Jahrgang 2013 | Freitag, den 8. November 2013 | Nr. 45 - Iphofen
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<strong>Nr</strong>. <strong>45</strong>/13<br />
4 Iphöfer Nachrichten<br />
Grundstückszwangsversteigerung<br />
- Ausfertigung -<br />
Amtsgericht Würzburg 97070 Würzburg, 1<strong>8.</strong>09.<strong>2013</strong><br />
Vollstreckungsgericht I Ottostraße 5 (Ziviljustizzentrum)<br />
Telefon: 0931/381-2306<br />
Geschäftsz.: 3 K 40/13 Telefax: 0931/381-2313<br />
Terminsbestimmung<br />
- Grundstückszwangsversteigerung -<br />
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuch des Amtsgerichts<br />
Kitzingen von <strong>Iphofen</strong> Blatt 3916 eingetragene Grundstück<br />
der Gemarkung <strong>Iphofen</strong><br />
Flurstück 50 Pfarrgasse 10 b, Gebäude- und<br />
Freifläche<br />
zu 0,0440 ha<br />
1/1 Gemeinde- und Laubholzrecht<br />
(lt. Gutachten: unterkellertes Zweifamilienwohnhaus im Doppelhaustil,<br />
2-geschossiges Wohnhaus mit Altbau- und Neubaubereich, mit<br />
2 Wohneinheiten; DG im Altbaubereich ist mit 2 Zimmern ausgebaut,<br />
DG im Neubaubereich ist nicht ausgebaut;<br />
Baujahr Altbau: 1953 mit Aufstockung 1968; Neubau: 1968;<br />
Wohnfläche insg. 267 m 2 ; Wohnhaus ist deutlich sanierungs- und<br />
renovierungsbedürftig;<br />
eingeschossige Pkw-Garage an nördl. Hausfassade angebaut;<br />
eingeschossiges Nebengebäude, ehemalige Nutzung als Brennerei<br />
mit alter Brenneinrichtung und Kupferdestille; das Brennrecht ist nicht<br />
an die Immobilie gekoppelt;<br />
nach Auskunft der Verwaltungsgemeinschaft wer<strong>den</strong> die Laubholzrechte<br />
nicht ausgeübt)<br />
Verkehrswert gem. § 74 a Abs. V ZVG: 110.000,- EUR<br />
am Dienstag, <strong>den</strong> 12. <strong>November</strong> <strong>2013</strong> um 9:00 Uhr<br />
im Sitzungssaal B 001, Erdgeschoss des Amtsgerichts Würzburg,<br />
Ottostraße 5, (Ziviljustizzentrum), versteigert wer<strong>den</strong>.<br />
Der Versteigerungsvermerk ist am 20.03.<strong>2013</strong> in das Grundbuch eingetragen<br />
wor<strong>den</strong>.<br />
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus<br />
dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin<br />
vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumel<strong>den</strong><br />
und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen,<br />
widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht<br />
berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem<br />
Anspruch des Gläubigers und <strong>den</strong> übrigen Rechten nachgesetzt wer<strong>den</strong>.<br />
Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue<br />
Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung<br />
und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezwecken<strong>den</strong><br />
Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich<br />
einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.<br />
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des<br />
nach § 55 ZVG mithaften<strong>den</strong> Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert,<br />
vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige<br />
Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht<br />
der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes<br />
tritt.<br />
Weiskircher<br />
Rechtspflegerin<br />
- Siegel -<br />
Für <strong>den</strong> Gleichlaut der Ausfertigung mit der Urschrift:<br />
Würzburg, 24.09.<strong>2013</strong><br />
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts:<br />
Pfeuffer, Justizangestellte<br />
Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken<br />
97082 Würzburg, <strong>den</strong> 29.10.<strong>2013</strong><br />
Zeller Straße 40<br />
