Titel - Justament
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Interview<br />
Der Glamouranwalt<br />
In letzter Zeit ist ein wachsendes Interesse der Medien an rechtlichen Auseinandersetzungen<br />
festzustellen – egal ob diese inzeniert sind, wie bei Barbara Salesch, oder real, wie beim<br />
Untersuchungsausschuss des Bundestages. Hier ein Gespräch mit Prof. Dr. Matthias Prinz.<br />
Was glauben Sie, ist der Grund für dieses<br />
neue Interesse der Medien an juristischen<br />
Themen?<br />
Ich glaube, dass das Interesse eigentlichschon<br />
immer da war. Die Leute interessieren<br />
sich für juristische Themen. Eine juristische<br />
Auseinandersetzung ist ja wie ein<br />
Wettkampf. Es wetteifern zwei Parteien<br />
miteinander und befolgen dabei bestimmte<br />
vorgegebene Regeln. Das ist wie bei<br />
einer sportliche Auseinandersetzung. Die<br />
Leute finden das interessant. Ich habe<br />
immer schon festgestellt, dass es ein grosses<br />
Interesse daran gibt, wenn ich selbst in<br />
irgendwelchen Talkshows war oder mich<br />
mit Journalisten über juristische Themen<br />
unterhalten habe. Denken Sie an die erfolgreiche<br />
Sendung „Wie würden Sie entscheiden?“.<br />
Dies zeigt doch, dass immer<br />
schon ein großer Bedarf da gewesen ist.<br />
Vielleicht ist dieser Bedarf von den Medien<br />
aber früher nicht so erfüllt worden, wie es<br />
das Publikum gerne gehabt hätte. Manchmal<br />
ist es natürlich auch die Person der<br />
Streitenden, die das Interesse hervorruft.<br />
Sie selbst sind einer der bekanntesten deutschen<br />
Anwälte. Dies ist u. a. auch auf die Bekanntheit<br />
Ihrer Mandanten zurückzuführen.<br />
Wie ist damals der erste Kontakt zu Ihrer<br />
prominenten Mandantschaft entstanden?<br />
Ich war 1985 gerade mit dem zweiten<br />
Staatsexamen und meiner Promotion fertig<br />
geworden und plante, so schnell wie möglich<br />
nach New York zurückzugehen, wo ich<br />
bereits als Anwalt zugelassen war und gerne<br />
arbeiten wollte. Bis dahin hatte ichmich nur<br />
für internationales Recht interessiert.<br />
Vor der geplanten Rückkehr nach New<br />
York arbeitete ich vorübergehend bei<br />
einem Freund in dessen Anwaltskanzlei.<br />
Zu dieser Zeit suchte der berühmte Arzt<br />
Prof. Julius Hackethal in seinem Sterbehilfefall<br />
einen neuen Strafverteidiger. Er<br />
hatte einer Krebspatientin, die unter grossen<br />
Schmerzen litt, Zyankali gegeben. Da<br />
er wußte, dass er sie nicht aktiv töten<br />
durfte, hatte er ihr den Becher mit dem<br />
Gift gegeben und sie hatte ihn dann selbst<br />
getrunken. Nun war höchst umstritten, ob<br />
dies eine Tötung in mittelbarer Täterschaft<br />
oder bloß straflose Beihilfe zur Selbsttötung<br />
war. Der Anwalt, der Hackethal bisher<br />
vertreten hatte, war verstorben. Nun wollte<br />
Hackethal einen ganz jungen Anwalt,<br />
der von der Praxis noch „unverdorben“ war<br />
und den er mit seinen Ideen formen konnte.<br />
Auf Umwegen gelangte er dann an<br />
mich. Nachdem ich mir das Material zu<br />
dem Fall angesehen hatte, sah ich darin<br />
eine große Chance – ich war zu dem Zeitpunkt<br />
28 Jahre alt – habe meine Abreise<br />
nach New York verschoben und stattdessen<br />
das Hackethal-Mandat übernommen.<br />
Ihr erster Fall betraf also den strafrechtlichen<br />
Bereich?<br />
Das war meine erste und einzige Strafverteidigung.<br />
Aber der Fall hatte eigentlich<br />
mehr mit Medien zu tun als mit Strafverteidigung.<br />
Rund um Hackethal gab es damals<br />
wahnsinnig viel Medienrecht. Das<br />
fing an mit Bücher- und Interviewverträgen.<br />
Außerdem war Hackthal sehr streitbar<br />
