Immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsbescheid - Kreis Borken
Immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsbescheid - Kreis Borken
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Benedikt Hemker - Neubau eines Schweine- und Ferkelaufzuchtstalles<br />
Genehmigung des <strong>Kreis</strong>es <strong>Borken</strong> nach §§ 6, 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 24.04.2013 Seite 13<br />
nach § 6 BImSchG geprüft und keine Bedenken gegen die Errichtung und den Betrieb der<br />
beantragten Anlage erhoben. Sie haben Vorschläge für verschiedene Nebenbestimmungen<br />
und Hinweise für den Bescheid gemacht.<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
Das Vorhaben unterliegt dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (§ 3 Abs. 1<br />
UVPG i. V. m. Ziffer 7.11.1 der Anlage 1 zum UVPG). Die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
ist ein unselbständiger Teil des Genehmigungsverfahrens und umfasst die Ermittlung,<br />
Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens<br />
auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft<br />
sowie Kultur- und Sachgüter sowie die Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten<br />
Schutzgütern.<br />
Beim Betrieb der Anlage werden als Einsatzstoffe Futter, Wasser, Medikamente sowie Strom<br />
für die Beleuchtung verwendet. Daneben fallen Gülle und Tierkadaver als nicht vermeidbare<br />
Abfälle und Nebenprodukte an. Von der Anlage werden Geräusche, Gerüche, Ammoniak,<br />
Staub, Keime/Endotoxine ausgehen. Zudem wird die Errichtung der Stallanlagen zu einem<br />
Eingriff in die Natur und Landschaft führen.<br />
Die Umweltverträglichkeitsprüfung erbrachte unter Berücksichtigung<br />
1. der Antragsunterlagen,<br />
2. der Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU); öKon GmbH; März 2012<br />
3. dem Landschaftspflegerischen Begleitplan; öKon GmbH; Mai 2012<br />
4. der Artenschutzrechtlichen Vorprüfung; öKon GmbH; Mai 2012<br />
5. dem Geruchsgutachten und der Ammoniak- und Stickstoffimmissionsprognose;<br />
Richters & Hüls von April 2012 2011; Gutachten Nr. G-3255-01/2<br />
6. der abgegebenen Stellungnahmen der beteiligten Stellen sowie<br />
7. der im Verfahren gewonnenen Erkenntnisse und Ermittlungen<br />
die nachfolgend zusammengefassten Ergebnisse:<br />
Geräuschimmissionen:<br />
In der UVU kommt die öKon GmbH zu dem Ergebnis, dass durch den Betrieb der Anlage an<br />
den benachbarten Wohnhäusern keine unzumutbaren Lärmauswirkungen (Immissionen) zu<br />
erwarten sind. Dieser Bewertung ist zuzustimmen. Die in der UVU dargestellten und beurteilten<br />
Ansätze (450 Transporte je Jahr bzw. 9 je Woche) sind plausibel. Die Genehmigungsbehörde<br />
geht davon aus, dass an stark frequentierten Tagen bis zu 10 Transporte stattfinden<br />
können, was 1 Transport je Stunde ergibt. Schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräuschimmissionen<br />
sind daher nicht zu erwarten.<br />
Geruchsimmissionen:<br />
Zur Bewertung der Geruchsimmissionen wurde eine Geruchsimmissionsprognose erstellt. Die<br />
Geruchsausbreitungsberechnung führt zu dem Ergebnis, dass der maßgebliche Orientierungswerte<br />
der GIRL von IG b = 0,25 (= 25 % der Jahresstunden) für Wohnhäuser im Außenbereich<br />
nach Abzug des Beitrages eigener Tierhaltung im Bestand und im Planzustand nicht überschritten<br />
werden. Das Wohnhaus Barle 32 hat vermutlich keine Tierhaltung. Dort wird der<br />
maßgebliche Orientierungswerte der GIRL von IG b = 0,20 unterschritten.