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Bevölkerungsentwicklung 10 -17 Jahre - Jugendring Duisburg

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4.2.3. Handlungsempfehlungen<br />

Für eine erfolgreiche Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule ist es notwendig, dass<br />

folgende Standards erfüllt sind:<br />

- Jugendhilfe und Schule sind gleichberechtigte Partner,<br />

- beide Seiten verfolgen ein gemeinsames Ziel,<br />

- Schule erkennt den Bildungsauftrag der außerschulischen Träger an,<br />

- es werden differenzierte Absprachen getroffen,<br />

- finanzielle Voraussetzung geschaffen<br />

- regelmäßige Reflexionen durchgeführt<br />

- gemeinsame Fortbildungen veranstaltet<br />

- und eine abgestimmte Öffentlichkeitsarbeit geleistet.<br />

Handlungsempfehlungen<br />

Das Jugendamt entwickelt mit allen beteiligten Institutionen eine abgestimmte Konzeption<br />

zur Kooperation Jugendhilfe und Schule, die die Verfahrensweisen und Zuständigkeiten<br />

verbindlich festlegt. Jugendamt, Schulverwaltungsamt und Schulamt sollen die Entwicklung<br />

gemeinsam vorantreiben.<br />

Das Jugendamt erarbeitet ein Profil zu inhaltlichen und strukturellen Verzahnungen und<br />

Unterscheidungsmerkmalen von Angeboten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und<br />

Kooperationen mit Schulen.

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