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Rundbrief 5/2013 - Kirchenkreis Spandau

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Unser Team wird regelmäßig durch Studentinnen<br />

ergänzt, die sich voller Engagement an der<br />

Durchführung von Deutschkursen, Stadterkundungen,<br />

Museumsbesuchen und Veranstaltungen<br />

beteiligen. Dazu gehört traditionell unser Frauenfrühstück,<br />

das nach wie vor immer am ersten<br />

Mittwoch im Monat stattfindet. Es ist der Treffpunkt<br />

bei uns, wo Informationen ausgetauscht,<br />

Ideen für Veranstaltungen gesammelt werden,<br />

sich „alte“ Freundinnen wieder sehen und Verabredungen<br />

getroffen werden.<br />

Eine andere liebgewonnene Tradition, an der wir<br />

gerne festhalten, ist das Feiern des HÎNBÛN-<br />

Newrozfestes, des kurdischen Neujahrsfestes<br />

am 20./21. März. Dieses Jahr hat uns Stadtrat<br />

Hanke den Gotischen Saal der Zitadelle hierfür<br />

zur Verfügung gestellt. Es ist gut zu wissen,<br />

dass uns neben dem Ev. <strong>Kirchenkreis</strong> auch das<br />

Bezirksamt unterstützt.<br />

Die Kooperation und Vernetzung mit Behörden,<br />

Ämtern oder anderen Einrichtungen, nicht<br />

zuletzt mit Gemeinden und Einrichtungen des Ev.<br />

<strong>Kirchenkreis</strong>es ist ein wichtiger Aspekt unserer<br />

Arbeit. Hier gibt es noch viel auszubauen.<br />

Wir laden ein, uns zu besuchen, sich über uns zu<br />

informieren und an Veranstaltungen und Fortbildungen<br />

teilzunehmen, wie sie z. B. von der Berliner<br />

Polizeischule gern wahrgenommen werden.<br />

HÎNBÛN ist ein wunderbar bunter Ort mit einer<br />

Vielfalt an Menschen mit unterschiedlichen Traditionen,<br />

ihren kulturellen Besonderheiten, ihren<br />

verschiedenen Sprachen und Religionen. Es ist<br />

spannend, hier zu arbeiten und, wie das kurdische<br />

Wort „HÎNBÛN“ es auch vorgibt, täglich<br />

Neues zu erfahren und zu lernen.<br />

Sabine Knepel<br />

Diakonin und Leiterin von HÎNBÛN<br />

Informationen aus der MAV<br />

An dieser Stelle möchte die Mitarbeitervertretung (MAV) einige Hinweise zu<br />

Fragen geben, die häufig an uns gestellt werden. Diese Informationen geben<br />

wir nach unserem Kenntnisstand weiter und nicht als rechtsverbindliche<br />

Auskunft.<br />

Anonyme Beschwerden an die MAV<br />

Die Mitarbeitervertretung<br />

kann bei anonymen<br />

Beschwerden<br />

nicht reagieren. Dies<br />

ist aus folgen Gründen<br />

nicht möglich:<br />

••<br />

Die Mitarbeitervertretung<br />

hat zu prüfen, ob die Beschwerde<br />

berechtigt ist. Dazu sind in der Regel Rückfragen<br />

an den Beschäftigten notwendig.<br />

••<br />

Wird die Beschwerde tatsächlich von einem<br />

Mitarbeitenden der Dienststelle vorgetragen?<br />

Es wäre auch denkbar, dass betriebsfremde<br />

Personen der Dienststelle schaden wollen.<br />

••<br />

Die Mitarbeitervertretung weiß nicht, ob sie<br />

jemanden aus der Dienstelle oder Dienststellenleitung<br />

ansprechen soll, ohne dass sie<br />

dabei die Schweigepflicht bricht.<br />

Wir behandeln alle Beschwerden oder Anliegen<br />

immer in Absprache mit den Mitarbeitenden. Informationen<br />

an die MAV werden nur an Dritte<br />

weitergegeben, wenn dies gewünscht wird.<br />

Ausnahmen bilden Bereiche, in denen zum Beispiel<br />

eine Gefährdung der Beschäftigten vorliegt.<br />

Auch solche Fälle lassen sich lösen, ohne die Namen<br />

einzelner Beschäftigter preiszugeben.<br />

Wir bitten Sie daher, sich bei Problemen vertrauensvoll<br />

und persönlich an die MAV zu wenden.<br />

Urlaubsrecht<br />

Hinsichtlich des Urlaubes gibt es immer wieder<br />

verschiedene Anfragen an die MAV.<br />

Zunächst die grundlegenden Fakten aus dem<br />

§26 TV-EKBO Erholungsurlaub:<br />

Bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf<br />

fünf Tage in der Kalenderwoche beträgt der Urlaubsanspruch<br />

in jedem Kalenderjahr 29 Arbeitstage<br />

und nach dem vollendeten 58. Lebensjahr<br />

31 Arbeitstage.<br />

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