20131016 Begründung - Klingenberg am Main
20131016 Begründung - Klingenberg am Main
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Stadt <strong>Klingenberg</strong> <strong>am</strong> <strong>Main</strong><br />
Oktober 2013<br />
Bebauungsplanänderung<br />
„NORDWEST“ RÖLLFELD<br />
- <strong>Begründung</strong> -<br />
Freie Stadtplanerin AKBW/<br />
Stadtplanerliste Bay/SRL<br />
Dipl. Ing. Marita Striewe<br />
Hennteichstraße 13<br />
63743 Aschaffenburg
Inhaltsverzeichnis<br />
1. Situation und Vorgehen 3<br />
1. 1. Begriffsklärung 3<br />
1. 2. Lage des Plangebiets und räumlicher Geltungsbereich 3<br />
1. 3. Anlass, Erfordernis und Ziele 4<br />
1. 4. Verfahrenswahl 5<br />
2. Planungsgrundlagen 5<br />
2.1. Regionalplan Region Bayerischer Untermain 5<br />
2.2. Flächennutzungs- und Landschaftsplan 5<br />
2.3. Schutzgebiete und Einzelobjekte 6<br />
2.4. Zu ändernde Bebauungspläne 6<br />
2.4.1. Bebauungsplan „Nördliches Industriegebiet“ 7<br />
2.4.2. „Ges<strong>am</strong>tbebauungsplan Röllfeld“ 8<br />
2.4.3. Bebauungsplan „südliche Ortslage <strong>Klingenberg</strong>“ 9<br />
3. Bestandssituation 9<br />
3.1. Städtebauliches Gefüge 9<br />
3.2. Verkehrserschließung 10<br />
3.3. Wohngebiete 10<br />
3.4. Gewerbebetriebe 10<br />
3. 4. 1. Art der Nutzung 11<br />
3. 4. 2. Mass der Nutzung 16<br />
3.5. Geruchsemissionen 16<br />
3.6. Staubentwicklung 16<br />
3.7. Schallemissionen 16<br />
3.8. Stromtrassen, Trafo 17<br />
3.9. Bodenkont<strong>am</strong>inationen 17<br />
3.10. Begrünung und ökologische Aspekte 18<br />
4. Städtebauliche Lösung und planungsrechtliche Festsetzungen 18<br />
4.1. Gebietsstruktur - Art der Nutzung und BauNVO 1990 18<br />
4.1.1. Umgang mit der Gemengelage 19<br />
4.1.2. Integration von Regelungen nach BauNVO 1990 21<br />
4.1.3. Eingeschränkte Bebaubarkeit aufgrund der<br />
Stromtrassen und des Trafos 21<br />
4.2. Maß der baulichen Nutzung 22<br />
4.3. Aussagen zu Natur, Landschaft und Umwelt 22<br />
5. Aussagen des Flächennutzungsplanes und Berichtigung 23<br />
6. Sonstiges 23<br />
6.1. Bodenordnung 23<br />
6.2. Kosten der Gemeinde 24<br />
7. Informationsquellen 24<br />
2
1. Situation und Vorgehen<br />
1. 1. Begriffsklärung<br />
Unter dem Titel „Bebauungsplanänderung „KLINGENBERG, RÖLLFELD NORD“ wird die Änderung<br />
des Bebauungsplanes „Nördliches Industriegebiet“ zur Gänze sowie von Teilbereichen<br />
der Bebauungspläne „Röllfeld, Ges<strong>am</strong>tbebauungsplan“ und „Bebauungsplan für das südliche<br />
Ortsgebiet“, <strong>Klingenberg</strong> verfahrensmäßig zus<strong>am</strong>mengefasst.<br />
1. 2. Lage des Plangebiets und räumlicher Geltungsbereich<br />
Das Plangebiet umfasst ca. 11,3 ha und befindet sich <strong>am</strong> nördlichen Ortsrand des Ortsteiles<br />
Röllfeld in <strong>Klingenberg</strong> <strong>am</strong> <strong>Main</strong>. Es verbindet die Gemarkungen Röllfeld und <strong>Klingenberg</strong>,<br />
indem es eine Grundstückstiefe <strong>am</strong> südlichen Ortsrand der Kernstadt <strong>Klingenberg</strong> einbezieht.<br />
3
In seinem Geltungsbereich befinden sich folgende Flurstücke:<br />
In der Gemarkung <strong>Klingenberg</strong> 5236/0, 5237/0, 5237/1, 5237/2, 5238/0, 5239/0, 5240/0, 5241/0, 5242/0<br />
und teilweise 746/0 und 5201/1<br />
In der Gemarkung Röllfeld 2112/1, 2113/1, 2117/0, 2122/0, 2126/0, 2133/0, 2134/1, 2135/0, 2137/0,<br />
2144/0, 2155/0, 2156/0, 2156/1, 2156/2, 2172/1, 2173/0, 2260/1, 2260/2, 2261/0, 2264/0, 2275/0, 2279/2,<br />
2280/0, 2281/0, 2282/0, 2283/0, 2285/0, 2285/1, 2288/0, 2340/1, 2340/2, 2340/3, 2340/4, 2340/5, 2340/6,<br />
2340/7, 2340/8, 2340/9, 2340/10, 2340/11, 2340/12, 2340/13, 2340/15, 2340/16, 2340/17, 2340/18, 2380/0,<br />
2380/1, 2380/2, 2381/0, 2382/0, 2383/0, 2384/0, 2429/0, 2430/0, 2441/0, 2443/0, 2454/0, 2496/0, 2498/0,<br />
2500/0, 2502/0, 2506/0, 2508/0, 2510/0, 2512/0, 2514/0, 2516/0, 2518/0, 5048<br />
und teilweise 2123/0, 2124/0, 2148/0, 2149/0, 2196/0, 2196/3, 2172/0, 2415/1, 2442/0, 2495/0, 2507/0<br />
Das Gelände ist nahezu eben auf ca. 120m NN. Im Westen grenzt es an die abfallenden Wiesen<br />
des <strong>Main</strong>ufers (<strong>Main</strong> auf 114m NN), seine östliche Seite ist durch Wohngebiete geprägt,<br />
die sanft gegen den Fuß der Westflanke des Steig (306m NN) ansteigen. Die Steigflanke ist<br />
im Ortsteil Röllfeld bewaldet, Weingärten - auf seiner <strong>Klingenberg</strong>er Seite prägend - kommen<br />
nur noch vereinzelt vor.<br />
Der Geltungsbereich wird durch die Unterlandstraße (St 2309) in Nord-Süd-Richtung gequert.<br />
Westlich der St 2309 wird eine Grundstückstiefe einbezogen, die in der nördlichen Hälfte ca.<br />
35 m, in der südlichen Hälfte ca. 77 m misst. Alle Grundstücke zwischen dem Bickenbachring<br />
- in der Gemarkung <strong>Klingenberg</strong> gelegen - und der südlich den Geltungsbereich begrenzenden<br />
Urbanusstraße sind Teil des Plangebiets, ebenso wie alle in dieser Ausdehnung östlich<br />
an die Frühlingstraße angrenzenden Grundstücke.<br />
1. 3. Anlass, Erfordernis und Ziele<br />
In der Vergangenheit k<strong>am</strong> es mehrfach vor, dass eine diffuse Rechtslage zu Konflikten führte<br />
- Konflikte, in denen Nachbarn aufgrund unverträglicher Nutzungen Gerichte um Klärung<br />
angerufen haben. Stadt und Bauaufsichtsbehörde sind mit ihrer Rechtsauslegung in diese<br />
Verfahren involviert. Die Gerichte haben sowohl dem „Ges<strong>am</strong>tbebauungsplan Röllfeld“ als<br />
auch dem Bebauungsplan „Industriegebiet Nord“ Nichtigkeit attestiert. Bei der Beurteilung<br />
von Bauanträgen steht daher immer wieder die Frage im Raum, ob eine Beurteilung nach<br />
§ 30 oder nach § 34 BauGB der Sachlage gerecht wird.<br />
Im Gegensatz zu früheren Entscheidungen erkannte die Stadt <strong>Klingenberg</strong> <strong>am</strong> <strong>Main</strong> <strong>am</strong><br />
24.04.2012 die Unberechenbarkeit der Situation für alle Beteiligten und leitete ein entsprechendes<br />
Verfahren zur Änderung der Bebauungspläne ein. Sie beabsichtigt d<strong>am</strong>it, sowohl<br />
Verlässlichkeit für kleine und große Investitionen herzustellen als auch das soziale Miteinander<br />
zu befrieden.<br />
Zur Klärung der planungsrechtlichen Zulässigkeiten in der bestehenden Gemengelage sollen<br />
die Festsetzungen für das Industriegebiet und seine Randlagen neu geordnet werden. Die<br />
Überlegungen dazu werden vom Bestand ausgehen und Optionen für eine angemessene,<br />
zukünftige Entwicklung berücksichtigen. Die Sicherung der gewerblichen Standorte steht<br />
dabei gleichwertig als Ziel neben der Rücksichtnahme auf die Wohnnutzung.<br />
4
Der Plan verfolgt ausschließlich das Ziel, den Bestand zu schützen und ihn hinsichtlich Art<br />
und Maß der baulichen Nutzung abzusichern. Verbesserungsmaßnahmen zur Gestaltung bzw.<br />
zur Unterstützung ökologischer Aspekte werden dabei eingearbeitet.<br />
1. 4. Verfahrenswahl<br />
