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Richtlinien für die Strafzumessung Recommandations quant à la ...

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12. Volksschulgesetz (VSG, BSG 432.210; rev. 01.01.09)<br />

1. Bedingungen: Art. 32 VSG<br />

schuldhaftes nicht zur Schule schicken<br />

Anhörung durch Schulkommission vor Anzeigeerstattung<br />

2. Normsachverhalt<br />

Der Schulbesuch wird einer nicht zwingenden Familienaktivität nachgestellt (Ferienantritt etc.).<br />

pro 1 Tag Schulversäumnis (Art. 32, 33 Abs. 1 VSG) Busse ab CHF 100.00<br />

Schwere Fälle Busse ab CHF 300.00<br />

Rückfall innert Jahresfrist Busse ab CHF 300.00<br />

Mitteilung der Urteile an Schulleitung und Schulkommission (Art. 33 Abs. 2 VSG).<br />

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