JAPrOEntwurf 02-04-29.pdf
JAPrOEntwurf 02-04-29.pdf
JAPrOEntwurf 02-04-29.pdf
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
- 39 -<br />
4. im Schwerpunktbereich Arbeit:<br />
Individual- und Kollektivarbeitsrecht, Arbeitsgerichtsgesetz;<br />
5. im Schwerpunktbereich Soziale Sicherung:<br />
Sozialversicherungsrecht einschließlich Arbeitslosenversicherung,<br />
im Überblick: Verwaltungsverfahren und Sozialgerichtsgesetz;<br />
6. im Schwerpunktbereich Steuern:<br />
Steuerrecht und Bilanzrecht;<br />
7. im Schwerpunktbereich Europarecht:<br />
Recht der Europäischen Gemeinschaften,<br />
im Überblick: Völkerrecht;<br />
8. im Schwerpunktbereich Internationales Privatrecht:<br />
Internationales Privatrecht,<br />
im Überblick: das internationale Zivilprozessrecht.<br />
(3) § 8 Abs. 3 gilt entsprechend.<br />
(4) Andere Rechtsgebiete dürfen im Zusammenhang mit dem Prüfungsstoff<br />
nach den Absätzen 1 und 2 geprüft werden, wenn sie in der Praxis typischerweise<br />
in diesem Zusammenhang auftreten oder soweit lediglich Verständnis<br />
und Arbeitsmethode festgestellt werden sollen und Einzelwissen<br />
nicht vorausgesetzt wird.<br />
§ 51<br />
<br />
Der Kandidat wird mündlich geprüft, wenn er<br />
1. in der schriftlichen Prüfung eine Durchschnittspunktzahl gemäß § 45<br />
Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 von mindestens 3,75 Punkten,<br />
2. in mindestens vier Aufsichtsarbeiten 4,0 oder mehr Punkte und<br />
3. im Zivilrecht in mindestens einer Aufsichtsarbeit 4,0 oder mehr Punkte<br />
erreicht hat.<br />
Andernfalls ist er von der mündlichen Prüfung ausgeschlossen und hat die<br />
Prüfung nicht bestanden.