Für den ges<strong>am</strong>ten Geltungsbereich besteht ein gesicherter Status als Baugebiet, wenngleich<br />
zwei der zu ändernden Bebauungspläne aufgrund mehrerer Gerichtsurteile als nicht verlässliche<br />
Grundlage eingestuft werden müssen. Es kann dahingestellt bleiben, ob Baurecht nach<br />
§ 30 oder 34 BauGB anzuwenden ist, zumal nur noch wenig Baulücken bestehen. Allerdings<br />
bedarf es planungsrechtlicher Schärfung der Festsetzungen, um eine Nachverdichtung untergenutzter<br />
Grundstücke zu erreichen und gleichzeitig die enge Benachbarung von Wohnnutzung<br />
und Gewerbebetrieben planungsrechtlich zuträglich zu ordnen.<br />
Das Änderungsverfahren wird vor diesem Hintergrund als Bebauungsplanung der Innenentwicklung<br />
gemäß § 13 a BauGB betrieben. Möglich ist d<strong>am</strong>it eine Verfahrensstraffung hinsichtlich<br />
der frühzeitigen Beteiligungen und der Herstellung von Übereinstimmung mit dem Flächennutzungsplan.<br />
Weiterhin darf auf eine Umweltprüfung, das Monitoring sowie die zus<strong>am</strong>menfassende<br />
Erklärung verzichtet werden.<br />
2. Planungsgrundlagen<br />
2. 1. Regionalplan Region Bayerischer Untermain<br />
<strong>Klingenberg</strong> (ca. 6.100 EW) bildet gemeins<strong>am</strong> mit Wörth (ca. 4.800 EW)auf der Entwicklungsachse<br />
entlang des <strong>Main</strong>s ein auf Dauer angelegtes Unterzentrum in der äußeren Verdichtungszone<br />
des Oberzentrums Aschaffenburg. In den Darstellungen finden sich <strong>am</strong> Rand<br />
des Siedlungsbereiches eine 110 KV-Überlandleitung parallel der St 2309 sowie das festgesetzte<br />
Überschwemmungsgebiet des <strong>Main</strong>s.<br />
2. 2. Flächennutzungs- und Landschaftsplan<br />
Der Flächennutzungsplan wurde <strong>am</strong> 11. April 1986 seitens der Regierung von Unterfranken<br />
genehmigt.<br />
Die Quartiere werden als gewerbliche und wohnbauliche Bauflächen ausgewiesen, die Grenzen<br />
in Übereinstimmung mit dem Bestand. Zum <strong>Main</strong> hin und nördlich daran angrenzend<br />
werden Grünflächen allgemeiner Art, Gehölzgruppen und Sportflächen dargestellt. Die <strong>Main</strong>wiesen<br />
dienen auch als Trassen für Versorgungsanlagen.<br />
Ein Landschaftsplan liegt für die Stadt <strong>Klingenberg</strong> <strong>am</strong> <strong>Main</strong> nicht vor.<br />
Zur notwenigen Veränderung der Darstellungen im Flächennutzungsplan siehe Kap. 5.<br />
5
2. 3. Schutzgebiete und Einzelobjekte<br />
Das Gebiet liegt flächendeckend im Naturpark Spessart, mit dessen Zielaussagen es sich im<br />
Einklang befindet. Darüber hinaus sind keine Flächen und/oder Gebäude beinhaltet, die mit<br />
einem Schutzstatus belegt sind.<br />
Unmittelbar westlich angrenzend befindet sich das Überschwemmungsgebiet des <strong>Main</strong>s.<br />
2. 4. Zu ändernde Bebauungspläne<br />
6
Wie bereits beschrieben werden im 2012 begonnenen Bauleitplanverfahren „Änderung des<br />
Bebauungsplanes „Nördliches Industriegebiet“ drei Bebauungspläne ganz oder teilweise<br />
überarbeitet.<br />
Die Zeichnung verschafft einen Überblick im Rahmen der Geltungsbereichsgrenze des aktuellen<br />
Änderungsverfahrens.<br />
2. 4. 1. Bebauungsplan „Nördliches Industriegebiet“<br />
Am 16.12.1971 wurde der<br />
Bebauungsplan „Nördliches<br />
Industriegebiet“ für die Gemarkung<br />
Röllfeld rechtskräftig,<br />
mit dem ein Teilbereich<br />
des „Ges<strong>am</strong>tbebauungsplan<br />
Röllfeld“ geändert wurde.<br />
Der Plan setzt für den überwiegenden<br />
Teil des Geltungsbereiches<br />
ein Industriegebiet<br />
fest - „zulässig sind vorwiegend<br />
Industrieanlagen, Wohnungen<br />
nur für Aufsichts- und<br />
Bereitschaftspersonal“. Eine<br />
Einschränkung wird wie folgt<br />
beschrieben: Entlang der<br />
Frühlingstraße dürfen in einem<br />
Abstand von 50 m von<br />
bestehenden oder zulässigen<br />
Wohngebäuden nur solche<br />
Anlagen untergebracht werden,<br />
die das Wohnen nicht<br />
wesentlich stören. Die Maßzahlen<br />
für die industrielle Nutzung<br />
lauten GRZ 0,7, BMZ 6,0<br />
in offener Bauweise.<br />
Westlich der Unterlandstraße und nördlich der Jahnstraße - unmittelbar südlich der Industrieanlagen<br />
- sind Allgemeine Wohngebiete mit Grundstücken für den Ein- und Zweif<strong>am</strong>ilienhausbau<br />
vorgesehen. Die Festsetzungen zum Maß der Nutzung beschränken sich auf die<br />
offene Bauweise und die Angabe der maximal zulässigen Geschosse: entlang der Unterlandstraße<br />
I bzw. E, an der Jahnstraße II.<br />
7
Für die eingeschränkt als GI nutzbare Fläche entlang der Frühlingstraße bleibt unbestimmt,<br />
ob eine Ausweisung als Industriegebiet oder eine als Mischgebiet beabsichtigt war und der<br />
Plan legt in unzulässiger Weise sich gegenseitig beeinträchtigende Baugebiete nebeneinander<br />
- für das Bayerische Verwaltungsgericht die Argumente, dem Plan aufgrund mangelnder<br />
Bestimmtheit sowie Verstoß gegen das Abwägungsgebot Nichtigkeit zu attestieren.<br />
Derselbe Verstoß gegen das Abwägungsgebot trifft die beiden folgenden Bebauungspläne:<br />
2. 4. 2. „Ges<strong>am</strong>tbebauungsplan Röllfeld“<br />
Mit dem „Ges<strong>am</strong>tbebauungsplan Röllfeld“ wurde zum Zeitpunkt seiner Aufstellung eine weitgehend<br />
unbebaute Situation überplant. Er wurde bereits <strong>am</strong> 30.05.1968 bekannt gemacht<br />
und entfaltet bis heute Relevanz für das Allgemeine Wohngebiet resp. die Wohnbaugrundstücke<br />
östlich der Frühlingstraße. Das Maß der Bebauung wird dort mit II Vollgeschossen in<br />
offener Bauweise festgesetzt.<br />
8
2. 4. 3. Bebauungsplan „südliche Ortslage <strong>Klingenberg</strong>“<br />
Weiterhin hat der Bebauungsplan<br />
„südliche Ortslage <strong>Klingenberg</strong>“, aufgestellt<br />
in 1961, Relevanz für die<br />
heutige Bebauung - er weist die nördlich<br />
an das Industriegebiet grenzenden<br />
Grundstücke als Reines Wohngebiet<br />
aus, in dem zweigeschossige Gebäude<br />
in offener Bauweise errichtet<br />
werden dürfen.<br />
Im Gegensatz zu den beiden anderen<br />
Plänen wurde er bisher nicht gerichtlich<br />
geprüft.<br />
3. Bestandssituation<br />
3. 1. Städtebauliches Gefüge<br />
Der Bestand zeichnet sich hinsichtlich der Art der Nutzung durch eine unzuträgliche Gemengelage<br />
mit Konfliktpotential aus: Ein als Industriegebiet ausgewiesenes Areal von ca. 5,5 ha<br />
wird überwiegend von Wohnbebauung umringt. Es bleibt zu prüfen, ob und wenn ja in welchem<br />
Ausmaß Unzuträglichkeiten tatsächlich vorliegen.<br />
Süd-, Ost- und Nordrand des Plangebietes sind durch ein- bis zweigeschossige Wohngebäude<br />
auf entsprechend zugeschnittenen Wohnbaugrundstücken geprägt. Der Westrand differenziert<br />
sich in eine nördliche Hälfte, in der sich ein einzelnes Wohngebäude inmitten von<br />
wenig genutztem Grünland befindet und eine südliche Hälfte, die - auch an den früheren<br />
Verhältnissen der Bauzeit gemessen - großzügig ausgelegte Grundstücke mit ebenfalls großzügiger<br />
Wohnbebauung im Bungalowstil aufweist.<br />
