aktiv Radfahren
3/2014
3/2014
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News<br />
Verkehrssicherheitsaktion des<br />
Auto Club Europa<br />
Rüpel-Radler am<br />
Zebrastreifen<br />
Die Bereitschaft, an Zebrastreifen gewisse<br />
Regeln zu befolgen, schwindet; gleichgültig, ob<br />
es sich um Fußgänger, Autofahrer oder Radler<br />
handelt. So lautet das Fazit des ACE (Auto Club<br />
Europa) nach Auswertung einer bundesweiten<br />
Verkehrssicherheitsaktion. Ehrenamtliche Inspektoren<br />
des Clubs hatten im vergangenen Sommer<br />
akribisch das Verhalten von insgesamt 30.055<br />
Kraftfahrern, 36.073 Fußgängern und 13.324<br />
Radfahrern beobachtet und analysiert. Im Schnitt<br />
missachten mehr als jeder zweite Radfahrer<br />
(56,77 %) das Haltegebot am Zebrastreifen, wenn dort Fußgänger unterwegs sind. Durchschnittlich 67,56 Prozent von ihnen steigen<br />
beim für Fußgänger bevorrechtigten Queren der Straße nicht wie vorgeschrieben ab und schieben ihr Gefährt über den Zebrastreifen,<br />
sondern sie wechseln verbotenerweise fahrend die Straßenseite. Der ACE nennt sie „Rüpel-Radler“. Auf dem Fahrrad ist man<br />
auf dem Zebrastreifen nicht bevorrechtigt (OLG Hamm 13 U 219/91). „Radfahrer dürfen einen Fußgängerüberweg durchaus befahren.<br />
Gleichen Vorrang wie Fußgänger haben sie indes nur, wenn sie absteigen“, stellt Bernhard Glatthaar vom ADFC klar.<br />
Foto: www.pd-f.de / brompton<br />
Das aktuelle Urteil<br />
Keine Vorfahrt<br />
am Kreisverkehr<br />
Die Vorfahrtsregelung am Kreisverkehr ist<br />
für viele Radfahrer nicht gleich eindeutig.<br />
Nun gibt es dazu ein Urteil des Oberlandesgerichts<br />
Hamm. Ein um einen Kreisverkehr herumführender<br />
Radweg ist nicht dem eigentlichen<br />
Kreisverkehr gleichgestellt. Will ein<br />
Autofahrer in den Kreisverkehr fahren, findet<br />
er die Verkehrsschilder „Vorfahrt gewähren“<br />
und „Kreisverkehr“ vor. Diese Wartepflicht<br />
bezieht sich aber nur auf den Verkehrsstrom<br />
im Kreisverkehr und nicht auf die Radfahrer,<br />
die außen herum fahren. Die Radfahrer<br />
müssen den Autos Vorfahrt gewähren.<br />
Das gilt nicht nur für aus dem Kreisverkehr<br />
kommende, sondern auch für hineinfahrende<br />
Fahrzeuge.<br />
Alarm, Diebstahlschutz und Ortung in einem<br />
Smarter abschließen<br />
Hersteller Lock8 bringt das erste Fahrradschloss, welches das Smartphone<br />
als digitalen Schlüssel verwendet. Mittels der Lock8-App werden Schloss und<br />
Handy zu einer Einheit. Die App alarmiert den Benutzer, sobald sich jemand am<br />
Schloss zu schaffen macht. Die Bedienung ist einfach: Mit nur einer Berührung kann<br />
das Rad ver- und entriegelt werden. Die App kann sogar so programmiert werden,<br />
dass sich das Schloss automatisch entriegelt, sobald sich der Benutzer nähert. Zusätzliche<br />
Sicherheit bietet die GPS-Ortung des Schlosses.<br />
www.lock8.me<br />
Foto: lock8<br />
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