16.03.2014 Aufrufe

Titel - Justament

Titel - Justament

Titel - Justament

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Interview<br />

Der Glamouranwalt<br />

In letzter Zeit ist ein wachsendes Interesse der Medien an rechtlichen Auseinandersetzungen<br />

festzustellen – egal ob diese inzeniert sind, wie bei Barbara Salesch, oder real, wie beim<br />

Untersuchungsausschuss des Bundestages. Hier ein Gespräch mit Prof. Dr. Matthias Prinz.<br />

Was glauben Sie, ist der Grund für dieses<br />

neue Interesse der Medien an juristischen<br />

Themen?<br />

Ich glaube, dass das Interesse eigentlichschon<br />

immer da war. Die Leute interessieren<br />

sich für juristische Themen. Eine juristische<br />

Auseinandersetzung ist ja wie ein<br />

Wettkampf. Es wetteifern zwei Parteien<br />

miteinander und befolgen dabei bestimmte<br />

vorgegebene Regeln. Das ist wie bei<br />

einer sportliche Auseinandersetzung. Die<br />

Leute finden das interessant. Ich habe<br />

immer schon festgestellt, dass es ein grosses<br />

Interesse daran gibt, wenn ich selbst in<br />

irgendwelchen Talkshows war oder mich<br />

mit Journalisten über juristische Themen<br />

unterhalten habe. Denken Sie an die erfolgreiche<br />

Sendung „Wie würden Sie entscheiden?“.<br />

Dies zeigt doch, dass immer<br />

schon ein großer Bedarf da gewesen ist.<br />

Vielleicht ist dieser Bedarf von den Medien<br />

aber früher nicht so erfüllt worden, wie es<br />

das Publikum gerne gehabt hätte. Manchmal<br />

ist es natürlich auch die Person der<br />

Streitenden, die das Interesse hervorruft.<br />

Sie selbst sind einer der bekanntesten deutschen<br />

Anwälte. Dies ist u. a. auch auf die Bekanntheit<br />

Ihrer Mandanten zurückzuführen.<br />

Wie ist damals der erste Kontakt zu Ihrer<br />

prominenten Mandantschaft entstanden?<br />

Ich war 1985 gerade mit dem zweiten<br />

Staatsexamen und meiner Promotion fertig<br />

geworden und plante, so schnell wie möglich<br />

nach New York zurückzugehen, wo ich<br />

bereits als Anwalt zugelassen war und gerne<br />

arbeiten wollte. Bis dahin hatte ichmich nur<br />

für internationales Recht interessiert.<br />

Vor der geplanten Rückkehr nach New<br />

York arbeitete ich vorübergehend bei<br />

einem Freund in dessen Anwaltskanzlei.<br />

Zu dieser Zeit suchte der berühmte Arzt<br />

Prof. Julius Hackethal in seinem Sterbehilfefall<br />

einen neuen Strafverteidiger. Er<br />

hatte einer Krebspatientin, die unter grossen<br />

Schmerzen litt, Zyankali gegeben. Da<br />

er wußte, dass er sie nicht aktiv töten<br />

durfte, hatte er ihr den Becher mit dem<br />

Gift gegeben und sie hatte ihn dann selbst<br />

getrunken. Nun war höchst umstritten, ob<br />

dies eine Tötung in mittelbarer Täterschaft<br />

oder bloß straflose Beihilfe zur Selbsttötung<br />

war. Der Anwalt, der Hackethal bisher<br />

vertreten hatte, war verstorben. Nun wollte<br />

Hackethal einen ganz jungen Anwalt,<br />

der von der Praxis noch „unverdorben“ war<br />

und den er mit seinen Ideen formen konnte.<br />

Auf Umwegen gelangte er dann an<br />

mich. Nachdem ich mir das Material zu<br />

dem Fall angesehen hatte, sah ich darin<br />

eine große Chance – ich war zu dem Zeitpunkt<br />

28 Jahre alt – habe meine Abreise<br />

nach New York verschoben und stattdessen<br />

das Hackethal-Mandat übernommen.<br />

Ihr erster Fall betraf also den strafrechtlichen<br />

Bereich?<br />

Das war meine erste und einzige Strafverteidigung.<br />

Aber der Fall hatte eigentlich<br />

mehr mit Medien zu tun als mit Strafverteidigung.<br />

Rund um Hackethal gab es damals<br />

wahnsinnig viel Medienrecht. Das<br />

fing an mit Bücher- und Interviewverträgen.<br />

Außerdem war Hackthal sehr streitbar<br />

