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Heimzeitung - AWO Kreisverband Roth-Schwabach

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Hausnotrufsicherung und ein regelmäßiger<br />

Hausbesuch gehören dazu.<br />

Betreutes Wohnen gibt es also nicht nur in<br />

speziell dafür vorgesehenen Wohnanlagen,<br />

sondern auch in der eigenen Häuslichkeit.<br />

Solche Angebote werden von sozialen<br />

Einrichtungen, aber auch von Kommunen<br />

und Wohnungsgesellschaften angeboten,<br />

leider aber nicht überall.<br />

Wenn Sie sich für solche Angebote<br />

interessieren, erkundigen Sie sich bei den<br />

Pflegediensten in Ihrer Nähe.<br />

Pflegedienste<br />

Wenn Sie auf pflegerische Hilfe angewiesen<br />

sind, können Sie auf ein weitgehend<br />

flächendeckendes Netz an ambulanten<br />

Pflegediensten zurückgreifen. Diese kommen<br />

bei Bedarf in Ihre Wohnung und so<br />

können Sie trotz Pflegebedürftigkeit zu<br />

Hause wohnen bleiben.<br />

Pflegedienste bieten grundpflegerische<br />

Leistungen – also Hilfe bei der Körperpflege,<br />

Hilfe bei der Ernährung oder Mobilisierung –<br />

sowie die von der Ärztin oder dem Arzt<br />

verordnete medizinische Behandlungspflege<br />

an. Sie können von den Pflegediensten in<br />

der Regel auch Unterstützung im hauswirtschaftlichen<br />

Bereich erhalten und<br />

darüber hinaus Beratung bei allen Fragen<br />

rund um die häusliche Pflege.<br />

Die Kosten für die Leistungen des Pflegedienstes<br />

werden zum Teil über die Pflegekasse<br />

finanziert, wenn Sie als pflegebedürftig<br />

nach dem Pflegeversicherungsgesetz<br />

eingestuft sind. Die Einstufungen<br />

werden durch den Medizinischen Dienst der<br />

Krankenkasse vorgenommen.<br />

Je nach dem wie groß der festgestellte<br />

Pflegebedarf im Einzelfall ist gewährt die<br />

Pflegekasse zwischen 450€ und 1.550€ als<br />

Sachkostenzuschuss.<br />

Die Kosten, die nicht durch die Pflegeversicherung<br />

abgedeckt sind, müssen Sie<br />

selber tragen. Wenn Ihr Einkommen dafür<br />

nicht ausreicht, können Sie zur Finanzierung<br />

solcher Pflege- oder hauswirtschaftlicher<br />

28<br />

Hilfeleistungen Unterstützung bei Ihrem<br />

zuständigen Sozialamt beantragen.<br />

Offener Mittagstisch<br />

Auch wenn Sie noch selbstständig in Ihrem<br />

Wohnumfeld zurecht kommen, macht es<br />

mehr Freude, in einer Gemeinschaft sein<br />

Mittagessen einzunehmen. Informieren Sie<br />

sich, ob es Angebote in Ihrer Nähe gibt, wo<br />

Sie gut und günstig Essen können.<br />

Tagespflege<br />

Wenn Sie alleinstehend sind oder Ihre mit<br />

im Haushalt wohnenden Angehörigen tagsüber<br />

zur Arbeit gehen, ist die Tagespflege<br />

für Sie ein interessantes Unterstützungsangebot.<br />

Sie können in einer Tagespflegeeinrichtung<br />

einen Teil des Tages verbringen<br />

und werden dann wieder nach Hause<br />

gebracht. Durch gezielte Betreuung und<br />

Aktivierung durch das Pflegepersonal in der<br />

Tagespflegeeinrichtung will man sicherstellen,<br />

dass Sie solange wie möglich<br />

selbstständig in Ihrer vertrauten Häuslichkeit<br />

leben können.<br />

Kurzzeitpflege<br />

Wenn Sie nach einem Krankenhausaufenthalt<br />

für einige Zeit eine Rund-um-die-<br />

Uhr-Pflege benötigen, aber diese nicht zu<br />

Hause geleistet werden kann – z.B. weil die<br />

Angehörigen verhindert sind – können Sie<br />

Angebote der Kurzzeitpflege nutzen. Für<br />

maximal vier Wochen können Sie - auf Zeit -<br />

in eine Pflegeeinrichtung in Ihrer Nähe<br />

gehen und erhalten dort eine umfassende<br />

Pflege.<br />

Danach kehren Sie in Ihre vertraute<br />

Häuslichkeit zurück.<br />

Sowohl die Kosten für die Kurzzeitpflege als<br />

auch die Kosten für die Tagespflege<br />

übernimmt die Pflegekasse bei Vorliegen<br />

der Voraussetzungen anteilig.<br />

Informieren Sie sich bei Ihrer Pflegekasse<br />

und bei den Einrichtungen in Ihrer Nähe<br />

über die für Sie anfallenden Kosten.

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