Rundbrief 5/2013 - Kirchenkreis Spandau
Rundbrief 5/2013 - Kirchenkreis Spandau
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Unser Team wird regelmäßig durch Studentinnen<br />
ergänzt, die sich voller Engagement an der<br />
Durchführung von Deutschkursen, Stadterkundungen,<br />
Museumsbesuchen und Veranstaltungen<br />
beteiligen. Dazu gehört traditionell unser Frauenfrühstück,<br />
das nach wie vor immer am ersten<br />
Mittwoch im Monat stattfindet. Es ist der Treffpunkt<br />
bei uns, wo Informationen ausgetauscht,<br />
Ideen für Veranstaltungen gesammelt werden,<br />
sich „alte“ Freundinnen wieder sehen und Verabredungen<br />
getroffen werden.<br />
Eine andere liebgewonnene Tradition, an der wir<br />
gerne festhalten, ist das Feiern des HÎNBÛN-<br />
Newrozfestes, des kurdischen Neujahrsfestes<br />
am 20./21. März. Dieses Jahr hat uns Stadtrat<br />
Hanke den Gotischen Saal der Zitadelle hierfür<br />
zur Verfügung gestellt. Es ist gut zu wissen,<br />
dass uns neben dem Ev. <strong>Kirchenkreis</strong> auch das<br />
Bezirksamt unterstützt.<br />
Die Kooperation und Vernetzung mit Behörden,<br />
Ämtern oder anderen Einrichtungen, nicht<br />
zuletzt mit Gemeinden und Einrichtungen des Ev.<br />
<strong>Kirchenkreis</strong>es ist ein wichtiger Aspekt unserer<br />
Arbeit. Hier gibt es noch viel auszubauen.<br />
Wir laden ein, uns zu besuchen, sich über uns zu<br />
informieren und an Veranstaltungen und Fortbildungen<br />
teilzunehmen, wie sie z. B. von der Berliner<br />
Polizeischule gern wahrgenommen werden.<br />
HÎNBÛN ist ein wunderbar bunter Ort mit einer<br />
Vielfalt an Menschen mit unterschiedlichen Traditionen,<br />
ihren kulturellen Besonderheiten, ihren<br />
verschiedenen Sprachen und Religionen. Es ist<br />
spannend, hier zu arbeiten und, wie das kurdische<br />
Wort „HÎNBÛN“ es auch vorgibt, täglich<br />
Neues zu erfahren und zu lernen.<br />
Sabine Knepel<br />
Diakonin und Leiterin von HÎNBÛN<br />
Informationen aus der MAV<br />
An dieser Stelle möchte die Mitarbeitervertretung (MAV) einige Hinweise zu<br />
Fragen geben, die häufig an uns gestellt werden. Diese Informationen geben<br />
wir nach unserem Kenntnisstand weiter und nicht als rechtsverbindliche<br />
Auskunft.<br />
Anonyme Beschwerden an die MAV<br />
Die Mitarbeitervertretung<br />
kann bei anonymen<br />
Beschwerden<br />
nicht reagieren. Dies<br />
ist aus folgen Gründen<br />
nicht möglich:<br />
••<br />
Die Mitarbeitervertretung<br />
hat zu prüfen, ob die Beschwerde<br />
berechtigt ist. Dazu sind in der Regel Rückfragen<br />
an den Beschäftigten notwendig.<br />
••<br />
Wird die Beschwerde tatsächlich von einem<br />
Mitarbeitenden der Dienststelle vorgetragen?<br />
Es wäre auch denkbar, dass betriebsfremde<br />
Personen der Dienststelle schaden wollen.<br />
••<br />
Die Mitarbeitervertretung weiß nicht, ob sie<br />
jemanden aus der Dienstelle oder Dienststellenleitung<br />
ansprechen soll, ohne dass sie<br />
dabei die Schweigepflicht bricht.<br />
Wir behandeln alle Beschwerden oder Anliegen<br />
immer in Absprache mit den Mitarbeitenden. Informationen<br />
an die MAV werden nur an Dritte<br />
weitergegeben, wenn dies gewünscht wird.<br />
Ausnahmen bilden Bereiche, in denen zum Beispiel<br />
eine Gefährdung der Beschäftigten vorliegt.<br />
Auch solche Fälle lassen sich lösen, ohne die Namen<br />
einzelner Beschäftigter preiszugeben.<br />
Wir bitten Sie daher, sich bei Problemen vertrauensvoll<br />
und persönlich an die MAV zu wenden.<br />
Urlaubsrecht<br />
Hinsichtlich des Urlaubes gibt es immer wieder<br />
verschiedene Anfragen an die MAV.<br />
Zunächst die grundlegenden Fakten aus dem<br />
§26 TV-EKBO Erholungsurlaub:<br />
Bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf<br />
fünf Tage in der Kalenderwoche beträgt der Urlaubsanspruch<br />
in jedem Kalenderjahr 29 Arbeitstage<br />
und nach dem vollendeten 58. Lebensjahr<br />
31 Arbeitstage.<br />
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