"Himmelwärts" Ostern 2012 - Katholischer Seelsorgebereich Bad ...
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8.00 Uhr Gemeinsames Morgengebet und Pilgersegen<br />
8.30 Uhr Abfahrt mit dem Bus<br />
ca. 10.30 Uhr Ankunft in Trier und gemeinsamer Gang zum Hl. Rock<br />
11.30 Uhr (Angebot) Pilgermesse mit Erzbischof Kardinal Meisner in<br />
St.Maximin<br />
- Essensmöglichkeiten gibt es zahlreiche im Bereich des<br />
Domes –<br />
16.45 Uhr Gemeinsames Gebet zum Abschluss in der Jesuitenkirche<br />
Trier, gegen<br />
17.30 Uhr Abfahrt<br />
18.00 Uhr Gemeinsames Abendessen in der Brauerei, Bitburg<br />
19.30 Uhr Abfahrt<br />
ca. 21.00 Uhr Ankunft in <strong>Bad</strong> Münstereifel<br />
Die Kosten für den Bus betragen 12,00 €. Die Kosten für die Verpflegung in Trier<br />
und das Abendessen in Bitburg trägt jeder selbst.<br />
Anmeldungen mit Namen und Telefonnummer bitte im Zentralbüro<br />
in <strong>Bad</strong> Münstereifel (Tel.: 02253/180360).<br />
Das Trierer Pilgergebet: Jesus Christus, Heiland und Erlöser, erbarme dich über<br />
uns und über die ganze Welt. Gedenke deiner Christenheit und führe zusammen,<br />
was getrennt ist.<br />
Elisabeth Hintzen<br />
In Gesprächen mit Kirchenbesuchern erfährt man, dass oftmals Unklarheit über die Verwendung<br />
der Kollekte besteht. Hierbei gibt es mitunter die Meinung, dass dieses Geld<br />
nach Köln geht (gemeint ist das Erzbistum), oder aber man ist der Auffassung, dass man<br />
mit der bereits entrichteten Kirchensteuer seinen Beitrag geleistet habe.<br />
Wie verhält es sich denn nun wirklich?<br />
Die Kirchengemeinden müssen jedes Jahr einen Haushalt aufstellen, in dem die Einnahmen<br />
und Ausgaben aufgeführt sind. Ein Großteil der Einnahmen sind Kirchensteuermittel,<br />
die aber auch zum größten Teil wieder in die Finanzierung der Personalkosten für die<br />
Folgedienste (Kirchenmusiker, Küster, Pfarrsekretärinnen) fließen. Ein Teil verbleibt für<br />
die Instandsetzung und Bewirtschaftung von Kirchengebäuden. Diese Kirchensteuermittel<br />
erfolgen mittels Zuweisungen durch das Erzbistum an die jeweiligen Kirchengemeinden.<br />
Ein weiterer Teil der Einnahmen der Kirchengemeinde sind die Kollekten und Einnahmen<br />
des Kerzengeldes. Diese beiden Einnahmearten verbleiben zu 100 % bei der Kirchengemeinde<br />
und können somit frei verwendet werden.<br />
Doch nun zeigt sich, dass es zahlreiche Sonderkollekten im Kalenderjahr gibt. Nachstehend<br />
befindet sich ein Auszug aus dem Kollektenplan des Erzbistums Köln (Amtsblatt<br />
des Erzbistums Köln vom 1.Dezember 2011).