Das als Industriegebiet ausgewiesene, zentral gelegene Areal gliedert sich in einen südlichen<br />
Teil, der dicht mit Verwaltungsgebäude, Hallen und sonstigen Anlagen einer Lackfabrik bebaut<br />
ist. Im nördlichen Areal befinden sich unterschiedlich geschnittene Grundstücke, die<br />
vielfältig genutzte Bebauung ist aufgelockert, große Flächenanteile sind als Parkplätze, Bewegungs-,<br />
Frei- und Lagerflächen angelegt. Insges<strong>am</strong>t besteht jedoch nur wenig Raum für<br />
zusätzliche Bebauung.<br />
Alle Bauflächen sind im Wesentlichen innerhalb der Baugrenzen bebaut, die durch die oben<br />
erwähnten Bebauungspläne vorgesehen wurden bzw. ohne maßgebliche Abweichungen von<br />
den d<strong>am</strong>aligen Bebauungsplaninhalten.<br />
9
3. 2. Verkehrserschließung<br />
Das Industriegebiet wird durch zwei Parallelstraßen gefasst: die Frühlingstraße im Osten, die<br />
ebenso wie die beiden Querspangen Urbanusstraße und Jacob-Hemmelrath-Straße im Stil<br />
einer Wohnerschließungsstraße angelegt ist und die Staatsstraße 2309/Unterlandstraße im<br />
Westen, Ortsverbindungsstraße <strong>am</strong> rechten <strong>Main</strong>ufer.<br />
Innerhalb des Plangebietes flankieren Parkplätze über eine längere Strecke beidseitig die<br />
Unterlandstraße. Sie sind nördlich der Jacob-Hemmelrath-Straße sind als öffentliche ausgewiesen.<br />
Alle anderen Parkmöglichkeiten befinden sich auf privaten Grundstücken.<br />
Der Bahnverkehr wird linksmainisch geführt, so dass Röllfeld nicht direkt an das Netz der<br />
Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG) angeschlossen ist. Der nächstgelegene Bahnhof<br />
befindet sich ca. 1,5 km entfernt in <strong>Klingenberg</strong> <strong>am</strong> <strong>Main</strong>.<br />
In Höhe der Firma Hemmelrath bietet die Verkehrsgemeinschaft <strong>am</strong> Bayerischen Untermain<br />
(VAB) einen Haltepunkt für zwei Buslinien an. Montags bis freitags fahren derzeit d<strong>am</strong>it 54<br />
Linienbusse durch die Unterlandstraße.<br />
Für den Fußverkehr stehen im Gebiet überwiegend straßenbegleitende Wege zur Verfügung.<br />
Für den Radverkehr ist unmittelbar <strong>am</strong> östlichen <strong>Main</strong>ufer, d.h. westlich des Plangebietes,<br />
eine überörtliche Trasse ausgewiesen.<br />
3. 3. Wohngebiete<br />
Sämtliche Grundstücksnutzungen auf den als Wohngebiet ausgewiesenen Flächen rund um<br />
das „Industriegebiet“ entsprechen den planungsrechtlichen Zulässigkeiten, wie sie in den zu<br />
ändernden Bebauungsplänen enthalten sind. Die Gebäudeanordnungen und -kubaturen auf<br />
den einzelnen Grundstücken entsprechen ihnen im Wesentlichen.<br />
Die oben beschriebenen Lärmimmissionen der Staatsstraße, des Sportplatzes und der Gewerbebetriebe<br />
beeinflussen die Situation allerdings so, dass die Einhaltung der DIN 18005<br />
(Schallschutz im Städtebau) nicht flächendeckend anzunehmen ist.<br />
Belegt wird dies durch Lärmgutachten, die für einzelne Betriebe im Rahmen von Bauanträgen<br />
vorgelegt wurden. (Siehe Wölfel Beratende Ingenieure GmbH + Co KG, 97204 Höchberg,<br />
Anlagenbetrieb der Spedition Nickles im Industrie- und Gewerbegebiet Röllfeld, <strong>Klingenberg</strong><br />
<strong>am</strong> <strong>Main</strong>, Februar 2012)<br />
3. 4. Gewerbebetriebe<br />
Der Bestand an Gewerbebetrieben hat sich im Laufe der Zeit bereits gewandelt. In 1996 erwähnt<br />
das Gericht einen Fenster- und Türsanierungsbetrieb, eine Hosenfabrik, mehrere Einkaufsmärkte<br />
und das Wohn- und Geschäftshaus eines Bauunternehmens. Letzteres dient<br />
inzwischen ausschließlich als Wohnhaus und die anderen Betriebe sind hier nicht mehr existent.<br />
10
Im Jahre 2012 ist nach Auskunft des Ordnungs<strong>am</strong>tes der Stadt <strong>Klingenberg</strong> und Hinzuziehung<br />
weiterer Quellen dies der Bestand an Gewerbebetrieben im Betrachtungsareal:<br />
Flst. Straße Hs.Nr. Gewerbe<br />
2285 Frühlingstraße 45 Billard-Café<br />
2285 Frühlingstraße 45 Büro für Internet-Konzepte<br />
2340/12 Unterlandstraße 52<br />
Schulungsraum und Lagerhalle, Stellplatz für Fahrzeuge<br />
im Aussengelände, ehemalige Spedition<br />
2340/16 Unterlandstraße 50<br />
Handel mit Gewürzen, Feinkost und Zubehör, Herstellung<br />
von Feinkost- und Gewürzmischungen, Gewürzsortierung<br />
2340/17 Unterlandstraße 48a ehem. Kleiderfabrik mit Verkaufsraum<br />
2340/10 Unterlandstraße 48<br />
Herstellung und Handel mit Textilien ,<br />
Verwaltung und Geschäftsführung für Fremdunternehmen<br />
GmbH<br />
2340/10 Unterlandstraße 48<br />
Import und Großhandel mit Lederwaren, Geschenkartikeln<br />
und Waren aller Art<br />
2340/10 Unterlandstraße 48 Modeagentur (Vertrieb, Produktion, Design)<br />
2340/10 Unterlandstraße 48<br />
Selbstgenähte oder veredelte/gebastelte Sachen für<br />
Kinder und Erwachsene ( Accessoires und Bekleidung)<br />
2340/10 Unterlandstraße 48<br />
Herstellung und Handel mit Textilien<br />
Verwaltung und Geschäftsführung für Fremdunternehmen<br />
GmbH<br />
2340/10 Unterlandstraße 48 Physiotherapie<br />
2340/9 Frühlingstraße 37<br />
Lagerplatz eines Tiefbaubetriebes und PKW-<br />
Waschstraße<br />
2264 Frühlingstraße 39 Spedition<br />
2340/15 Unterlandstraße 46<br />
Antriebstechnik, Entwicklung Produktion und Vertrieb<br />
von Maschinenelementen<br />
2340/4 Unterlandstraße 44b Obst- und Gemüse, Groß- und Einzelhandel<br />
2340/1 Unterlandstraße 44 Lackfabrik<br />
2340/5<br />
J.-Hemmelrath-<br />
Straße<br />
2 Parkplatz der Lackfabrik<br />
2340/6<br />
J.-Hemmelrath-<br />
Straße<br />
4 Parkplatz der Lackfabrik<br />
2340/8<br />
J.-Hemmelrath-<br />
Straße<br />
6 Parkplatz der Lackfabrik<br />
2156/2 Unterlandstraße 57 Friseursalon und Verkauf von Friseurartikeln<br />
2144 Unterlandstraße 51<br />
Vertrieb für Wellness- und Gesundheitspräparate<br />
Ganzheitliche Gesundheits- und Lebensberatung<br />
2112/1 Unterlandstraße 37<br />
Reparaturservice und Verkauf von Fernsehgeräten und<br />
Satellitenanlagen<br />
2110 Unterlandstraße 35 Taxen- und Mietwagenverkehr<br />
2516 Frühlingstraße 52 Kosmetik-Studio<br />
2517 Herrnweg 19 Versicherungs-Servicebüro<br />
2250 Herrnweg 14 Architekturbüro<br />
2459 Frühlingstraße 28 Metzgerei<br />
3. 4. 1. Art der Nutzung<br />
Mit einzelnen Gewerbebetrieben, die in besonderer Weise von der Problematik der Gemengelagen<br />
betroffen sind, wurden im Herbst 2012 Gespräche geführt und Einblick genommen in<br />
11
Unterlagen, die für die Baugenehmigungen relevant sind bzw. die Baugenehmigungen selbst.<br />
Folgende Sachlagen sind im Rahmen der planungsrechtlichen Betrachtung von Bedeutung:<br />
Lackfabrik, Unterlandstraße 44 (Hemmelrath Lackfabrik GmbH)<br />
Die in der Röllfelder Unterlandstraße seit 1946 ansässige Lackfabrik hat sich in den letzten<br />
Jahren zum Marktführer umweltschonender Hydrofüller für die Automobilindustrie entwickelt.<br />
Es werden bereits 38 Automobilwerke mit Produkten beliefert, die Korrosionsschutz und<br />
