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Wenn es zu Hause nicht mehr geht - Hamburger Koordinationsstelle ...

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Dokumentation<br />

Vorwort<br />

Alt <strong>zu</strong> werden im dem Quartier, in dem man schon lange lebt, die Nachbarn kennt, Freunde<br />

hat – wer wünscht sich das <strong>nicht</strong>? Immer <strong>mehr</strong> Menschen möchten, auch wenn sie auf Hilfe<br />

und Pflege angewi<strong>es</strong>en sind, <strong>nicht</strong>s sehnlicher, als in der lieb gewonnenen Umgebung bleiben<br />

<strong>zu</strong> können.<br />

Für diejenigen älteren Menschen, die trotz familiärer und ambulanter Unterstüt<strong>zu</strong>ng <strong>nicht</strong><br />

<strong>mehr</strong> <strong>zu</strong>hause leben können, werden in Hamburg verstärkt neuartige Wohn-Pflege-<br />

Gemeinschaften entwickelt. Dabei handelt <strong>es</strong> sich um überschaubare Wohnformen, die im<br />

vertrauten Quartier liegen. Sie ermöglichen eine 24-stündige Begleitung und Pflege - die Bedürfnisse<br />

und Gewohnheiten der pflegebedürftigen Menschen bilden den Ausgangspunkt der<br />

Alltagsg<strong>es</strong>taltung.<br />

Adr<strong>es</strong>saten di<strong>es</strong>er Wohnformen sind vor allem Menschen mit Demenz, mit somatisch bedingtem<br />

Pflegebedarf oder gerontopsychiatrischen Krankheitsbildern, sozial isolierte Menschen,<br />

Menschen aus anderen Kultur- und Sprachräumen und älter gewordene Menschen<br />

mit Behinderung.<br />

Wohn-Pflege-Projekte können sowohl ambulant als auch stationär organisiert sein und werden<br />

seit dem 01.01.2010 im Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsg<strong>es</strong>etz<br />

(HmbWBG) definiert. In der Praxis werden die derzeit b<strong>es</strong>tehenden Angebote in Wohngemeinschaften<br />

(WG) in Selbstverantwortung oder Wohneinrichtungen (WE) in der Verantwortung<br />

ein<strong>es</strong> Betreibers unterschieden.<br />

Raumbedarf und Standortqualitäten<br />

Wohn-Pflege-Gemeinschaften können sowohl in B<strong>es</strong>tandsgebäuden als auch in Neubauvorhaben<br />

errichtet und mit anderen Wohnformen/Baugemeinschaften/Treffpunkten etc. kombiniert<br />

werden. Der G<strong>es</strong>amtflächenbedarf pro Person in einer Wohngemeinschaft sollte 30<br />

qm <strong>nicht</strong> unterschreiten und die Einzelzimmer <strong>nicht</strong> kleiner als 12 qm sein. Die Verteilung der<br />

G<strong>es</strong>amtfläche pro Person liegt bei einem Anteil von ca. 50 % für das private Zimmer und ca.<br />

50 % für den Gemeinschaftsflächenanteil. Zum Gemeinschaftsbereich zählen ein geräumiger<br />

Wohn-Küchen-Bereich, ein Wohnzimmer, Gästetoilette sowie ausreichend Abstell- und<br />

Hauswirtschaftsraum.<br />

Eine Wohngemeinschaft soll möglichst auf einer Ebene liegen, barrierefrei sein und übersichtliche<br />

Außenbereiche, z.B. eine „abgrenzbare“ Terrasse oder einen Garten umfassen.<br />

Die Architektur sollte den Bedürfnissen nach Überschaubarkeit und Sicherheit entsprechen<br />

und <strong>zu</strong>gleich Raum für Bewegung und Rück<strong>zu</strong>gsmöglichkeiten gewähren. Die Ausstattung<br />

muss den Krankheitsbildern bzw. speziellen Pflege- und Assistenzbedarfen Rechnung tragen.<br />

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