und wehrte sich gegen unwahre Berichterstattungen.<br />
Plötzlich war ich mitten in<br />
einem hochinteressanten Fall, der die Öffentlichkeit<br />
sehr beschäftigte, der dauernd<br />
auf irgendwelchen <strong>Titel</strong>seiten abgefeiert<br />
wurde und der eine Menge mit Medienrecht<br />
zu tun hatte. Als wir mit dem Verfahren<br />
nach zwei Jahren fertig waren, verstand<br />
ich was von Medienrecht. Ausserdem<br />
war ich durch diesen Fall populär geworden<br />
und bekam weitere sehr interessante<br />
Mandate. 1989 kam dann – das ist sicherlich<br />
auch nochmal ein Meilenstein gewesen<br />
– Karl Lagerfeld mit vielen interessanten<br />
Verfahren, die dazu führten, dass wir<br />
uns auch international mit medienrechtlichen<br />
Fragen befassen mussten.<br />
War Ihre Bekanntheit aus den vorhergehenden<br />
Verfahren ausschlaggebend dafür, dass<br />
sich Personen wie Karl Lagerfeld an Sie gewandt<br />
haben?<br />
Man darf die Medienpräsenz nicht überschätzen.<br />
Wir haben die guten und interessanten<br />
Mandate nicht deshalb bekommen,<br />
weil jemand angerufen hat und gesagt<br />
hat „Ich habe etwas über Sie in der<br />
Zeitung gelesen“. Es ist vielmehr fast<br />
immer die Empfehlung zufriedener Mandanten<br />
gewesen. Ich glaube, dass da natürlich<br />
auch die Werbung des Anwalts ansetzt:<br />
Sind die Mandanten zufrieden,<br />
empfehlen sie einen auch weiter.<br />
Welche Bedeutung hat der Name „Prinz“ inzwischen<br />
erlangt? Ist es schon einmal vorgekommen,<br />
dass eine Gegenpartei schon allein<br />
deshalb klein beigeben hat, weil Ihr Name<br />
auf dem Briefkopf stand?<br />
Das kann ich so nicht beurteilen. Aber unsere<br />
Gegner nehmen sicherlich ernst, was<br />
wir ihnen schreiben. Wenn wir ein Mandat<br />
übernehmen, wissen unsere Gegner, dass<br />
wir das Mandat auch professionell anpakken.<br />
Unsere Sozität beschäftigt sich mit<br />
Medienrecht nunmehr seit 17 Jahren. Wir<br />
haben sicherlich ein hohen Grad an Sachkenntnis.<br />
Führt dies dann dazu, dass viele Fälle auch<br />
aussergerichtlich geklärt werden können?<br />
Zunächst muss man differenzieren zwischen<br />
einstweilige Verfügungsverfahren<br />
einerseits und Hauptsacheverfahren andererseits.<br />
Wir führen sehr viele Verfahren<br />
nur im Bereich der einstweiligen Verfügung,<br />
weil dann beide Parteien sehr<br />
schnell sehen, was auf dem Tisch liegt und<br />
wie das Gericht die Situation sieht. Wenn<br />
dann noch auf beiden Seiten professionelle<br />
Anwälte sind, wissen beide Seiten bereits<br />
nach dem einstweiligen Verfügungsverfahren,<br />
wie ein Hauptsacheverfahren<br />
wohl ausgehen wird. Dann sind wir in der<br />
Lage, uns schnell zu einigen. Vor dem Verfügungsverfahren<br />
werden aber nur wenige<br />
Fälle – vielleicht 10% – beendet. Weitere<br />
70% werden erledigt im oder nach dem<br />
einstweiligen Verfügungsverfahren, so<br />
dass der Prozentsatz der Fälle, die nachher<br />
tatsächlich ins Hauptsacheverfahren gelangen,<br />
eher gering ist.<br />
Wie fühlen Sie sich persönlich in der Rolle<br />
des „Prominenten“?<br />
Ich habe das nicht so gerne. Ich finde es<br />
angenehmer, anonym und zurückgezogen<br />
zu leben und lege besonderen Wert auf ein<br />
ungestörtes Privatleben.<br />
Viele Ihrer Mandanten sind letztlich auch<br />
darauf angewiesen, in den Medien präsent<br />
zu sein. Gibt es deshalb schon mal Fälle, wo<br />
eine unwahre Berichterstattung auch einfach<br />
hingenommen wird?<br />
Natürlich ist das so. Unsere Tätigkeit beschränkt<br />
sich nicht darauf, dass wir uns<br />
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justament drei 2002