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zum 50. Hochzeitstag - Bad Schmiedeberg

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Nr. 5/2010 - 3- <strong>Bad</strong> <strong>Schmiedeberg</strong><br />

Amtlich<br />

Nachruf<br />

Im stillen Gedenken an unseren verstorbenen Kameraden der<br />

FF Scholis<br />

Stefan Wassermann<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Schmiedeberg</strong>, 14.04.2010<br />

Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Schmiedeberg</strong> Stadtwehrleitung der<br />

Freiwilligen Feuerwehr<br />

der Stadt<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Schmiedeberg</strong><br />

Bekanntmachung von Beschlüssen des<br />

Haupt- und Finanzausschusses<br />

Sitzungen am 12.11.2009 und 22.04.2010<br />

12.11.2009<br />

• Beschluss über eine außerplanmäßige Ausgabe bei der Haushaltsstelle<br />

67000.96500 - Baumaßnahmen Straßenbeleuchtung<br />

(einstimmig beschlossen)<br />

• Beschluss über eine außerplanmäßige Ausgabe bei der Haushaltsstelle<br />

46400.67201 - Kostenerstattung Kinderbetreuung<br />

(einstimmig beschlossen)<br />

• Beschluss über die Erweiterung der Kfz-Umschreibungen auf<br />

Boote (mehrheitlich beschlossen)<br />

22.04.2010<br />

• Beschluss über den Gestattungsvertrag <strong>zum</strong> Verlegen elektrischer<br />

Kabel für den Windpark Kemberg II<br />

(einstimmig beschlossen)<br />

Bekanntmachung<br />

Haushaltssatzung/Wirtschaftsplan des WAES - Wasser-<br />

und Abwassereigenbetrieb Söllichau für das Jahr<br />

2010 mit der Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes<br />

1. Haushaltssatzung/Wirtschaftsplan des WAES - Söllichau<br />

2010<br />

Aufgrund der §§ 15 ff. des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG LSA) vom<br />

24.03.1997 (GVBI. S. 446), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Zweiten<br />

Gesetzes zur Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts<br />

vom 26.05.2009 (GVBI. S. 238) hat der Stadtrat der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Schmiedeberg</strong><br />

in der öffentlichen Sitzung am 25.02.2010 folgenden Wirtschaftsplan<br />

für das Jahr 2010 beschlossen.<br />

§ 1<br />

Wirtschaftsplan<br />

Jahr 2010 Jahr 2009<br />

€ €<br />

im Erfolgsplan Gesamtbetrieb<br />

die Erträge 347.600,00 276.100,00<br />

die Aufwendungen<br />

im Vermögensplan<br />

291.800,00 293.500,00<br />

die Einnahmen 125.200,00 108.700,00<br />

die Ausgaben 148.900,00 135.900,00<br />

§ 2<br />

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

werden im Wirtschaftsjahr 2010 nicht aufgenommen.<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />

§ 4<br />

Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite aufgenommen werden<br />

dürfen, wird auf 185.000,00 € festgesetzt.<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Schmiedeberg</strong>, den 31.03.2010<br />

2. Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes des WAES<br />

Der vorstehende Wirtschaftsplan des WAES für das Wirtschaftsjahr<br />

2010 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Stellungnahme<br />

durch die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde des<br />

Landkreises Wittenberg erfolgte am 30.03.2010 unter dem Aktenzeichen<br />

15.2.1.3.11.<br />

Der Wirtschaftssplan liegt nach § 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung<br />

LSA in der zurzeit gültigen Fassung in der Zeit vom 17.05.<br />

bis <strong>zum</strong> 26.05.2010 in den Geschäftsräumen des Wasserverbandes<br />

Heiderand im südlichen Landkreis Wittenberg, Meuro 49a,<br />

06905 <strong>Bad</strong> <strong>Schmiedeberg</strong> während der Dienststunden aus.<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Schmiedeberg</strong>, den 31.03.2010<br />

Hinweis<br />

zur Durchführung der Straßenreinigung<br />

Der Stadtrat hat am 26.11.2009 die Satzung über die Straßenreinigung<br />

für die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Schmiedeberg</strong> beschlossen. Für einen<br />

großen Teil der Ortschaft <strong>Bad</strong> <strong>Schmiedeberg</strong> erfolgt die Reinigung<br />

durch eine Kehrmaschine, für diese Leistung werden Gebühren<br />

von den betreffenden Grundstückseigentümern erhoben.<br />

In den nicht in der Anlage 1 zu dieser Satzung erfassten Straßen<br />

der Ortschaft <strong>Bad</strong> <strong>Schmiedeberg</strong> und in allen anderen Ortschaften<br />

erfolgt die Reinigung durch die Eigentümer der betreffenden<br />

Grundstücke.<br />

Nach Maßgabe der Satzung sind die Straßen am Tage vor einem<br />

Samstag oder einem gesetzlichen Feiertag zu reinigen. Das Ordnungsamt<br />

ist vom Rat beauftragt, regelmäßig Kontrollen zur Einhaltung<br />

der Satzung in den Ortschaften vorzunehmen und die<br />

Eigentümer zur Einhaltung ihrer Reinigungspflicht aufzufordern.<br />

Dies kann gegebenenfalls bei Nichteinhaltung als Ordnungswidrigkeit<br />

geahndet werden.<br />

Der Rat behält sich die Entscheidung vor, bei mangelnder Bereitschaft<br />

der Eigentümer zur Erfüllung dieser satzungsgemäßen Verpflichtung,<br />

den Bereich der Reinigung durch die Kehrmaschine<br />

auf weitere bzw. alle Ortschaften zu erweitern und damit auch<br />

dort Kehrgebühren zu erheben.<br />

Um Beachtung wird gebeten.<br />

Ordnungsamt

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