Raumentwicklungsstrategie - KlimaMORO
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tät und zum Schutz der Wasserressourcen sollen deshalb so ausgerichtet werden, dass sie<br />
sich gegenseitig unterstützen.<br />
Küstenschutz: Im Hinblick auf die Sicherung und Entwicklung der Biodiversität wäre es vorteilhaft,<br />
die Küstenschutzmaßnahmen ausschließlich weiter auf die Sicherung der bebauten<br />
Ortslagen zu richten. Diese Maxime verkennt jedoch wichtige und berechtigte kulturlandschaftliche<br />
und siedlungshistorische Aspekte der Planungsregion.<br />
Weitere Ausdeichungen als Maßnahmen zur Renaturierung von Küstenmooren und Küstenabschnitten<br />
sollen eine hohe Priorität erhalten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der ansteigende<br />
Meeresspiegel im sich erweiternden Wirkungsbereich des Meereswassers zur Nutzungsbeeinträchtigung<br />
und ökonomischen Entwertung von Grundstücken, Gebäuden, Anlagen<br />
oder Ressourcen führen kann. Küstenschutzmaßnahmen bedürfen deshalb weiterhin<br />
einer stets sehr sorgfältigen Abwägung von Biodiversitätserfordernissen und ökonomischen<br />
Wirkungen.<br />
Landwirtschaft: Die landwirtschaftlichen Produktionstechnologien insbesondere des Ackerbaus<br />
und der Grünlandnutzung sollen sich zukünftig weit stärker an den Erfordernissen<br />
regionaler Biodiversität orientieren. Die durch Landwirtschaft ausgelöste Eutrophierung<br />
der Gewässer soll mit wirksamen Maßnahmen weiter zurückgedrängt werden, um für alle<br />
Oberflächengewässer eine gute ökologische Qualität zu erreichen.<br />
Eine standortangepasste Landnutzung kann unter den Bedingungen des Klimawandels viele<br />
Maßnahmen der Landschaftsentwicklung umsetzen, die auch für die regionale Biodiversität<br />
vorteilhaft sein können. Dazu gehören vor allem Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserhaushaltes,<br />
der Abflussverminderung und Grundwasserneubildung sowie des Flurholzanbaus<br />
zur Verbesserung standortklimatischer Verhältnisse.<br />
Der Ausbau extensiver und vielfältiger Landnutzungsformen wie Ökolandbau, Biomasseproduktion<br />
auf Grünland, standortangepasste Moornutzung und Weidehaltung verschiedener<br />
Nutzarten können wichtige Leistungen für die Biodiversität bringen. Besondere Aufmerksamkeit<br />
verlangt die Biomasseerzeugung für energetische Zwecke. Hier sind durch die Landwirtschaftspolitik<br />
Steuerinstrumente zu entwickeln, die einer einseitig ausgerichteten und nicht<br />
nachhaltigen Landnutzung entgegenwirken.<br />
Forstwirtschaft: Das erfolgreiche Konzept der naturnahen Forstwirtschaft wird weiter entwickelt<br />
und umgesetzt werden. Ein forcierter Waldumbau mit standortgerechten und klimatisch<br />
angepassten Arten bleibt für die Sicherung der Wälder erforderlich. Größere Aufmerksamkeit<br />
ist noch der Erhaltung des Artenreichtums der Wälder zu widmen. Es ist deshalb<br />
notwendig, Extensivierungsansätze zu unterstützen und weitere nutzungsfreie Bereiche zu<br />
schaffen. Der Konflikt zwischen der zunehmenden energetischen Nutzung des Waldholzes<br />
und den Erfordernissen der Biodiversität kann durch differenzierte Nutzungssysteme gelöst<br />
werden. Von Bedeutung ist die deutliche Erweiterung der regionalen Waldflächen. Hierzu<br />
sollen durch die Regionalplanung Waldmehrungsgebiete vorgeschlagen werden.<br />
Siedlungsentwicklung: Die Neuversiegelung von Flächen und damit der Flächenverbrauch<br />
sollen minimiert werden. Als wichtigstes Instrument ist dabei in der Bauleitplanung<br />
noch stärker auf eine Innenentwicklung der Siedlungen zu orientieren. Siedlungsentwicklung<br />
und Flächeninanspruchnahme sollen auf ökologisch und landwirtschaftlich weniger<br />
wertvolle Bereiche gelenkt werden. Dazu ist die regionale Kulisse der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete<br />
Naturschutz und Landschaftspflege zu überprüfen und möglichst stärker zu differenzieren.<br />
Für Räume mit rückläufiger Siedlungsentwicklung sind Planungen zu entwickeln,<br />
welche die regionalen Ansprüche nach Sicherung und Entwicklung der Biodiversität<br />
besser umsetzen.<br />
Tourismus: Biodiversität und Tourismus stehen in einem engen Interessenverbund, der zur<br />
beiderseitigen Stärkung ausgebaut werden soll. Die notwendige Selbstbegrenzung des Tourismus<br />
zum Schutz der eigenen Wirtschaftsgrundlagen ist durch qualifizierte Tourismusfachplanungen<br />
weiter zu unterstützen.<br />
Die Naturparke und Großschutzgebiete sollen als Instrumente praxisnaher Regionalplanung<br />
ausgebaut und gestärkt werden. Ihre landschaftliche und touristische Attraktivität kann als<br />
Imagefaktor gezielt entwickelt werden. Erhalt und Pflege des Landschaftsbildes sind mit den<br />
Zielstellungen des Biodiversitätsschutzes zu koppeln.<br />
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