zum 50. Hochzeitstag - Bad Schmiedeberg
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Nr. 5/2010 - 3- <strong>Bad</strong> <strong>Schmiedeberg</strong><br />
Amtlich<br />
Nachruf<br />
Im stillen Gedenken an unseren verstorbenen Kameraden der<br />
FF Scholis<br />
Stefan Wassermann<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Schmiedeberg</strong>, 14.04.2010<br />
Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Schmiedeberg</strong> Stadtwehrleitung der<br />
Freiwilligen Feuerwehr<br />
der Stadt<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Schmiedeberg</strong><br />
Bekanntmachung von Beschlüssen des<br />
Haupt- und Finanzausschusses<br />
Sitzungen am 12.11.2009 und 22.04.2010<br />
12.11.2009<br />
• Beschluss über eine außerplanmäßige Ausgabe bei der Haushaltsstelle<br />
67000.96500 - Baumaßnahmen Straßenbeleuchtung<br />
(einstimmig beschlossen)<br />
• Beschluss über eine außerplanmäßige Ausgabe bei der Haushaltsstelle<br />
46400.67201 - Kostenerstattung Kinderbetreuung<br />
(einstimmig beschlossen)<br />
• Beschluss über die Erweiterung der Kfz-Umschreibungen auf<br />
Boote (mehrheitlich beschlossen)<br />
22.04.2010<br />
• Beschluss über den Gestattungsvertrag <strong>zum</strong> Verlegen elektrischer<br />
Kabel für den Windpark Kemberg II<br />
(einstimmig beschlossen)<br />
Bekanntmachung<br />
Haushaltssatzung/Wirtschaftsplan des WAES - Wasser-<br />
und Abwassereigenbetrieb Söllichau für das Jahr<br />
2010 mit der Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes<br />
1. Haushaltssatzung/Wirtschaftsplan des WAES - Söllichau<br />
2010<br />
Aufgrund der §§ 15 ff. des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG LSA) vom<br />
24.03.1997 (GVBI. S. 446), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Zweiten<br />
Gesetzes zur Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts<br />
vom 26.05.2009 (GVBI. S. 238) hat der Stadtrat der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Schmiedeberg</strong><br />
in der öffentlichen Sitzung am 25.02.2010 folgenden Wirtschaftsplan<br />
für das Jahr 2010 beschlossen.<br />
§ 1<br />
Wirtschaftsplan<br />
Jahr 2010 Jahr 2009<br />
€ €<br />
im Erfolgsplan Gesamtbetrieb<br />
die Erträge 347.600,00 276.100,00<br />
die Aufwendungen<br />
im Vermögensplan<br />
291.800,00 293.500,00<br />
die Einnahmen 125.200,00 108.700,00<br />
die Ausgaben 148.900,00 135.900,00<br />
§ 2<br />
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
werden im Wirtschaftsjahr 2010 nicht aufgenommen.<br />
§ 3<br />
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />
§ 4<br />
Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite aufgenommen werden<br />
dürfen, wird auf 185.000,00 € festgesetzt.<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Schmiedeberg</strong>, den 31.03.2010<br />
2. Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes des WAES<br />
Der vorstehende Wirtschaftsplan des WAES für das Wirtschaftsjahr<br />
2010 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Stellungnahme<br />
durch die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde des<br />
Landkreises Wittenberg erfolgte am 30.03.2010 unter dem Aktenzeichen<br />
15.2.1.3.11.<br />
Der Wirtschaftssplan liegt nach § 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung<br />
LSA in der zurzeit gültigen Fassung in der Zeit vom 17.05.<br />
bis <strong>zum</strong> 26.05.2010 in den Geschäftsräumen des Wasserverbandes<br />
Heiderand im südlichen Landkreis Wittenberg, Meuro 49a,<br />
06905 <strong>Bad</strong> <strong>Schmiedeberg</strong> während der Dienststunden aus.<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Schmiedeberg</strong>, den 31.03.2010<br />
Hinweis<br />
zur Durchführung der Straßenreinigung<br />
Der Stadtrat hat am 26.11.2009 die Satzung über die Straßenreinigung<br />
für die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Schmiedeberg</strong> beschlossen. Für einen<br />
großen Teil der Ortschaft <strong>Bad</strong> <strong>Schmiedeberg</strong> erfolgt die Reinigung<br />
durch eine Kehrmaschine, für diese Leistung werden Gebühren<br />
von den betreffenden Grundstückseigentümern erhoben.<br />
In den nicht in der Anlage 1 zu dieser Satzung erfassten Straßen<br />
der Ortschaft <strong>Bad</strong> <strong>Schmiedeberg</strong> und in allen anderen Ortschaften<br />
erfolgt die Reinigung durch die Eigentümer der betreffenden<br />
Grundstücke.<br />
Nach Maßgabe der Satzung sind die Straßen am Tage vor einem<br />
Samstag oder einem gesetzlichen Feiertag zu reinigen. Das Ordnungsamt<br />
ist vom Rat beauftragt, regelmäßig Kontrollen zur Einhaltung<br />
der Satzung in den Ortschaften vorzunehmen und die<br />
Eigentümer zur Einhaltung ihrer Reinigungspflicht aufzufordern.<br />
Dies kann gegebenenfalls bei Nichteinhaltung als Ordnungswidrigkeit<br />
geahndet werden.<br />
Der Rat behält sich die Entscheidung vor, bei mangelnder Bereitschaft<br />
der Eigentümer zur Erfüllung dieser satzungsgemäßen Verpflichtung,<br />
den Bereich der Reinigung durch die Kehrmaschine<br />
auf weitere bzw. alle Ortschaften zu erweitern und damit auch<br />
dort Kehrgebühren zu erheben.<br />
Um Beachtung wird gebeten.<br />
Ordnungsamt