Steinschlagbeständigkeit zusichern und Innen- und Außenlackierung mit vollwertigen Eigenschaften<br />
in Farbbrillanz, Kratzfestigkeit etc. bei besonders effizienten Prozessschritten zulassen,<br />
und die Expansion in neue Märkte hält an. Nur noch eine sehr kleine Produktlinie wird<br />
auf der Basis von chemischen Lösungsmitteln angeboten.<br />
Die Produkte schonen die Umwelt und das Unternehmen hat diesen Gedanken auch auf anderen<br />
Ebenen als Umweltmanagementsystem ausgebaut. Seit Februar 2008 liegt die Zertifizierung<br />
gemäß den Vorgaben der EMAS und der ISO 14001 vor. Jedes Jahr wird eine Umwelterklärung<br />
erstellt, die der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.<br />
Anlass zu Veränderungen gaben folgende Umstände: Beschwerden aus der Anwohnerschaft<br />
richteten sich gegen den LKW-Verkehr, der von diesem Standort aus mit teilweise schweren<br />
Sattelzügen abgewickelt wurde. Ein Bauantrag zur Errichtung eines Labor- und Bürogebäudes<br />
auf der westlichen Seite der Unterlandstraße blieb wegen einer Nachbarschaftsklage<br />
erfolglos. Das Gericht befand die beantragte Nutzung - gemäß der BauNVO nur ausnahmsweise<br />
zulässig - als gebietswidrig resp. als geeignet, eine schleichende Umwandlung des<br />
Wohngebietes zu befördern und hob die bereits erteilte Genehmigung wieder auf.<br />
Die Firma entwarf und verfolgte danach einen betriebsinternen Entwicklungsplan, in den vier<br />
Standorte im Raum <strong>Klingenberg</strong> einbezogen wurden. Der Speditionsbetrieb, erst 2003 in<br />
<strong>Klingenberg</strong> im Gebäude „Logistikzentrum“ entlang der Jacob-Hemmelrath-Straße arrondiert,<br />
wurde Ende 2012 auf einen neuen Standort verlagert. Die Entlastung des Verkehrsvolumens<br />
<strong>am</strong> Standort <strong>Klingenberg</strong> wird mit ca. 30 % angegeben.<br />
Das Gebäude des ehemaligen Logistikzentrums wird nun umgebaut, um moderne Laborarbeitsplätze<br />
zu schaffen, sukzessive die Produktionstechnologie zu erneuern und Umschlaglager,<br />
Verfahrenstechnik und Kleinchargenproduktion unterzubringen. Bestehen bleibt bis auf<br />
weiteres ein Hochregallager für Rohstoffe, sowie Hilfs- und Betriebsstoffe. Verbleibende Flächen<br />
lassen Raum für spätere Entscheidungen zur Etablierung einer weiteren Modularen<br />
Lackfabrik.<br />
Das Unternehmen hat zurzeit ca. 300 Arbeitsplätze, von denen 70 in den vergangenen drei<br />
Jahren entstanden. Die Arbeitszeit ist in zwei Schichten ab 6:00 h organisiert, allerdings<br />
kommt der Spätschicht eine deutlich untergeordnete Bedeutung zu. Der interne Entwicklungsplan<br />
verfolgt hier keine Änderung.<br />
12
Allerdings besteht Bedarf an weiteren PKW-Stellplätzen für die Mitarbeiter, die zum einen<br />
nahe an der Fabrik gelegen und zum anderen entsprechend der Schichtzeiten benutzt werden<br />
dürfen.<br />
Spedition Frühlingstraße 39 (Luise Nickles GmbH & Co. KG)<br />
Die Spedition existiert seit 1926 und siedelte sich 1972 im „Nördlichen Industriegebiet“ an.<br />
Nach Beschwerden aus der Anwohnerschaft analysierte die Bauaufsichtsbehörde in 2010 im<br />
Detail, welche Betriebsform und welcher Umfang durch den Bestandsschutz abgedeckt werden<br />
und die Geschäftsführung des Unternehmens untersuchte u.a. gestützt auf ein Lärmgutachten<br />
ihre Spielräume für die Weiternutzung des Standortes. Die Genehmigungsfähigkeit<br />
einer Spedition mit ca. 20 LKW bzw. Sattelzügen, die auch zur Nachtzeit im Ziel- und Quellverkehr<br />
fahren, musste ausgeschlossen werden, weil nicht vereinbar mit den kontinuierlich<br />
zu beachtenden Rücksichtnahmen gem. § 22 BImSchG - Vermeidung schädlicher Umweltauswirkungen,<br />
konkret Lärm gegenüber den benachbarten Wohnnutzungen - in der vorliegenden<br />
Gemengelage.<br />
Im Ergebnis konzentriert sich die Firma aktuell auf folgende Strategie: Ein neuer Standort<br />
wird mit hohem finanziellen Aufwand aufgebaut, um den Nachtbetrieb mit entsprechenden<br />
Abstellanlagen komplett verlagern zu können. Verlagert wird auch die Waschanlage für LKW.<br />
Die ausschließlich betriebsintern genutzte Tankstelle bleibt bestehen. Die Anzahl der in der<br />
Frühlingstraße verbleibenden Fahrzeuge, die ab 2013 ausschließlich im Tagesbetrieb eingesetzt<br />
werden, wird 16 nicht überschreiten. Ihre Technik entspricht zeitgemäßem Standard.<br />
Für den Staplerbetrieb werden lärmärmere Fahrzeuge angeschafft. Die Ladevorgänge <strong>am</strong><br />
Standort werden im Einvernehmen mit den Kunden dauerhaft gering gehalten - die meisten<br />
Güter werden vom Kundenstandort zu Dritten transportiert. Mitarbeiter werden angehalten,<br />
die nötigen Aufwärmzeiten der Fahrzeuge nicht auszudehnen.<br />
Ein entsprechender Bauantrag wurde in 2012 eingereicht.<br />
Bauunternehmen, Frühlingstraße 37 (Michel Bau GmbH)<br />
Das Unternehmen ist seit 1855 <strong>am</strong> Hauptsitz in <strong>Klingenberg</strong> (Hauptort) ansässig und bundesweit<br />
tätig. Die Firma erwarb vor wenigen Jahren die Flurstücke 2340/ 9 und 2340/15, die<br />
einen gemeins<strong>am</strong> Durchstich von der Unterlandstraße zur Frühlingstraße darstellen. An der<br />
Unterlandstraße wird das Gebäude - ein ehemaliger Lebensmittelmarkt - von einem Handelsbetrieb<br />
für Kupplungen genutzt. In der mittig gelegenen Fläche - dem Grundstück an der<br />
Frühlingsstraße zugehörig - wird eine PKW-Waschstraße betrieben. Für den östlichen Teilbereich<br />
bis zur Frühlingstraße wurde in 2008 eine Baugenehmigung für die Errichtung eines<br />
Lagerplatzes für Baustoffe, Erdmaterialien, Baumaschinen und Geräte erteilt, in der Auflagen<br />
zu Lärmschutz und Luftreinhaltung enthalten sind.<br />
Das Bauunternehmen ist an der Arrondierung des Betriebs interessiert, da die derzeit auf<br />
mehrere Standorte verteilten Lager-, Abstell-, Arbeits- und Verwaltungsflächen bzw.<br />
-gebäude die Betriebsabläufe verkomplizieren. Es verfügt über 20 LKW, die nur zur Hälfte im<br />
13
<strong>Klingenberg</strong>er Betriebshof Platz finden und u.a. über Arbeitsgeräte, die nur zur Nachtzeit im<br />
öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden dürfen.<br />
Beschwerden aus der Anwohnerschaft in der Frühlingsstraße richteten sich insbesondere<br />
gegen den LKW-Verkehr sowie den geräuschintensiven Umgang mit Containern. Das Grundstück<br />
wird aktuell entsprechend der Genehmigung genutzt, leistet d<strong>am</strong>it aber keinen maßgeblichen<br />
Beitrag zur Lösung betriebsinterner Probleme.<br />
Lager und Schulungsraum, Unterlandstraße 52 (Eurorubber GmbH)<br />
Der Standort dient als Lager und Schulungsraum. Er gehört zu dem Firmenzweig, der Strahlgeräte<br />
entwickelt, herstellt und vertreibt, die in unterschiedlichsten Anwendungsgebieten<br />
eingesetzt werden - von der Graffitientfernung im öffentlichen Raum, über die Säuberung<br />
von Statuen und Denkmalen aus Stein oder Holz bis hin zum kreativen Beschriften von Glas<br />
und Textilien.<br />
