VORWORT DES TRÃGERS: - Kiefersfelden
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dargestellt. Das Formular „Geschafft! Gelernt!“ wird zusätzlich mit Foto<br />
dokumentiert.<br />
8. KOOPERATION UND VERNETZUNG:<br />
Im Abschnitt 4, Art. 15, Nr. 1, Satz 1 BayKiBiG, wird gefordert, dass<br />
Kindertageseinrichtungen bei der Erfüllung ihrer Bildungsaufgaben mit<br />
Einrichtungen, Diensten und Ämtern zusammenarbeiten, deren Tätigkeiten im<br />
Zusammenhang mit ihren Aufgaben stehen.<br />
8.1 Definition und Ziele<br />
Um unseren Bildungs- und Erziehungsauftrag bestmöglich erfüllen zu können,<br />
braucht unsere Krippe Beratung und Unterstützung zum fachlichen Austausch.<br />
Insbesondere mit Frühförderstellen, Erziehungs- und Familienberatungsstellen,<br />
etc… Ziel der Vernetzung ist das Wohl der Kinder und ihrer Familien<br />
sicherzustellen (BEP, 8.3.2, S. 452). Ein weiteres Ziel ist die enge Kooperation<br />
(durch regelmäßige Träger-Leiterinnen-Treffen) mit den Kindergärten. Die enge<br />
Verzahnung zwischen Krippe und den umliegenden Kindergärten kann dazu<br />
beitragen, fließende Übergänge zu erleichtern. Durch gegenseitige Besuche und<br />
durch Kontakte zu benachbarten Kindergärten und der Schulkindbetreuung bei<br />
Spaziergängen mit den Krippenkindern können gegenseitige Berührungsängste<br />
ausgeräumt werden.<br />
8.2 Zusammenarbeit mit dem Träger<br />
Voraussetzung für eine gute und reibungslose Zusammenarbeit zwischen<br />
Kindertagesstätten und Träger ist ein fortlaufender Informationsaustausch.<br />
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