26.03.2014 Aufrufe

Immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsbescheid - Kreis Borken

Immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsbescheid - Kreis Borken

Immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsbescheid - Kreis Borken

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Benedikt Hemker - Neubau eines Schweine- und Ferkelaufzuchtstalles<br />

Genehmigung des <strong>Kreis</strong>es <strong>Borken</strong> nach §§ 6, 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 24.04.2013 Seite 3<br />

IV.<br />

Vorbehalte, Bedingungen, Befristungen und Genehmigungsinhaltsbestimmungen<br />

1. Diese Genehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Bestandskraft<br />

dieses Bescheides mit dem Betrieb der Anlage begonnen worden ist. Soweit das Bauvorhaben<br />

innerhalb des vorgenannten Zeitraumes nur teilweise umgesetzt wurde,<br />

erlischt die Genehmigung für die bis dahin nicht in Betrieb genommenen Anlagenteile.<br />

2. Die Genehmigung erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass bei der<br />

Genehmigungsbehörde eine Sicherheitsleistung gemäß § 17 Abs. 5<br />

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Form einer unbefristeten<br />

selbstschuldnerischen Bankbürgschaft von 39.600 € zugunsten der<br />

Genehmigungsbehörde hinterlegt worden ist.<br />

3. Die Genehmigung erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass dem Fachbereich<br />

Bauordnung der Stadt Ahaus ein Nachweis über die Standsicherheit zum hier<br />

genehmigten Vorhaben vorgelegt wird, der von einem staatlich anerkannten<br />

Sachverständigen oder einer sachverständigen Stelle nach § 85 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4<br />

BauO NRW geprüft sein muss.<br />

4. Die Genehmigung ergeht in Bezug auf den Betrieb der Stallgebäude BE6 und BE7 unter<br />

der aufschiebenden Bedingung, dass dem <strong>Kreis</strong> <strong>Borken</strong> - Fachabteilung 63.3 durch eine<br />

Hersteller- bzw. Erstellerbescheinigung nachgewiesen wurde, dass die Lüftungsanlagen,<br />

die Abluftaustrittsgeschwindigkeiten die Höhen der Abluftschächte und die Datenerfassung<br />

der Nebenbestimmung Nr. VI.3.2 dieser Genehmigung entsprechen.<br />

5. Nach dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung sind der Schweineaufzuchtstall<br />

BE 6, der Ferkelstall BE 7 und der Güllehochbälter G 2 entsprechend der öffentlichrechtlichen<br />

Verpflichtungserklärung (Baulast) vom 22.04.2013 zurückzubauen.<br />

V.<br />

Anzeige- und Unterrichtungspflichten<br />

1. Dem <strong>Kreis</strong> <strong>Borken</strong>, Fachbereich Bauen, Wohnen und Immissionsschutz ist der Zeitpunkt<br />

der Inbetriebnahme der Anlage schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige muss mindestens<br />

eine Woche vor der beabsichtigten Inbetriebnahme vorliegen. Ich bitte, den<br />

beiliegenden Vordruck zu verwenden.<br />

1. Allgemeine Festsetzungen<br />

VI.<br />

Weitere Nebenbestimmungen<br />

1.1 Dieser Bescheid oder eine Kopie einschließlich der zugehörigen Antragsunterlagen sind<br />

jederzeit zur Einsichtnahme für die Aufsichtsbehörden bereitzuhalten.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!