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"Himmelwärts" Ostern 2012 - Katholischer Seelsorgebereich Bad ...

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23<br />

8.00 Uhr Gemeinsames Morgengebet und Pilgersegen<br />

8.30 Uhr Abfahrt mit dem Bus<br />

ca. 10.30 Uhr Ankunft in Trier und gemeinsamer Gang zum Hl. Rock<br />

11.30 Uhr (Angebot) Pilgermesse mit Erzbischof Kardinal Meisner in<br />

St.Maximin<br />

- Essensmöglichkeiten gibt es zahlreiche im Bereich des<br />

Domes –<br />

16.45 Uhr Gemeinsames Gebet zum Abschluss in der Jesuitenkirche<br />

Trier, gegen<br />

17.30 Uhr Abfahrt<br />

18.00 Uhr Gemeinsames Abendessen in der Brauerei, Bitburg<br />

19.30 Uhr Abfahrt<br />

ca. 21.00 Uhr Ankunft in <strong>Bad</strong> Münstereifel<br />

Die Kosten für den Bus betragen 12,00 €. Die Kosten für die Verpflegung in Trier<br />

und das Abendessen in Bitburg trägt jeder selbst.<br />

Anmeldungen mit Namen und Telefonnummer bitte im Zentralbüro<br />

in <strong>Bad</strong> Münstereifel (Tel.: 02253/180360).<br />

Das Trierer Pilgergebet: Jesus Christus, Heiland und Erlöser, erbarme dich über<br />

uns und über die ganze Welt. Gedenke deiner Christenheit und führe zusammen,<br />

was getrennt ist.<br />

Elisabeth Hintzen<br />

In Gesprächen mit Kirchenbesuchern erfährt man, dass oftmals Unklarheit über die Verwendung<br />

der Kollekte besteht. Hierbei gibt es mitunter die Meinung, dass dieses Geld<br />

nach Köln geht (gemeint ist das Erzbistum), oder aber man ist der Auffassung, dass man<br />

mit der bereits entrichteten Kirchensteuer seinen Beitrag geleistet habe.<br />

Wie verhält es sich denn nun wirklich?<br />

Die Kirchengemeinden müssen jedes Jahr einen Haushalt aufstellen, in dem die Einnahmen<br />

und Ausgaben aufgeführt sind. Ein Großteil der Einnahmen sind Kirchensteuermittel,<br />

die aber auch zum größten Teil wieder in die Finanzierung der Personalkosten für die<br />

Folgedienste (Kirchenmusiker, Küster, Pfarrsekretärinnen) fließen. Ein Teil verbleibt für<br />

die Instandsetzung und Bewirtschaftung von Kirchengebäuden. Diese Kirchensteuermittel<br />

erfolgen mittels Zuweisungen durch das Erzbistum an die jeweiligen Kirchengemeinden.<br />

Ein weiterer Teil der Einnahmen der Kirchengemeinde sind die Kollekten und Einnahmen<br />

des Kerzengeldes. Diese beiden Einnahmearten verbleiben zu 100 % bei der Kirchengemeinde<br />

und können somit frei verwendet werden.<br />

Doch nun zeigt sich, dass es zahlreiche Sonderkollekten im Kalenderjahr gibt. Nachstehend<br />

befindet sich ein Auszug aus dem Kollektenplan des Erzbistums Köln (Amtsblatt<br />

des Erzbistums Köln vom 1.Dezember 2011).

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