Bevölkerungsentwicklung 10 -17 Jahre - Jugendring Duisburg
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4.4. Interkulturelle Jugendarbeit<br />
Seit vielen <strong>Jahre</strong>n gibt es Diskussionen, fruchtbare und weniger fruchtbare Kontroversen<br />
über Integration, Multikultur und Einwanderung. In den Grundzügen ist aber eine wachsende<br />
Sensibilität für die Bedingungen eines friedlichen Miteinanders zu erkennen. In dieser<br />
Sensibilität liegt die Chance, neue Ansätze, Projekte, Qualifikationen und eine weiter<br />
reichende Vernetzung zu schaffen im Sinne des interkulturellen Lernens, um die kulturelle<br />
Teilhabe und die jeweiligen Ausdrucksmöglichkeiten zu fördern.<br />
4.4.1. Rechtliche Grundlagen<br />
Der § 9 SGB VIII „Grundrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung von Mädchen und<br />
Jungen“ regelt, dass „bei der Ausgestaltung der Leistungen und der Erfüllung der Aufgaben“,<br />
„(2.) die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes oder des Jugendlichen<br />
zu selbständigem, verantwortungsbewusstem Handeln sowie die jeweiligen<br />
besonderen sozialen und kulturellen Bedürfnisse und Eigenarten junger Menschen und ihrer<br />
Familien zu berücksichtigen“ sind.<br />
Entsprechend betont § 11 (3): „Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören:<br />
1. außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher,<br />
kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung,<br />
Der Landesgesetzgeber in Nordrhein-Westfalen konkretisiert hier in § 3 KJFöG NW<br />
„Zielgruppen, Berücksichtigung besonderer Lebenslagen“: „Die Träger der öffentlichen<br />
Jugendhilfe sollen darauf hinwirken, dass sie die besonderen Belange von Kindern und<br />
Jugendlichen in benachteiligten Lebenswelten und von jungen Menschen mit<br />
Migrationshintergrund berücksichtigen.“<br />
In § 5 „Interkulturelle Bildung“ heißt es:<br />
„Die Kinder- und Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit und der erzieherische Kinder- und<br />
Jugendschutz sollen in ihrer inhaltlichen Ausrichtung den fachlichen und gesellschaftlichen<br />
Ansprüchen einer auf Toleranz, gegenseitiger Achtung, Demokratie und Gewaltfreiheit<br />
orientierten Erziehung und Bildung entsprechen. Sie sollen die Fähigkeit junger Menschen<br />
zur Akzeptanz anderer Kulturen und zu gegenseitiger Achtung fördern.“<br />
Daher heißt es in § <strong>10</strong> „Schwerpunkte der Kinder- und Jugendarbeit“ ausdrücklich:<br />
„(1) Zu den Schwerpunkten der Kinder- und Jugendarbeit gehört insbesondere<br />
7. die interkulturelle Kinder- und Jugendarbeit. Sie soll die interkulturelle Kompetenz der<br />
Kinder und Jugendlichen und die Selbstvergewisserung über die eigene kulturelle Identität<br />
fördern.“