Das Lager wird 2 x im Monat von einem Lastzug angefahren, der dann ca. 1,5 Std lang mit<br />
dem Radlader entladen wird. Für die weitere Verwendung wird das Strahlgut in Kleinmengen<br />
umgefüllt. Ein Kleinlaster übernimmt ca. 2 mal täglich den Transport zum Hauptwerk, in dem<br />
die Kommissionierung passiert.<br />
Der Schulungsraum dient der Einweisung von Anwendern in die Arbeitsweise der Geräte. Zu<br />
dem Zweck wurden die Sanitäranlagen in der Halle saniert und eine Kabine eingebaut, in der<br />
die Strahltechniken, Entsorgung des Materials und Vorkehrungen des Arbeitsschutzes vorgeführt<br />
und ausprobiert werden. Die Schulungen werden für bestimmte Termine angeboten, zu<br />
denen sich Fachleute in kleiner Zahl anmelden. Nur in Einzelfällen werden Sondertermine<br />
angeboten.<br />
Das rückwärtige Grundstücksareal wird benutzt, um den Fahrzeug- und Anhängerpark abzustellen,<br />
der vor allem für Messebesuche vorgehalten wird.<br />
Generell ist die Arbeitszeit des Unternehmens auf 8:00 - 17:oo Uhr beschränkt. Die Nutzungszeiten<br />
des Standortes sind diskontinuierlich - selten wird einen ganzen Tag lang gearbeitet.<br />
Es gibt ebenso Tage, an denen keine Aktivitäten zu verzeichnen sind, wie andere, an<br />
denen zwei bis drei Mitarbeiter für zwei bis drei Stunden etwas erledigen.<br />
Für den Standort liegt eine Baugenehmigung aus 2010 vor.<br />
Kreation und Herstellung von Gewürzmischungen, Unterlandstraße 50 (Altes Gewürz<strong>am</strong>t)<br />
Am Standort werden seit 2009 ca. 80 verschiedene Gewürzmischungen gemischt. Gehandelt<br />
werden ca. 60 t, davon ca. 15 t Salz. Entsprechende Zutaten werden gelagert, geröstet und<br />
gemahlen. Weiterhin befinden sich hier die Büroräume, das Labor und eine Kochschule, in<br />
der an ca. 15 Tagen/Jahr bis zu 20 Personen zus<strong>am</strong>mentreffen. In einer benachbarten Halle<br />
werden die Verpackungsmaterialien vorgehalten.<br />
14
Das Unternehmen hat ca. 20 Mitarbeiter und arbeitet selten länger als in einer Tagesschicht.<br />
Die Menge, die pro Mischvorgang als Gewürz zus<strong>am</strong>mengestellt wird, beträgt maximal 50 kg,<br />
verkauft werden Kleinmengen. Der betriebsbedingte Verkehr wird auf ca. 5 Besuche pro Tag<br />
von Kleintransportern und vereinzelten LKW bis 7,5 t angegeben, ca. 2 mal pro Monat treffen<br />
kleinere LKW mit Verpackungsmaterial ein. Der Parkplatz vor dem Lager- und Produktionsgebäude<br />
wird auch von den Gästen des Billardcafes an der Frühlingstraße benutzt.<br />
Produktionsraum und Küche verfügen über Luftfilteranlagen, die primär die Innenräume vor<br />
Staub schützen. Im Abstand von ca. 5 m <strong>am</strong> Gebäude ist das Unternehmen olfaktorisch bemerkbar.<br />
Es wird berichtet, dass etwa 3 mal pro Jahr Knoblauch und Zwiebeln zur Weiterverarbeitung<br />
frittiert werden, was auch in größerem Abstand vom Gebäude zu riechen sei.<br />
Das Unternehmen versteht sich als Manufaktur, verwendet und erzeugt biozertifizierte Ware.<br />
Man ist bestrebt, Gartenerzeugnisse der Region einzubeziehen und pflegt daher heimische<br />
Kontakte. In diesem Sinne wird eine Entwicklungsperspektive für 20% Wachstum gehegt, die<br />
<strong>am</strong> Standort realisiert werden soll.<br />
Handel und Montage von Kupplungen, Unterlandstraße 46 (KBK-Antriebstechnik)<br />
Seit 2003 werden in dem Gebäude Teile gelagert, die für Kupplungen und Spannsätze in<br />
technischen Maschinen und Geräten - wie Werkzeugmaschinen für z.B. Medizintechnik,<br />
Landmaschinen-, KFZ-Herstellung - Verwendung finden. Die Teile werden als Baukastensystem<br />
gehandhabt und nach Bedarf montiert.<br />
Im Unternehmen arbeiten 15 Vollzeit- und 5 Teilzeitkräfte im Tagesschichtbetrieb, der überwiegende<br />
Teil von ihnen sind Röllfelder und <strong>Klingenberg</strong>er Bürger.<br />
Für kleinere Mengen können kundenspezifische Bohrungen und Fräsungen ausgeführt werden.<br />
Der lauteste Maschineneinsatz im Gebäude ist der kurzzeitige Einsatz von Druckluft,<br />
außen nimmt man nahezu keine Geräusche wahr.<br />
Der An- und Ablieferverkehr wird täglich mit mehreren Paketdiensten oder lieferanteneigenen<br />
PKW erledigt, einmal im Vierteljahr erwartet man einen Sattelzug, der <strong>am</strong> rückwärtigen<br />
Rolltor entladen wird.<br />
Das Unternehmen behauptet seine Stellung <strong>am</strong> Markt durch die umfangreiche Lagerhaltung,<br />
die schnelles Liefern erlaubt. Mit weltweiten Vertretungen konnte der Export auf 50% gesteigert<br />
werden.<br />
Die Wachstums- und Erweiterungsabsichten könnten in der gewünschten Dimension <strong>am</strong><br />
Standort durch eine Gebäudeaufstockung umgesetzt werden.<br />
15
3. 4. 2. Mass der Nutzung<br />
Für das gewerblich nutzbare Areal war bisher offene Bauweise, eine GRZ von 0,7 und eine<br />
BMZ von 6,0 festgesetzt. An diesem Rahmen wird im Sinne der Bestandsorientierung festgehalten.<br />
Lediglich für das Gebiet 7 wird die BMZ von 6,0 durch eine GRZ von 1,2 ersetzt, die<br />
im Sinne des § 17 BauNVO für ausreichende Begrenzung der Baumasse sorgt.<br />
Die Bebauung hält die seitlichen Abstände ein, überschreitet aber nicht nur südlich der Jacob-Hemmelrath-Straße,<br />
sondern in Einzelfällen auch nördlich die 50 m-Grenze, die der offenen<br />
Bauweise eigen ist. Aufstehende Gebäude erreichen lediglich im Bereich der Lackfabrik<br />
eine GRZ von 0,5, bleiben in allen anderen Fällen deutlich darunter.<br />
Die meisten Gebäude bleiben unter der Höhe von zwei Geschossen. Nur in wenigen Fällen, in<br />
denen Halle und Verwaltung auf verschiedene Gebäude verteilt werden, finden sich drei,<br />
einmal sogar vier Geschosse. In keinem Falle ist eine BMZ von 6,0 erforderlich, um den Bestand<br />
zu sichern.<br />
3. 5. Geruchsemissionen<br />
Im Umfeld der Lackfabrik sind hin und wieder Gerüche wahrzunehmen. Gerüche entweichen<br />
auch dem Gebäude Unterlandstraße 50, in dem Gewürze abgefüllt werden.<br />
Weder diese noch andere Situationen führten bisher zu maßgeblichen Beschwerden. Sie<br />
werden aus Sicht der Stadt nicht als Störungen oder Belästigungen eingeordnet, die näherer<br />
Betrachtung bedürfen.<br />
3. 6. Staubentwicklung<br />
Aufwirbelnde Wegebefestigungen und der Transport von Schüttgütern können Staub entwickeln,<br />
der in der Nachbarschaft stört und belästigt.<br />
Entsprechende Situationen sind bisher lediglich für das Betriebsgrundstück des Bauunternehmens<br />
ins Blickfeld geraten. In der Baugenehmigung sind Auflagen enthalten, die entsprechende<br />
Beeinträchtigungen ausschließen.<br />
3. 7. Schallemissionen<br />
Quellen von Schallemissionen sind im Gebiet und seinem Umfeld vielfach vorhanden.<br />
Die Unterlandstraße/St 2309 quert das Gebiet in Nord-Süd-Richtung. An der Zählstelle<br />
62219402 in Röllfeld ist sie im Mittel täglich mit 7.285 KFZ belastet, von denen 218 KFZ als<br />
Schwerverkehr eingeordnet werden. D<strong>am</strong>it ist dieser Straßenabschnitt einer der <strong>am</strong> wenigsten<br />
