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Titel - Justament

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Almanca türkce ve türkce almanca hukuk sözlügü<br />

Deutsch-türkisches und türkisch deutsches Rechtswörterbuch<br />

Literatur<br />

ndlich kann man in Erfahrung bringen,<br />

Ewas Rechtsbegriffe wie Verwaltungsakt,<br />

Leistungskondiktion, Preisgefahr, negatorischer<br />

Anspruch etc. auf türkisch heißen.<br />

In landläufigen Wörterbüchern sucht man<br />

danach vergebens.<br />

Das heute in der Türkei bestehende<br />

Rechtssystem hat seine Anfänge im Jahr<br />

1923. In diesem Jahr erfolgte die Gründung<br />

der laizistischen türkischen Republik<br />

unter Aufhebung des Kalifats. Im juristischen<br />

Sektor bedeutete dies die radikale<br />

Abkehr vom islamischen Recht hin zum<br />

kontinentaleuropäischen Recht. So ist das<br />

heutige türkische Zivilgesetzbuch sehr<br />

stark vom schweizerischen geprägt, im Bereich<br />

des Verwaltungsrechts ist der französische<br />

Einfluß sehr stark und im Strafrecht<br />

hat man sich an französischen und italienischen<br />

Vorbildern orientiert. Diese Annäherung<br />

an Europa hat sich aber nicht in<br />

der Rechtssprache niedergeschlagen. Viele<br />

Rechtsbegriffe stammen aus dem arabischen<br />

oder persischen, was das Verständnis<br />

der Rechtsbegriffe auch für den Muttersprachler<br />

erschwert.<br />

Gerhard Köbler hat bereits zahlreiche<br />

Rechtswörterbücher herausgegeben. Mit<br />

dem jetzt in erster Auflage erschienenen<br />

deutsch-türkischen Rechtswörterbuch ist<br />

Rechtstürkisch<br />

Gehard Köbler<br />

€ 20,–<br />

April 2002,<br />

Vahlen München<br />

ISBN: 3-80062-828-7<br />

ein weiteres hinzugekommen. Es umfasst<br />

10 200 deutsche und 10 700 türkische<br />

Rechtsbegriffe. Das Bedürfnis nach einem<br />

derartigen Rechtswörterbuch ist groß. Zum<br />

einen leben in Deutschland schätzungsweise<br />

2 Mio. Türken, die im Alltag oftmals<br />

mit Rechtsbegriffen konfrontiert sind,<br />

denen sie zum Teil ratlos gegenüberstehen.<br />

Das Rechtswörterbuch kann hierbei<br />

eine Orientierungshilfe sein. Der Autor<br />

scheint dies mit dem <strong>Titel</strong> „Rechtswörterbuch<br />

für jedermann“ auch anzustreben.<br />

Zum anderen bestehen zwischen der Türkei<br />

und Deutschland vielfältige, insbesondere<br />

enge wirtschaftliche Beziehungen, die<br />

die Verwendung des Buches erforderlich<br />

machen können. Die Anschaffung kann<br />

daher nur empfohlen werden.<br />

Deniz Firtina / Ayhan Halat<br />

Dunkle und spannende Epoche<br />

em rechtsgeschichtlich interessierten<br />

DLeser ist die dreibändige Geschichte<br />

des öffentlichen Rechts in Deutschland<br />

von Michael Stolleis längst ein Begriff, hat<br />

sich diese Publikation doch bereits in kurzer<br />

Zeit als ein Standardwerk auf diesem<br />

Gebiet etabliert. Der letzte Band über die<br />

gleichermaßen spannende wie – gerade<br />

auch für die Rechtswissenschaften – dunkle<br />

Epoche von 1914-1945 ist jetzt in<br />

einer broschierten Sonderausgabe erschienen<br />

und damit erstmals für Studenten und<br />

Referendare erschwinglich geworden.<br />

Der <strong>Titel</strong> der Sonderausgabe sollte<br />

