Wenn es zu Hause nicht mehr geht - Hamburger Koordinationsstelle ...
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Dokumentation<br />
Vorwort<br />
Alt <strong>zu</strong> werden im dem Quartier, in dem man schon lange lebt, die Nachbarn kennt, Freunde<br />
hat – wer wünscht sich das <strong>nicht</strong>? Immer <strong>mehr</strong> Menschen möchten, auch wenn sie auf Hilfe<br />
und Pflege angewi<strong>es</strong>en sind, <strong>nicht</strong>s sehnlicher, als in der lieb gewonnenen Umgebung bleiben<br />
<strong>zu</strong> können.<br />
Für diejenigen älteren Menschen, die trotz familiärer und ambulanter Unterstüt<strong>zu</strong>ng <strong>nicht</strong><br />
<strong>mehr</strong> <strong>zu</strong>hause leben können, werden in Hamburg verstärkt neuartige Wohn-Pflege-<br />
Gemeinschaften entwickelt. Dabei handelt <strong>es</strong> sich um überschaubare Wohnformen, die im<br />
vertrauten Quartier liegen. Sie ermöglichen eine 24-stündige Begleitung und Pflege - die Bedürfnisse<br />
und Gewohnheiten der pflegebedürftigen Menschen bilden den Ausgangspunkt der<br />
Alltagsg<strong>es</strong>taltung.<br />
Adr<strong>es</strong>saten di<strong>es</strong>er Wohnformen sind vor allem Menschen mit Demenz, mit somatisch bedingtem<br />
Pflegebedarf oder gerontopsychiatrischen Krankheitsbildern, sozial isolierte Menschen,<br />
Menschen aus anderen Kultur- und Sprachräumen und älter gewordene Menschen<br />
mit Behinderung.<br />
Wohn-Pflege-Projekte können sowohl ambulant als auch stationär organisiert sein und werden<br />
seit dem 01.01.2010 im Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsg<strong>es</strong>etz<br />
(HmbWBG) definiert. In der Praxis werden die derzeit b<strong>es</strong>tehenden Angebote in Wohngemeinschaften<br />
(WG) in Selbstverantwortung oder Wohneinrichtungen (WE) in der Verantwortung<br />
ein<strong>es</strong> Betreibers unterschieden.<br />
Raumbedarf und Standortqualitäten<br />
Wohn-Pflege-Gemeinschaften können sowohl in B<strong>es</strong>tandsgebäuden als auch in Neubauvorhaben<br />
errichtet und mit anderen Wohnformen/Baugemeinschaften/Treffpunkten etc. kombiniert<br />
werden. Der G<strong>es</strong>amtflächenbedarf pro Person in einer Wohngemeinschaft sollte 30<br />
qm <strong>nicht</strong> unterschreiten und die Einzelzimmer <strong>nicht</strong> kleiner als 12 qm sein. Die Verteilung der<br />
G<strong>es</strong>amtfläche pro Person liegt bei einem Anteil von ca. 50 % für das private Zimmer und ca.<br />
50 % für den Gemeinschaftsflächenanteil. Zum Gemeinschaftsbereich zählen ein geräumiger<br />
Wohn-Küchen-Bereich, ein Wohnzimmer, Gästetoilette sowie ausreichend Abstell- und<br />
Hauswirtschaftsraum.<br />
Eine Wohngemeinschaft soll möglichst auf einer Ebene liegen, barrierefrei sein und übersichtliche<br />
Außenbereiche, z.B. eine „abgrenzbare“ Terrasse oder einen Garten umfassen.<br />
Die Architektur sollte den Bedürfnissen nach Überschaubarkeit und Sicherheit entsprechen<br />
und <strong>zu</strong>gleich Raum für Bewegung und Rück<strong>zu</strong>gsmöglichkeiten gewähren. Die Ausstattung<br />
muss den Krankheitsbildern bzw. speziellen Pflege- und Assistenzbedarfen Rechnung tragen.<br />
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