belasteten zwischen Miltenberg und Aschaffenburg. Zum Vergleich der Abschnitt Nordausfahrt<br />
der <strong>Klingenberg</strong>er Altstadt: 9008 KFZ/24Std, davon 233 im Schwerverkehr.<br />
(Quelle: Staatliches Bau<strong>am</strong>t Aschaffenburg, Verkehrsmengenkarte 2010).<br />
16
Vom Betrieb in den Unternehmen und von ihrem An- und Abfahrtverkehr gehen verschiedene<br />
Lärmarten aus, verursacht durch folgende Aktivitäten:<br />
- Betriebliche Aktivität bei Tag, ggf. auch bei Nacht<br />
- Darunter: Umgang mit Containern<br />
- Ladevorgänge unter Einsatz von Staplern<br />
- Fahrzeugbewegungen auf den Grundstücken<br />
- Betriebliche Aktivitäten auf den Freiflächen oder bei offenen Türen<br />
- An- und Abfahrtverkehr von LKW<br />
- An- und Abfahrtverkehr von Mitarbeitern und sonstigen PKW<br />
- Geräusche der Produktions- und sonstigen Anlagen.<br />
Im Nordwesten des Geltungsbereiches befindet sich ein Sportplatz, der von einem freizeitorientierten<br />
Fußballverein genutzt wird. Die Trainingszeiten beginnen werktäglich gegen<br />
18.00 Uhr und dauern üblicherweise nicht länger als bis 21:00 Uhr. Am Wochenende sind die<br />
Nachmittagsstunden durch das Training der jüngsten Vereinsmitglieder oder den Spielbetrieb<br />
belegt, die Abendstunden bleiben dann ungenutzt. In etwa zwei Fällen pro Jahr richtet der<br />
Verein <strong>am</strong> Wochenende ein Fest mit diversen sportlichen Aktivitäten aus, um Jugendliche für<br />
sinnvolles Freizeitverhalten zu begeistern oder Spendengelder für caritative Zwecke zu s<strong>am</strong>meln.<br />
Emissionen aus dem Sportplatz haben bisher ebenso wenig Anlass zu weiteren Untersuchungen<br />
gegeben wie solche aus dem Uferbereich des <strong>Main</strong>es - z.B. Radweg, Tennisplätze.<br />
3. 8. Stromtrassen, Trafo<br />
Eine 110-KV-Hochspannungs-Leitung verläuft in etwa parallel zum <strong>Main</strong> und tangiert das<br />
Gebiet unmittelbar an der westlichen Grenze der Wohnbaugrundstücke an der Unterlandstraße.<br />
Ihre Verlegung ist beabsichtigt und das entsprechende Genehmigungsverfahren wurde<br />
seitens des Betreibers E.ON Netz GmbH aufgenommen. Allerdings ist mit der Realisierung<br />
nicht vor 2014 zu rechnen, so dass bis dahin die derzeitigen Einschränkungen für eine Bebaubarkeit<br />
Bestand haben.<br />
Von einer westlich davon parallel geführten 20 KV-Leitung zweigt in Höhe Unterlandstraße<br />
51 ein ebenso dimensionierter Ast nach Nordosten ab, der ausgewiesene Bauflächen überlagert<br />
und an einem turmartigen Trafogebäude an der Frühlingstraße endet. Es ist nicht bekannt,<br />
ob und wann mit dem Abbau dieser Trasse und des Trafos gerechnet werden kann.<br />
3. 9. Bodenkont<strong>am</strong>inationen<br />
Es sind keine Altlasten bekannt oder Altstandorte verzeichnet.<br />
(Quelle: Bayerisches Landes<strong>am</strong>t für Umwelt, ABuDIS)<br />
17
3. 10. Begrünung und ökologische Aspekte<br />
Vom ursprünglich entwickelten Bodentyp (Buntsandstein) und der Grundwassersituation mit<br />
Fließrichtung zum <strong>Main</strong> dürften aufgrund der langjährigen Bautätigkeit im Gebiet und auf<br />
den insbesondere östlich angrenzenden Arealen nur Restflächen mit Störungen übrig geblieben<br />
sein. Insbesondere die Grundwasserneubildungsrate dürfte unter dem hohen Versiegelungsdruck<br />
stark gemindert sein. Detaillierte Informationen liegen jedoch nicht vor.<br />
Das Klima ist dasselbe, das bekanntermaßen den Rotweinanbau in <strong>Klingenberg</strong> begünstigt.<br />
Die Jahresdurchschnittstemperatur liegt mit 10° C, ca. 1° C über dem mainfränkischen Mittel,<br />
die Jahresdurchschnittsniederschläge von 700 mm liegen für die Region hoch und der<br />
Pflanzenaustrieb erfolgt aufgrund milder Winter einige Tage früher als anderswo in Unterfranken.<br />
Biotopkartierungen liegen für das unmittelbare <strong>Main</strong>ufer im Westen und die Steigflanke im<br />
Osten vor, nicht aber für das Plangebiet. Die Begrünung des Areals entspricht dem typischen<br />
Erscheinungsbild der jeweiligen Nutzungen, aber auch dem Gebäudealter - die wohnbaulich<br />
genutzten Grundstücke weisen gärtnerisch angelegte Flächen rund um die Gebäude auf,<br />
gewerblich genutzte Grundstücke sind d<strong>am</strong>it eher kärglich bestückt.<br />
Dementsprechend ist davon auszugehen, dass Flora und Fauna keinen besonderen Schutzstatus<br />
beanspruchen können und hier ein Lebensraum vorliegt, in dem neben heimischen<br />
Gehölzen bevorzugt Zierpflanzen und stadtbewohnende Tierarten anzutreffen sind.<br />
In den gewerblich genutzten Quartieren finden sich vor allem in der südlichen Hälfte großflächige<br />
Bodenbefestigungen, die als Zufahrten, Parkplätze und Lagerflächen dienen. Im nördlichen<br />
Bereich ist der Versiegelungsgrad deutlich geringer und die unbebauten Flächen sind<br />
nicht nur als Rasenflächen angelegt sondern auch mit Gehölzen unterschiedlicher Größe bestanden.<br />
4. Städtebauliche Lösung und planungsrechtliche Festsetzungen<br />
Mit dieser Bebauungsplanänderung werden ausschließlich bestandssichernde Ziele verfolgt.<br />
Es sind keinerlei städtebauliche, verkehrliche oder sonstige Maßnahmen im Gebiet seitens<br />
der Stadt <strong>Klingenberg</strong> <strong>am</strong> <strong>Main</strong> geplant. Die Überarbeitung der Bebauungspläne „Nördliches<br />
Industriegebiet“, „Ges<strong>am</strong>tbebauungsplan Röllfeld“ und „südliche Ortslage <strong>Klingenberg</strong>“ dient<br />
ausschließlich der Rechtssicherheit in planungsrechtlicher Hinsicht.<br />
Insbesondere ist nicht beabsichtigt, Änderungen an den Straßen und Wegen vorzunehmen,<br />
die für die Transportfahrzeuge zwar nicht immer komfortabel, immerhin aber ausreichend<br />
funktionstüchtig sind. Die Chancen der Bebaubarkeit werden im Wesentlichen beibehalten.<br />
4. 1. Gebietsstruktur - Art der Nutzung und BauNVO 1990<br />
Das Gebiet stellt eine kleinteilige Gemengelage dar, in der gewerbliche Nutzungen mit baurechtlicher<br />
Genehmigung unmittelbar auf wohnbauliche Nutzungen mit baurechtlicher Ge-<br />
18
nehmigung stoßen. Die Entwicklungen auf den einzelnen Grundstücken haben ebenso wie<br />
die weitere Differenzierung des Begriffes der Verträglichkeit dazu geführt, dass die problematische<br />
Ausweisung durch die d<strong>am</strong>aligen Bebauungspläne durch neue Leitlinien für die Zukunft<br />
ersetzt werden sollen.<br />
Einerseits ist dabei zu behandeln, wie die Zulässigkeit von baulichen Vorhaben in Zukunft<br />
gehandhabt werden soll, andererseits stellt die BauNVO 1990 Instrumente zur Verfügung,<br />
die bisher gar nicht betrachtet wurden.<br />
Die Gemengelage fordert von den Betroffenen ein gesteigertes Maß an Rücksichtnahme. Das<br />
Duldungspotential der schutzbedürftigen Nutzung - Wohnen - ist gesteigert, das Einwirkungspotential<br />
der umweltbelastenden Nutzungen - Gewerbebetriebe - gemindert. Bereits in<br />
den zurückliegenden Jahren wurde im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren darauf<br />
