07.04.2014 Aufrufe

aktiv Radfahren

3/2014

3/2014

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

News<br />

Verkehrssicherheitsaktion des<br />

Auto Club Europa<br />

Rüpel-Radler am<br />

Zebrastreifen<br />

Die Bereitschaft, an Zebrastreifen gewisse<br />

Regeln zu befolgen, schwindet; gleichgültig, ob<br />

es sich um Fußgänger, Autofahrer oder Radler<br />

handelt. So lautet das Fazit des ACE (Auto Club<br />

Europa) nach Auswertung einer bundesweiten<br />

Verkehrssicherheitsaktion. Ehrenamtliche Inspektoren<br />

des Clubs hatten im vergangenen Sommer<br />

akribisch das Verhalten von insgesamt 30.055<br />

Kraftfahrern, 36.073 Fußgängern und 13.324<br />

Radfahrern beobachtet und analysiert. Im Schnitt<br />

missachten mehr als jeder zweite Radfahrer<br />

(56,77 %) das Haltegebot am Zebrastreifen, wenn dort Fußgänger unterwegs sind. Durchschnittlich 67,56 Prozent von ihnen steigen<br />

beim für Fußgänger bevorrechtigten Queren der Straße nicht wie vorgeschrieben ab und schieben ihr Gefährt über den Zebrastreifen,<br />

sondern sie wechseln verbotenerweise fahrend die Straßenseite. Der ACE nennt sie „Rüpel-Radler“. Auf dem Fahrrad ist man<br />

auf dem Zebrastreifen nicht bevorrechtigt (OLG Hamm 13 U 219/91). „Radfahrer dürfen einen Fußgängerüberweg durchaus befahren.<br />

Gleichen Vorrang wie Fußgänger haben sie indes nur, wenn sie absteigen“, stellt Bernhard Glatthaar vom ADFC klar.<br />

Foto: www.pd-f.de / brompton<br />

Das aktuelle Urteil<br />

Keine Vorfahrt<br />

am Kreisverkehr<br />

Die Vorfahrtsregelung am Kreisverkehr ist<br />

für viele Radfahrer nicht gleich eindeutig.<br />

Nun gibt es dazu ein Urteil des Oberlandesgerichts<br />

Hamm. Ein um einen Kreisverkehr herumführender<br />

Radweg ist nicht dem eigentlichen<br />

Kreisverkehr gleichgestellt. Will ein<br />

Autofahrer in den Kreisverkehr fahren, findet<br />

er die Verkehrsschilder „Vorfahrt gewähren“<br />

und „Kreisverkehr“ vor. Diese Wartepflicht<br />

bezieht sich aber nur auf den Verkehrsstrom<br />

im Kreisverkehr und nicht auf die Radfahrer,<br />

die außen herum fahren. Die Radfahrer<br />

müssen den Autos Vorfahrt gewähren.<br />

Das gilt nicht nur für aus dem Kreisverkehr<br />

kommende, sondern auch für hineinfahrende<br />

Fahrzeuge.<br />

Alarm, Diebstahlschutz und Ortung in einem<br />

Smarter abschließen<br />

Hersteller Lock8 bringt das erste Fahrradschloss, welches das Smartphone<br />

als digitalen Schlüssel verwendet. Mittels der Lock8-App werden Schloss und<br />

Handy zu einer Einheit. Die App alarmiert den Benutzer, sobald sich jemand am<br />

Schloss zu schaffen macht. Die Bedienung ist einfach: Mit nur einer Berührung kann<br />

das Rad ver- und entriegelt werden. Die App kann sogar so programmiert werden,<br />

dass sich das Schloss automatisch entriegelt, sobald sich der Benutzer nähert. Zusätzliche<br />

Sicherheit bietet die GPS-Ortung des Schlosses.<br />

www.lock8.me<br />

Foto: lock8<br />

8 | <strong>aktiv</strong> <strong>Radfahren</strong> 3/2014

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!