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Kriterienkatalog zur Ausbildungsreife - Orientierung für Akteure im ...

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Definition - Vermittelbarkeit<br />

„Vermittelbar ist eine Person, wenn bei gegebener beruflicher<br />

Eignung ihre Vermittlung in eine entsprechende Ausbildung<br />

oder berufliche Tätigkeit nicht durch Einschränkungen<br />

erschwert oder verhindert wird. Solche Einschränkungen<br />

können marktabhängig und betriebs- oder branchenbezogen<br />

bedingt sein, sie können aber auch in der Person selbst oder<br />

ihrem Umfeld liegen.“<br />

(Quelle: Nationaler Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland: <strong>Kriterienkatalog</strong> <strong>zur</strong><br />

<strong>Ausbildungsreife</strong>, Nürnberg/Berlin 2006)<br />

Karen Schober (Bundesagentur für Arbeit) – Vortrag Erfurt 1. Juli 2008, TMSFG und Jugendberufshilfe Thüringen e.V. Seite 8

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