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Amtliche und öffentliche Beglaubigungen Gemeinsames ...

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Dienstsiegel:“<br />

4.1.12.3 Ein Beglaubigungsvermerk für die amtliche Beglaubigung des Ausdrucks eines mit einer<br />

qualifizierten elektronischen Signatur verb<strong>und</strong>enen elektronischen Dokuments (§ 1 Abs. 1<br />

LVwVfG i. V. m. § 33 Abs. 4 Nr. 3 i. V. m. Abs. 1 Satz 1 <strong>und</strong> 2 Halbsatz 1 VwVfG) kann nach<br />

dem folgenden Muster angebracht werden (§ 1 Abs. 1 LVwVfG i. V. m. § 33 Abs. 4 Nr. 3<br />

i. V. m Abs. 3 Satz 2 <strong>und</strong> § 33 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 VwVfG):<br />

„Hiermit wird amtlich beglaubigt, dass der vorstehende Ausdruck mit dem folgenden mit einer<br />

qualifizierten elektronischen Signatur verb<strong>und</strong>enen elektronischen Dokument übereinstimmt:<br />

Genaue Bezeichnung des mit einer qualifizierten elektronischen Signatur verb<strong>und</strong>enen<br />

elektronischen Dokuments:<br />

Bei der Prüfung der qualifizierten elektronischen Signatur des Ausgangsdokuments ist<br />

Folgendes festgestellt worden:<br />

- Name der Signaturschlüssel-Inhaberin oder des Signaturschlüssel-Inhabers, etwaiger<br />

Zusatz im Falle einer Verwechslungsmöglichkeit, oder unverwechselbares Pseudonym,<br />

das der Signaturschlüssel-Inhaberin oder dem Signaturschlüssel-Inhaber zugeordnet ist:<br />

- Zeitpunkt der Verbindung des elektronischen Dokuments mit der qualifizierten<br />

elektronischen Signatur:<br />

- Art des der qualifizierten elektronischen Signatur zugr<strong>und</strong>e liegenden Zertifikates:<br />

qualifiziertes Zertifikat.<br />

- Laufende Nummer des der qualifizierten elektronischen Signatur zugr<strong>und</strong>e liegenden<br />

Zertifikates:<br />

- Beginn <strong>und</strong> Ende der Gültigkeit des der qualifizierten elektronischen Signatur zugr<strong>und</strong>e<br />

liegenden Zertifikates:<br />

- Beschränkungen der Nutzung des Signaturschlüssels auf bestimmte Anwendungen nach<br />

Art <strong>und</strong> Umfang:<br />

- Attribute der Signaturschlüssel-Inhaberin oder des Signaturschlüssel-Inhabers:<br />

Das beglaubigte Dokument wird nur zur Vorlage bei der … (Behörde) … erteilt.

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