und wehrte sich gegen unwahre Berichterstattungen.<br />

Plötzlich war ich mitten in<br />

einem hochinteressanten Fall, der die Öffentlichkeit<br />

sehr beschäftigte, der dauernd<br />

auf irgendwelchen <strong>Titel</strong>seiten abgefeiert<br />

wurde und der eine Menge mit Medienrecht<br />

zu tun hatte. Als wir mit dem Verfahren<br />

nach zwei Jahren fertig waren, verstand<br />

ich was von Medienrecht. Ausserdem<br />

war ich durch diesen Fall populär geworden<br />

und bekam weitere sehr interessante<br />

Mandate. 1989 kam dann – das ist sicherlich<br />

auch nochmal ein Meilenstein gewesen<br />

– Karl Lagerfeld mit vielen interessanten<br />

Verfahren, die dazu führten, dass wir<br />

uns auch international mit medienrechtlichen<br />

Fragen befassen mussten.<br />

War Ihre Bekanntheit aus den vorhergehenden<br />

Verfahren ausschlaggebend dafür, dass<br />

sich Personen wie Karl Lagerfeld an Sie gewandt<br />

haben?<br />

Man darf die Medienpräsenz nicht überschätzen.<br />

Wir haben die guten und interessanten<br />

Mandate nicht deshalb bekommen,<br />

weil jemand angerufen hat und gesagt<br />

hat „Ich habe etwas über Sie in der<br />

Zeitung gelesen“. Es ist vielmehr fast<br />

immer die Empfehlung zufriedener Mandanten<br />

gewesen. Ich glaube, dass da natürlich<br />

auch die Werbung des Anwalts ansetzt:<br />

Sind die Mandanten zufrieden,<br />

empfehlen sie einen auch weiter.<br />

Welche Bedeutung hat der Name „Prinz“ inzwischen<br />

erlangt? Ist es schon einmal vorgekommen,<br />

dass eine Gegenpartei schon allein<br />

deshalb klein beigeben hat, weil Ihr Name<br />

auf dem Briefkopf stand?<br />

Das kann ich so nicht beurteilen. Aber unsere<br />

Gegner nehmen sicherlich ernst, was<br />

wir ihnen schreiben. Wenn wir ein Mandat<br />

übernehmen, wissen unsere Gegner, dass<br />

wir das Mandat auch professionell anpakken.<br />

Unsere Sozität beschäftigt sich mit<br />

Medienrecht nunmehr seit 17 Jahren. Wir<br />

haben sicherlich ein hohen Grad an Sachkenntnis.<br />

Führt dies dann dazu, dass viele Fälle auch<br />

aussergerichtlich geklärt werden können?<br />

Zunächst muss man differenzieren zwischen<br />

einstweilige Verfügungsverfahren<br />

einerseits und Hauptsacheverfahren andererseits.<br />

Wir führen sehr viele Verfahren<br />

nur im Bereich der einstweiligen Verfügung,<br />

weil dann beide Parteien sehr<br />

schnell sehen, was auf dem Tisch liegt und<br />

wie das Gericht die Situation sieht. Wenn<br />

dann noch auf beiden Seiten professionelle<br />

Anwälte sind, wissen beide Seiten bereits<br />

nach dem einstweiligen Verfügungsverfahren,<br />

wie ein Hauptsacheverfahren<br />

wohl ausgehen wird. Dann sind wir in der<br />

Lage, uns schnell zu einigen. Vor dem Verfügungsverfahren<br />

werden aber nur wenige<br />

Fälle – vielleicht 10% – beendet. Weitere<br />

70% werden erledigt im oder nach dem<br />

einstweiligen Verfügungsverfahren, so<br />

dass der Prozentsatz der Fälle, die nachher<br />

tatsächlich ins Hauptsacheverfahren gelangen,<br />

eher gering ist.<br />

Wie fühlen Sie sich persönlich in der Rolle<br />

des „Prominenten“?<br />

Ich habe das nicht so gerne. Ich finde es<br />

angenehmer, anonym und zurückgezogen<br />

zu leben und lege besonderen Wert auf ein<br />

ungestörtes Privatleben.<br />

Viele Ihrer Mandanten sind letztlich auch<br />

darauf angewiesen, in den Medien präsent<br />

zu sein. Gibt es deshalb schon mal Fälle, wo<br />

eine unwahre Berichterstattung auch einfach<br />

hingenommen wird?<br />

Natürlich ist das so. Unsere Tätigkeit beschränkt<br />

sich nicht darauf, dass wir uns<br />

18<br />

justament drei 2002

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!