dabei nicht täuschen. Stolleis Ziel ist nicht<br />

eine umfassende rechtsgeschichtliche Darstellung.<br />

Der Schwerpunkt liegt eindeutig<br />

auf der Wissenschafts- und Forschungsgeschichte<br />

dieser Epoche. Dieser Ansatz ist<br />

für den Leser zunächst mit mehr Mühsal<br />

verbunden; im Ergebnis aber nicht weniger<br />

spannend. Gerade durch die akribische<br />

Schilderung der verschiedenen Forschungsansätze<br />

und Lehrmeinungen der<br />

wissenschaftlichen Akteure, die Stolleis<br />

nach den verschiedenen Universitäten aufgliedert<br />

und dem Leser damit zugleich ein<br />

Nachschlagewerk über die Geschichte seiner<br />

eigenen Universität zur Verfügung<br />

stellt, erschließt sich das rechtswissenschaftliche<br />

Gedankengut dieser Zeit in all<br />

seiner Ambivalenz aber auch Mitverantwortung<br />

für die Katastrophe des Nationalsozialismus<br />

besonders gut.<br />

Vielleicht auch durch die berühmte Radbruch`sche<br />

Formel ist die Ansicht nach wie<br />

vor weitverbreitet, gerade der Rechtspositivismus<br />

habe dazu beigetragen, die Juristen<br />

durch „legales Unrecht“ im Sinne des Nationalsozialismus<br />

zu korrumpieren. Die Realität<br />

juristischer Forschung und Lehre im<br />

Nationalsozialismus, wie sie Stolleis in großer<br />

Differenziertheit schildert, belegt allerdings<br />

vielfach das Gegenteil und bezeugt<br />

damit auch, dass die Rechtswissenschaft bei<br />

der Aufweichung rechtsstaatlicher Strukturen<br />

und dem Verlust von Normgebundenheit<br />

bis hin zur totalen Beliebigkeit einen<br />

durchaus aktiven Part gespielt hat.<br />

Bei der Lektüre des Buches begegnet<br />

einem zudem mancher nach wie vor<br />

klangvoller Name. Das gilt nicht nur für<br />

Theodor Maunz und Karl Larenz, deren<br />

unrühmliche Rolle im Nationalsozialismus<br />

ihrer juristischen Karriere auch nach 1945<br />

kein Abbruch getan hat. Beim Streifzug<br />

durch die Wissenschaftsgeschichte erfährt<br />

man unter anderem auch, dass der allen<br />

Juristen durch den gleichnamigen BGB-<br />

Kommentar bestens bekannte Otto Palandt<br />

Leiter des Reichs-Justizprüfungsamtes<br />

war und die Juristenausbildung unter<br />

seiner Ägide eine mehr „völkische Ausrichtung“<br />

erhalten hat.<br />

Deutlich wird damit nicht zuletzt auch die<br />

massive Verdrängungsleistung der Nachkriegszeit<br />

auf dem Gebiet des öffentlichen<br />

Rechts. Anders ist nicht zu erklären, warum<br />

ausgerechnet der bekannteste Grundgesetzkommentar<br />

mit Theodor Maunz von einem<br />

Geschichte des<br />

öffentlichen Rechts in<br />

Deutschland.<br />

Weimarer Republik und<br />

Nationalsozialismus<br />

von Michael Stolleis<br />

€ 29,90<br />

Februar 2002, C.H. Beck<br />

ISBN:3-40648-960-5<br />

Mann mitbegründet worden ist, der immerhin<br />

noch 1937 das Ende des subjektiv-öffentlichen<br />

Rechts und der Gesetzesbindung<br />

proklamiert hat. Stolleis verzichtet dennoch<br />

auf Polemik, sondern bleibt seiner objektiven<br />

und differenzierten Herangehensweise<br />

stets treu. Schon deswegen ist das Buch<br />

jedem an dieser Materie Interessierten nur<br />

wärmstens ans Herz zu legen.<br />

Patrick Ostendorf<br />

justament drei 2002<br />

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