Kriterienkatalog zur Ausbildungsreife - Orientierung für Akteure im ...
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Definition - Vermittelbarkeit<br />
„Vermittelbar ist eine Person, wenn bei gegebener beruflicher<br />
Eignung ihre Vermittlung in eine entsprechende Ausbildung<br />
oder berufliche Tätigkeit nicht durch Einschränkungen<br />
erschwert oder verhindert wird. Solche Einschränkungen<br />
können marktabhängig und betriebs- oder branchenbezogen<br />
bedingt sein, sie können aber auch in der Person selbst oder<br />
ihrem Umfeld liegen.“<br />
(Quelle: Nationaler Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland: <strong>Kriterienkatalog</strong> <strong>zur</strong><br />
<strong>Ausbildungsreife</strong>, Nürnberg/Berlin 2006)<br />
Karen Schober (Bundesagentur für Arbeit) – Vortrag Erfurt 1. Juli 2008, TMSFG und Jugendberufshilfe Thüringen e.V. Seite 8