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Jahrgang 2013 | Freitag, den 8. November 2013 | Nr. 45 - Iphofen

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<strong>Nr</strong>. <strong>45</strong>/13<br />

4 Iphöfer Nachrichten<br />

Grundstückszwangsversteigerung<br />

- Ausfertigung -<br />

Amtsgericht Würzburg 97070 Würzburg, 1<strong>8.</strong>09.<strong>2013</strong><br />

Vollstreckungsgericht I Ottostraße 5 (Ziviljustizzentrum)<br />

Telefon: 0931/381-2306<br />

Geschäftsz.: 3 K 40/13 Telefax: 0931/381-2313<br />

Terminsbestimmung<br />

- Grundstückszwangsversteigerung -<br />

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuch des Amtsgerichts<br />

Kitzingen von <strong>Iphofen</strong> Blatt 3916 eingetragene Grundstück<br />

der Gemarkung <strong>Iphofen</strong><br />

Flurstück 50 Pfarrgasse 10 b, Gebäude- und<br />

Freifläche<br />

zu 0,0440 ha<br />

1/1 Gemeinde- und Laubholzrecht<br />

(lt. Gutachten: unterkellertes Zweifamilienwohnhaus im Doppelhaustil,<br />

2-geschossiges Wohnhaus mit Altbau- und Neubaubereich, mit<br />

2 Wohneinheiten; DG im Altbaubereich ist mit 2 Zimmern ausgebaut,<br />

DG im Neubaubereich ist nicht ausgebaut;<br />

Baujahr Altbau: 1953 mit Aufstockung 1968; Neubau: 1968;<br />

Wohnfläche insg. 267 m 2 ; Wohnhaus ist deutlich sanierungs- und<br />

renovierungsbedürftig;<br />

eingeschossige Pkw-Garage an nördl. Hausfassade angebaut;<br />

eingeschossiges Nebengebäude, ehemalige Nutzung als Brennerei<br />

mit alter Brenneinrichtung und Kupferdestille; das Brennrecht ist nicht<br />

an die Immobilie gekoppelt;<br />

nach Auskunft der Verwaltungsgemeinschaft wer<strong>den</strong> die Laubholzrechte<br />

nicht ausgeübt)<br />

Verkehrswert gem. § 74 a Abs. V ZVG: 110.000,- EUR<br />

am Dienstag, <strong>den</strong> 12. <strong>November</strong> <strong>2013</strong> um 9:00 Uhr<br />

im Sitzungssaal B 001, Erdgeschoss des Amtsgerichts Würzburg,<br />

Ottostraße 5, (Ziviljustizzentrum), versteigert wer<strong>den</strong>.<br />

Der Versteigerungsvermerk ist am 20.03.<strong>2013</strong> in das Grundbuch eingetragen<br />

wor<strong>den</strong>.<br />

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus<br />

dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin<br />

vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumel<strong>den</strong><br />

und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen,<br />

widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht<br />

berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem<br />

Anspruch des Gläubigers und <strong>den</strong> übrigen Rechten nachgesetzt wer<strong>den</strong>.<br />

Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue<br />

Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung<br />

und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezwecken<strong>den</strong><br />

Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich<br />

einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.<br />

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des<br />

nach § 55 ZVG mithaften<strong>den</strong> Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert,<br />

vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige<br />

Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht<br />

der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes<br />

tritt.<br />

Weiskircher<br />

Rechtspflegerin<br />

- Siegel -<br />

Für <strong>den</strong> Gleichlaut der Ausfertigung mit der Urschrift:<br />

Würzburg, 24.09.<strong>2013</strong><br />

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts:<br />

Pfeuffer, Justizangestellte<br />

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken<br />

97082 Würzburg, <strong>den</strong> 29.10.<strong>2013</strong><br />

Zeller Straße 40<br />

<strong>Nr</strong>. LD-B - A 7566 - 977<br />

Vollzug des Flurbereinigungsgesetzes - FlurbG und des Gesetzes<br />

zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes - AGFIurbG -<br />

Flurbereinigung Obernbreit Projekt 2, Markt Obernbreit, Landkreis Kitzingen<br />

Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken verfügt in vorbezeichnetem<br />

Verfahren folgende<br />

Schlussfeststellung<br />

1. Das Flurbereinigungsverfahren Obernbreit Projekt 2 wird hiermit<br />

abgeschlossen.<br />

Es wird festgestellt, dass die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan<br />

bewirkt ist und <strong>den</strong> Beteiligten keine Ansprüche mehr<br />

zustehen, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt<br />

wer<strong>den</strong> müssen (§ 149 Abs. 1 FlurbG).<br />

2. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung<br />

Obernbreit Projekt 2 sind abgeschlossen (§ 149 Abs. 1 Satz 1<br />

FlurbG). Die Teilnehmergemeinschaft erlischt daher (§ 149 Abs. 4<br />

FlurbG).<br />

Gründe:<br />

Der Flurbereinigungsplan Obernbreit Projekt 2 steht unanfechtbar fest.<br />

Seine Ausführung wurde am 23.03.1995 zum 15.04.1995 angeordnet.<br />

Die im Flurbereinigungsplan getroffenen Festsetzungen sind<br />

bewirkt, das Grundbuch ist berichtigt. Die Teilnehmergemeinschaft hat<br />

ihre Aufgaben restlos erfüllt, die Kassengeschäfte sind abgewickelt.<br />

Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken als örtlich und sachlich<br />

zuständige Flurbereinigungsbehörde (§§ 3, 149 Abs. 1 Satz 1<br />

FlurbG, Art. 1 Abs. 3 AGFIurbG) erlässt deshalb die Schlussfeststellung,<br />

da die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft in vollem Umfange<br />

erledigt und sämtliche Ansprüche der Teilnehmer erfüllt sind. Mit der<br />

Unanfechtbarkeit dieser Schlussfeststellung erlischt die Teilnehmergemeinschaft.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung:<br />

Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach<br />

dem ersten Tag ihrer öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch<br />

erhoben wer<strong>den</strong>. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift<br />

beim Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Zeller Straße 40,<br />

97082 Würzburg (Postanschrift: Postfach 55 40, 97005 Würzburg)<br />

zu erheben.<br />

Es wird gebeten, <strong>den</strong> Widerspruch zu begrün<strong>den</strong>.<br />

Ottmar Porzelt<br />

(Siegel)<br />

Ltd. Baudirektor<br />

Aktuelle Mitteilung der Abfallberatung<br />

am Landratsamt Kitzingen<br />

Landkreis sammelt Problemabfälle<br />

In <strong>den</strong> nächsten Wochen wer<strong>den</strong> im Landkreis Kitzingen wieder<br />

Problemabfälle gesammelt. Dabei wird der Problemmüll-LKW bis<br />

zum 2. Dezember mehr als 100 Haltestellen anfahren. Die genauen<br />

Sammeltermine und die Haltestelle sind im Abfuhrkalender <strong>2013</strong> für<br />

jede Gemeinde und für je<strong>den</strong> Ortsteil vermerkt.<br />

Bei der Sammlung können Problemabfälle aus Privathaushalten und<br />

landwirtschaftlichen Betrieben abgegeben wer<strong>den</strong>. Problemabfälle<br />

aus anderer Herkunft (z. B. Gewerbe) wer<strong>den</strong> bis zu einer maximalen<br />

Menge von 10 Kilogramm pro Jahr angenommen. Größere Mengen<br />

oder produktionsspezifische Sonderabfälle müssen Gewerbetreibende<br />

auf eigene Kosten sachgerecht entsorgen lassen.<br />

Leuchtstoffröhren, LED- und Energiesparlampen<br />

Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren besitzen häufig einen<br />

gefährlichen Inhalt. Diese Lichtquellen wer<strong>den</strong> daher kostenfrei bei<br />

der Problemmüllsammlung angenommen. Auch LED-Lampen wer<strong>den</strong><br />

bei dieser Sammlung angenommen.

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