geachtet, dass der Störgrad der ansässigen Betriebe durch entsprechende Auflagen (bauliche,<br />
organisatorische und technische Maßnahmen) auf ein verträgliches Maß reduziert wurde.<br />
Die unterschiedlichen Interessen von Wohnen und Gewerbe müssen ausgeglichen werden,<br />
da allen genehmigten Nutzungen ohne Unterschied Bestandsschutz eingeräumt wird. Der<br />
Ausgleich kann nur darin bestehen, eine Art von Mittelwert zu bilden. Nicht ein mathematisch<br />
gebildeter Mittelwert sondern einer, der nachvollziehbar die Rücksichtnahmen auf beiden<br />
Seiten - für Belastung ebenso wie für Einwirkung - beschreibt und durch die zeichnerischen<br />
wie textlichen Festsetzungen zum Maßstab der Zukunft formuliert.<br />
Den bisher rechtsverbindlichen Bebauungsplänen liegen die Bestimmungen der Baunutzungsverordnungen<br />
aus den Jahren 1968 und 1962 zugrunde. Durch das Änderungsverfahren<br />
werden diese Rechtsgrundlagen auf den Stand 1990 angehoben. In der Folge werden<br />
auch Nutzungen steuerbar, die in spezieller Weise das Wohnen beeinträchtigen können und<br />
solche, die heute in SO-Gebieten unterzubringen sind, z.B. Vergnügungsstätten und großflächiger<br />
Einzelhandel.<br />
4. 1. 1. Umgang mit der Gemengelage<br />
Aus dem Streit um ein beantragtes Labor-Büro-Gebäude auf dem Grundstück Unterlandstraße<br />
45, der 2009/10 gerichtlich behandelt wurde (BayVG Würzburg, W 4 K 09.1066), ergibt<br />
sich, dass die städtebauliche Konstellation generell nicht dazu führen muss, das Wohngebiet<br />
in ein anderes Baugebiet umzufirmieren. Die Trennwirkung der Straße wird dort als Teil der<br />
Gemengelage hingenommen, die bereits durch das Nebeneinander von Industriegebiet und<br />
Wohngebiet geprägt ist - so dass die Festsetzungen des alten Bebauungsplanes weiterhin<br />
Basis der Beurteilung sein können. Aber auch die Einordnung der Umgebung vor dem Hintergrund<br />
des § 34 BauGB überzeugte das Gericht davon, dass von einem Allgemeinen<br />
Wohngebiet auszugehen ist.<br />
Im Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (1996, W 4 K 93.596) betreffend Frühlingstraße<br />
41 - Speditionsbetrieb gegenüber Wohnbebauung - findet sich auf S. 4 folgender<br />
Passus, der aufzeigt, in welcher Weise eine Lösung möglich erscheint. „Die Anlieger hätten<br />
19
zwar keinen Anspruch auf Einhaltung eines Immissionsrichtwertes von nachts 40 dB(A), wie<br />
er dem Richtwert für ein allgemeines Wohngebiet entspreche, weil das Baugrundstück in<br />
einer typischen Gemengelage situiert sei, in der Gebiete unterschiedlicher Schutzwürdigkeit<br />
aufeinander träfen, nämlich ein ausgewiesenes Industriegebiet und ein ebenfalls ausgewiesenes<br />
allgemeines Wohngebiet. Dieser Situation sei durch die Bildung einer Art Mittelwert<br />
Rechnung zu tragen. Die danach im Hinblick auf die Immissionsbelastung zu ziehende Grenze<br />
dürfe jedoch keinesfalls über dem Grenzwert für Mischgebiete von nachts 45 dB(A) liegen….“<br />
Diesen Hinweisen folgend bleibt es auch im neuen Bebauungsplan bei der Festsetzung von<br />
Wohngebieten <strong>am</strong> Rand des Plans. Lediglich die Grundstücke, die noch zur Gemarkung <strong>Klingenberg</strong><br />
zählen, erfahren die Veränderung vom Reinen Wohngebiet zum Allgemeinen Wohngebiet.<br />
Das Festhalten an der bevorzugten Nutzung Wohnen bedeutet insbesondere, dass<br />
auch künftig dort keine Nutzungen zulässig werden, die selbst Störungen mit sich bringen,<br />
wie sie z.B. im Mischgebiet möglich würden. Dies ist insbesondere an der Frühlingstraße von<br />
Bedeutung, wo weitere Wohnbaugrundstücke an die Wohnbaugrundstücke angrenzen.<br />
Die DIN 18005 ergänzt die Gebietsarten der BauNVO durch zugeordnete Orientierungswerte<br />
für den Lärm, die ohne konkrete Festsetzungen mitgedacht werden müssen. Im Mischgebiet<br />
ist das Wohnen generell zulässig. Die entsprechenden Orientierungswerte von 60 dB(A) <strong>am</strong><br />
Tag und 45 - 50 dB(A) in der Nacht gelten d<strong>am</strong>it als dem Wohnen zumutbar, obwohl sie<br />
über denen des Allgemeinen Wohngebietes liegen.<br />
Die Stadt <strong>Klingenberg</strong> hält es im Rahmen ihrer Abwägung für richtig, den betroffenen Baugrundstücken<br />
im WA Lärm zuzumuten, der in einem MI zulässig wäre. Da die Genehmigungsbehörden<br />
des Landkreises eine Festsetzung gemäß § 1 (4) 2. BauNVO als Bestimmung<br />
einer besonderer Eigenschaft der Anlagen als unzulässig ansehen, wird dieser Abwägung<br />
dadurch Ausdruck verliehen, dass ein entsprechender Hinweis in den Plan aufgenommen<br />
wird. Das einzige Wohnhaus im bisherigen GI wurde als Betriebswohnung genehmigt.<br />
Ihm wird in Rücksichtnahme auf die betrieblichen Belange des Nachbargrundstücks an seiner<br />
Südseite ein Mehr an Lärm zugemutet.<br />
Auf der Fläche des bisherigen Industriegebietes wird gleichfalls Rücksichtnahme gefordert.<br />
Sie besteht zum einen in der Klarstellung, dass gegenüber dem Wohnen die beschriebene<br />
Rücksichtnahme zu üben ist. Je nachdem, wie groß das jeweilige Betriebsgrundstück bemessen<br />
ist bzw. Möglichkeiten technischer Lärmdämmung angewandt werden können, besteht<br />
daneben ein gewisser Spielraum, auch lärmintensivere Einrichtungen zu betreiben.<br />
Der Bestand der aktuell vorhandenen Betriebe bietet keinen Grund zur Annahme, dass die<br />
tatsächlich ausgeübten Nutzungen und weitestgehend auch die gewünschten Entwicklungsperspektiven<br />
der Betriebe ein unzuträgliches Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe bedeuten.<br />
Sie sind vielmehr so beschaffen, dass eine Herabstufung des GI resp. des zulässigen<br />
Störgrades von Betrieben festgesetzt werden kann:<br />
Das Gelände wird entsprechend dem Bestand von Süd nach Nord gegliedert. Der Standort<br />
der Lackfabrik wird als Gewerbegebiet festgesetzt, in dem aufgrund einer Fremdkörperfestsetzung<br />
vorhandenen Anlagen zur Verarbeitung von Lacken, Hydrofüllern und verwandten<br />
20
Produkten weiter entwickelt werden dürfen. Das nördlich an die Jacob-Hemmelrath-Straße<br />
angrenzende Quartier bis einschließlich der Spedition Nickles wird als Gewerbegebiet festgesetzt<br />
und der nördliche Teil kann als Mischgebiet festgesetzt werden, da die Betriebe unverändert<br />
auch dort zulässig sein werden bzw. auch ein ausschließlich dem Wohnen dienendes<br />
Gebäude d<strong>am</strong>it allgemeine Zulässigkeit erwirbt.<br />
4. 1. 2. Integration von Regelungen nach BauNVO 1990<br />
Mit der Überarbeitung der Bebauungspläne „Nördliches Industriegebiet“, „Ges<strong>am</strong>tbebauungsplan<br />
Röllfeld“ und „südliche Ortslage <strong>Klingenberg</strong>“ wird bewirkt, dass die aktuelle<br />
Fassung der BauNVO, nämlich die aus dem Jahr 1990, Anwendung findet.<br />
Generell wird d<strong>am</strong>it die Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel unzulässig. Zum Schutz<br />
des Ortszentrums resp. der vorhandenen Nahversorgungsstandorte wird außerdem festgesetzt,<br />
