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VORWORT DES TRÄGERS: - Kiefersfelden

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dargestellt. Das Formular „Geschafft! Gelernt!“ wird zusätzlich mit Foto<br />

dokumentiert.<br />

8. KOOPERATION UND VERNETZUNG:<br />

Im Abschnitt 4, Art. 15, Nr. 1, Satz 1 BayKiBiG, wird gefordert, dass<br />

Kindertageseinrichtungen bei der Erfüllung ihrer Bildungsaufgaben mit<br />

Einrichtungen, Diensten und Ämtern zusammenarbeiten, deren Tätigkeiten im<br />

Zusammenhang mit ihren Aufgaben stehen.<br />

8.1 Definition und Ziele<br />

Um unseren Bildungs- und Erziehungsauftrag bestmöglich erfüllen zu können,<br />

braucht unsere Krippe Beratung und Unterstützung zum fachlichen Austausch.<br />

Insbesondere mit Frühförderstellen, Erziehungs- und Familienberatungsstellen,<br />

etc… Ziel der Vernetzung ist das Wohl der Kinder und ihrer Familien<br />

sicherzustellen (BEP, 8.3.2, S. 452). Ein weiteres Ziel ist die enge Kooperation<br />

(durch regelmäßige Träger-Leiterinnen-Treffen) mit den Kindergärten. Die enge<br />

Verzahnung zwischen Krippe und den umliegenden Kindergärten kann dazu<br />

beitragen, fließende Übergänge zu erleichtern. Durch gegenseitige Besuche und<br />

durch Kontakte zu benachbarten Kindergärten und der Schulkindbetreuung bei<br />

Spaziergängen mit den Krippenkindern können gegenseitige Berührungsängste<br />

ausgeräumt werden.<br />

8.2 Zusammenarbeit mit dem Träger<br />

Voraussetzung für eine gute und reibungslose Zusammenarbeit zwischen<br />

Kindertagesstätten und Träger ist ein fortlaufender Informationsaustausch.<br />

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