<strong>Nr</strong>. LD-B - A 7566 - 977<br />
Vollzug des Flurbereinigungsgesetzes - FlurbG und des Gesetzes<br />
zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes - AGFIurbG -<br />
Flurbereinigung Obernbreit Projekt 2, Markt Obernbreit, Landkreis Kitzingen<br />
Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken verfügt in vorbezeichnetem<br />
Verfahren folgende<br />
Schlussfeststellung<br />
1. Das Flurbereinigungsverfahren Obernbreit Projekt 2 wird hiermit<br />
abgeschlossen.<br />
Es wird festgestellt, dass die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan<br />
bewirkt ist und <strong>den</strong> Beteiligten keine Ansprüche mehr<br />
zustehen, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt<br />
wer<strong>den</strong> müssen (§ 149 Abs. 1 FlurbG).<br />
2. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung<br />
Obernbreit Projekt 2 sind abgeschlossen (§ 149 Abs. 1 Satz 1<br />
FlurbG). Die Teilnehmergemeinschaft erlischt daher (§ 149 Abs. 4<br />
FlurbG).<br />
Gründe:<br />
Der Flurbereinigungsplan Obernbreit Projekt 2 steht unanfechtbar fest.<br />
Seine Ausführung wurde am 23.03.1995 zum 15.04.1995 angeordnet.<br />
Die im Flurbereinigungsplan getroffenen Festsetzungen sind<br />
bewirkt, das Grundbuch ist berichtigt. Die Teilnehmergemeinschaft hat<br />
ihre Aufgaben restlos erfüllt, die Kassengeschäfte sind abgewickelt.<br />
Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken als örtlich und sachlich<br />
zuständige Flurbereinigungsbehörde (§§ 3, 149 Abs. 1 Satz 1<br />
FlurbG, Art. 1 Abs. 3 AGFIurbG) erlässt deshalb die Schlussfeststellung,<br />
da die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft in vollem Umfange<br />
erledigt und sämtliche Ansprüche der Teilnehmer erfüllt sind. Mit der<br />
Unanfechtbarkeit dieser Schlussfeststellung erlischt die Teilnehmergemeinschaft.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung:<br />
Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach<br />
dem ersten Tag ihrer öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch<br />
erhoben wer<strong>den</strong>. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift<br />
beim Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Zeller Straße 40,<br />
97082 Würzburg (Postanschrift: Postfach 55 40, 97005 Würzburg)<br />
zu erheben.<br />
Es wird gebeten, <strong>den</strong> Widerspruch zu begrün<strong>den</strong>.<br />
Ottmar Porzelt<br />
(Siegel)<br />
Ltd. Baudirektor<br />
Aktuelle Mitteilung der Abfallberatung<br />
am Landratsamt Kitzingen<br />
Landkreis sammelt Problemabfälle<br />
In <strong>den</strong> nächsten Wochen wer<strong>den</strong> im Landkreis Kitzingen wieder<br />
Problemabfälle gesammelt. Dabei wird der Problemmüll-LKW bis<br />
zum 2. Dezember mehr als 100 Haltestellen anfahren. Die genauen<br />
Sammeltermine und die Haltestelle sind im Abfuhrkalender <strong>2013</strong> für<br />
jede Gemeinde und für je<strong>den</strong> Ortsteil vermerkt.<br />
Bei der Sammlung können Problemabfälle aus Privathaushalten und<br />
landwirtschaftlichen Betrieben abgegeben wer<strong>den</strong>. Problemabfälle<br />
aus anderer Herkunft (z. B. Gewerbe) wer<strong>den</strong> bis zu einer maximalen<br />
Menge von 10 Kilogramm pro Jahr angenommen. Größere Mengen<br />
oder produktionsspezifische Sonderabfälle müssen Gewerbetreibende<br />
auf eigene Kosten sachgerecht entsorgen lassen.<br />
Leuchtstoffröhren, LED- und Energiesparlampen<br />
Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren besitzen häufig einen<br />
gefährlichen Inhalt. Diese Lichtquellen wer<strong>den</strong> daher kostenfrei bei<br />
der Problemmüllsammlung angenommen. Auch LED-Lampen wer<strong>den</strong><br />
bei dieser Sammlung angenommen.