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Kriterienkatalog zur Ausbildungsreife - Orientierung für Akteure im ...

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Definition - <strong>Ausbildungsreife</strong><br />

„Eine Person kann als ausbildungsreif bezeichnet werden, wenn sie<br />

die allgemeinen Merkmale der Bildungs- und Arbeitsfähigkeit erfüllt<br />

und die Mindestvoraussetzungen für den Einstieg in die berufliche<br />

Ausbildung mitbringt. Dabei wird von den spezifischen<br />

Anforderungen einzelner Berufe abgesehen, die <strong>zur</strong> Beurteilung der<br />

Eignung für den jeweiligen Beruf herangezogen werden<br />

(Berufseignung). Fehlende <strong>Ausbildungsreife</strong> zu einem gegebenen<br />

Zeitpunkt schließt nicht aus, dass diese zu einem späteren<br />

Zeitpunkt erreicht werden kann.“<br />

Quelle: Nationaler Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in<br />

Deutschland: „<strong>Kriterienkatalog</strong> <strong>zur</strong> <strong>Ausbildungsreife</strong>“, Nürnberg/Berlin 2006)<br />

Karen Schober (Bundesagentur für Arbeit) – Vortrag Erfurt 1. Juli 2008, TMSFG und Jugendberufshilfe Thüringen e.V. Seite 6

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