Bevölkerungsentwicklung 10 -17 Jahre - Jugendring Duisburg
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4.2.3. Handlungsempfehlungen<br />
Für eine erfolgreiche Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule ist es notwendig, dass<br />
folgende Standards erfüllt sind:<br />
- Jugendhilfe und Schule sind gleichberechtigte Partner,<br />
- beide Seiten verfolgen ein gemeinsames Ziel,<br />
- Schule erkennt den Bildungsauftrag der außerschulischen Träger an,<br />
- es werden differenzierte Absprachen getroffen,<br />
- finanzielle Voraussetzung geschaffen<br />
- regelmäßige Reflexionen durchgeführt<br />
- gemeinsame Fortbildungen veranstaltet<br />
- und eine abgestimmte Öffentlichkeitsarbeit geleistet.<br />
Handlungsempfehlungen<br />
Das Jugendamt entwickelt mit allen beteiligten Institutionen eine abgestimmte Konzeption<br />
zur Kooperation Jugendhilfe und Schule, die die Verfahrensweisen und Zuständigkeiten<br />
verbindlich festlegt. Jugendamt, Schulverwaltungsamt und Schulamt sollen die Entwicklung<br />
gemeinsam vorantreiben.<br />
Das Jugendamt erarbeitet ein Profil zu inhaltlichen und strukturellen Verzahnungen und<br />
Unterscheidungsmerkmalen von Angeboten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und<br />
Kooperationen mit Schulen.