dass sonstiger Einzelhandel nur Nebenanlage eines Betriebes und max. 500 qm groß<br />
sein darf.<br />
Insbesondere zum Schutz des Wohnens wird präzisiert, dass nur im Gewerbegebiet Vergnügungsstätten<br />
zulässig sind - dies auch nur ausnahmsweise und wenn sie der kleineren Kategorie<br />
angehören, die als mischgebietstypisch gilt.<br />
4. 1. 3 Eingeschränkte Bebaubarkeit aufgrund der Stromtrassen<br />
und des Trafos<br />
Es wird angenommen, dass nach der Verlegung der oberirdischen 110-KV-Leitung die Einschränkungen<br />
der Bebaubarkeit nicht mehr notwendig sind. Die Flächen werden daher im<br />
Bebauungsplan als Bauflächen behandelt. Hinweise als Planzeichen und im Rahmen des<br />
Plantextes stellen jedoch klar, dass die geltenden Schutzbestimmungen solange einer tatsächlichen<br />
Bebauung entgegenstehen, wie sich die Leitung noch in Betrieb befindet.<br />
Eine Einschränkung der Bebaubarkeit durch die 20 KV-Leitung (in der Regel 10 m rechts und<br />
links der Trasse) wird in der Ausweisung der überbaubaren Flächen ebenfalls und wie bisher<br />
nicht berücksichtigt - sie ergibt sich aufgrund der Schutzbestimmungen, die auch im Grundbuch<br />
zugunsten der Energieversorger eingetragen werden, und lassen sich im Rahmen der<br />
grundstücksbezogenen Bauplanung berücksichtigen.<br />
Die Einschränkungen fallen weg, wenn die Versorgungsfunktion aufgegeben oder anders<br />
gestaltet wird. In diesem Zeitpunkt wird auch eine anderweitige Nutzung des Trafostandortes<br />
möglich - unter der Voraussetzung, dass keine unzuträglichen Belastungen (Altlasten)<br />
angetroffen werden.<br />
Die elektrischen Felder der Freileitungen werden durch Gebäudewände fast vollständig abgeschirmt.<br />
Die magnetischen Felder werden zwar kaum abgeschirmt, sind in der Regel aber<br />
nicht gravierender als in der Nähe von hausinternen Stromleitungen. Auf weitere Vorkehrungen<br />
kann daher verzichtet werden.<br />
21
4. 2. Maß der baulichen Nutzung<br />
Die neu formulierten Festsetzungen halten für das Wohnen ebenso wie für das Gewerbe im<br />
Wesentlichen <strong>am</strong> ursprünglich vorgesehenen Rahmen fest. Lediglich für das MI wurden mit<br />
der Änderung der BMZ zu einer Festsetzung der GFZ Reduzierungen der Nutzbarkeit festgesetzt,<br />
die durch die Obergrenzen des § 17 BauNVO für diesen Gebietstyp bestimmt werden.<br />
Die Überprüfung der aufstehenden Gebäude hat ergeben, dass die Reduzierung für den vorhandenen<br />
Bestand unschädlich ist. Um mögliche Überschreitungen durch die Flächenbefestigungen<br />
für Lager, Parkplätze etc. nicht zu verkomplizieren, wird eine bestandsorientierte<br />
Ausnahme formuliert.<br />
Bestandsorientierte Ausnahmen wurden auch für die Länge der Gebäude in der offenen<br />
Bauweise ermöglicht.<br />
Für die Flächen, die von den Anlagen der Stromversorgung tangiert werden, trifft der Bebauungsplan<br />
Festsetzungen analog ihrer Nachbarschaft, die jeweils künftigen Nutzungen<br />
Raum lassen. Die bestehenden Einschränkungen sind durch Grundbuch und Eigentum gefestigt.<br />
Sie wirken nur so lange sie nötig sind.<br />
Die überbaubaren Flächen sind großzügig bemessen, so dass die verbleibenden Grundstücksteile<br />
bevorzugt der Begrünung zur Verfügung stehen sollen. Die Festsetzungen zur Unterbringung<br />
der Nebenanlagen, Stellplätze etc. trägt dem Rechnung und differenziert außerdem<br />
entsprechend der zu erwartenden Anlagen.<br />
4. 3. Aussagen zu Natur, Landschaft und Umwelt<br />
Zur Verbesserung der Durchgrünung des Gebietes wurden entsprechende Festsetzungen<br />
präzisiert. Differenziert für die Baugebietsarten werden Pflanzvorgaben gemacht, die einem<br />
heute üblichen, in jedem Falle auch zumutbaren Umgang mit dem Baugrundstück entsprechen.<br />
Die Pflichten kommen zum Tragen, wenn Bauanträge neu gestellt werden.<br />
Dabei werden weder Standort noch bestimmte Arten vorgegeben, es wird lediglich vorgegeben,<br />
für welche Grundstücksgrößen welche Anzahl an Bäumen und Sträuchern vorzusehen<br />
sind.<br />
Eine extensive Begrünung von flach angelegten Dächern löst in der Regel keine zusätzlichen<br />
statischen Anforderungen aus, hilft aber, Kleinklima und Wasserhaushalt positiv zu beeinflussen.<br />
Daher wurde eine entsprechende Festsetzung aufgenommen. Die Dachbegrünung kann<br />
entfallen, wenn Solarnutzungen auf den Dächern montiert werden.<br />
Ebenfalls im Interesse des Wasserhaushaltes werden generell für Flächenbefestigungen<br />
durchlässige Beläge festgesetzt. Andere gesetzliche Vorgaben können dem entgegenstehen,<br />
wenn ein höherer Verschmutzungsgrad zu befürchten ist.<br />
22
5. Aussagen des Flächennutzungsplanes und Berichtigung<br />
Aufgrund des hier behandelten Änderungsverfahrens des Bebauungsplanes „Nördliches Industriegebiet“<br />
für den Ortsteil Röllfeld besteht Bedarf zur Anpassung des Flächennutzungsplanes.<br />
Dies geschieht im Wege der Berichtigung gemäß § 13 a (2) Nr. 2 BauGB.<br />
aktuelle Fassung<br />
Künftige Fassung<br />
Eine Mischbaufläche wird neu ausgewiesen. Die dargestellte Fläche umfasst den nördlichen<br />
Bereich des hier behandelten Geltungsbereiches.<br />
Die <strong>Begründung</strong> der Flächennutzungsplanänderung ist identisch mit der hier vorgelegten<br />
<strong>Begründung</strong> der Bebauungsplanänderung bzw. sie leitet sich daraus ab.<br />
6. Sonstiges<br />
6. 1. Bodenordnung<br />
Die Planung strebt ausschließlich die Ordnung des Bestandes in planungsrechtlicher Hinsicht<br />
an, um Grundstückseigentümern, Betriebsinhabern und Bewohnern ein angemessenes Gefüge<br />
an Rücksichtnahmen zuzusichern.<br />
Die Veränderung von Grundstücksgrenzen ist weder erforderlich noch beabsichtigt.<br />
23
6. 2. Kosten der Gemeinde<br />
Die Planungskosten werden durch die Gemeinde getragen. Da das Erschließungsnetz vorhanden<br />
ist und weitere Maßnahmen nicht erforderlich sind, entstehen keine weiteren Kosten.<br />
7. Informationsquellen<br />
Bei der Bearbeitung wurden insbesondere folgende Quellen zu Rate gezogen:<br />
• Urteil des Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg vom 01.02.2011 (betreffend Unterlandstraße<br />
45), Nr. W 4 K 09.1066<br />
• Urteil des Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg vom 21.06.1994 (betreffend Frühlingstraße<br />
41), Nr. W 4 K 93.596<br />
• Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 15.01.1996 (betreffend Frühlingstraße<br />
41), Az.15 B 94.2663<br />
• Staatliches Bau<strong>am</strong>t Aschaffenburg, Verkehrsmengenkarte 2010,<br />
http://www.stbaab.bayern.de/<br />
• Bayerisches Landes<strong>am</strong>t für Umwelt, ABuDIS,<br />
http://www.lfu.bayern.de<br />
• GeoFachdatenAtlas (Bodeninformationssystem Bayern)<br />
www.bis.bayern.de<br />
Aschaffenburg, 16. Oktober 2013<br />
Gez.<br />
Marita Striewe<br />
Freie Stadtplanerin AKBW/<br />
Stadtplanerliste Bay/SRL<br />
Dipl. Ing. Marita Striewe<br />
Hennteichstraße 13<br />
63743 Aschaffenburg<br />
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