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Linde AG. Jahresabschluss für das Geschäftsjahr ... - The Linde Group

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geben. An die Teilnehmer gewährte Optionsrechte sind – sofern die<br />

hierfür festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind – weiterhin ausübbar.<br />

Jedes Optionsrecht gewährt <strong>das</strong> Recht zum Bezug einer Aktie<br />

der <strong>Linde</strong> <strong>AG</strong> zum Ausübungspreis. Der Ausübungspreis zum Erwerb<br />

einer neuen Stückaktie beträgt 120 Prozent des Basispreises. Der<br />

Basispreis entspricht dem durchschnittlichen Schlusskurs der <strong>Linde</strong><br />

Aktie im XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse während<br />

der letzten fünf Handelstage vor dem Ausgabetag der Optionsrechte.<br />

Die Ausgabe der Optionsrechte erfolgte seit 2002 in fünf<br />

Jahrestranchen mit einer Laufzeit von jeweils sieben Jahren. Die<br />

Wartezeit, die am Ausgabetag beginnt, beträgt zwei Jahre. Während<br />

der gesamten Restlaufzeit von fünf Jahren können die Optionsrechte<br />

mit Ausnahme festgelegter Sperrzeiten, den so genannten „Blocked<br />

Periods“, ausgeübt werden. Über die Zuteilung der Optionsrechte an<br />

Mitglieder des Vorstands entschied der Aufsichtsrat, für die übrigen<br />

Bezugsberechtigten der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats.<br />

Seit der Jahrestranche 2004 kann der Aufsichtsrat für die an den<br />

Vorstand ausgegebenen Optionsrechte bei außerordentlichen, nicht<br />

vorhergesehenen Entwicklungen des Kurses der <strong>Linde</strong> Aktie eine<br />

Begrenzung der Optionsausübung beschließen.<br />

Im Geschäftsjahr 2007 waren die Tranchen 2002, 2003, 2004 und<br />

2005 dieses Programms werthaltig und ausübbar. Insgesamt hielten<br />

die Mitglieder des Vorstands am Bilanzstichtag 710.000 Optionen,<br />

von denen 525.000 ausübbar waren (keine Wartezeit mehr). Im<br />

Berichtsjahr 2007 haben die Mitglieder des Vorstands 145.000 Optionsrechte<br />

ausgeübt.<br />

Weitere Angaben zum Management Incentive Programm 2002<br />

von <strong>Linde</strong> finden Sie im Anhang unter der Ziffer [21].<br />

Am 5. Juni 2007 hat die Hauptversammlung die Einführung eines<br />

neuen langfristig orientierten Programms („<strong>Linde</strong> Performance<br />

Share Programm 2007“) mit einer Laufzeit von wiederum fünf Jahren<br />

beschlossen. Begünstigte sind neben den Mitgliedern des Vorstands<br />

ausgewählte Führungskräfte (Mitglieder der Geschäftsführungen<br />

von Konzerngesellschaften der <strong>Linde</strong> <strong>AG</strong> sowie ausgewählte<br />

Führungskräfte der <strong>Linde</strong> <strong>AG</strong> und ihrer Konzerngesellschaften). Die<br />

Optionsrechte dürfen in fünf jährlichen Tranchen jeweils binnen<br />

eines Zeitraums von zwölf Wochen nach der ordentlichen Hauptversammlung<br />

der Gesellschaft ausgegeben werden. Über die Zuteilung<br />

der Optionsrechte an Mitglieder des Vorstands entscheidet<br />

der Aufsichtsrat, für nachgeordnete Führungskräfte der Vorstand.<br />

Die Laufzeit der Optionsrechte beträgt drei Jahre, zwei Monate und<br />

zwei Wochen vom Ausgabetag an gerechnet. Die Optionsrechte<br />

einer Tranche können grundsätzlich nach Ablauf einer am Ausgabetag<br />

beginnenden dreijährigen Wartezeit während eines Zeitraums<br />

von vier Wochen ausgeübt werden, wenn und soweit bestimmte<br />

Erfolgsziele erreicht werden. Jedes Optionsrecht gewährt <strong>das</strong> Recht<br />

zum Bezug einer Aktie der <strong>Linde</strong> <strong>AG</strong> zum Ausübungspreis. Der Ausübungspreis<br />

entspricht dem jeweiligen geringsten Ausgabebetrag,<br />

derzeit 2,56 EUR.<br />

Die Erfolgsziele für jede einzelne Tranche bestehen in der nach<br />

Maßgabe der von der Hauptversammlung beschlossenen Bestimmungen<br />

ermittelten Entwicklung des Ergebnisses je Aktie, des Abso -<br />

luten Total Shareholder Return sowie des Relativen Total Shareholder<br />

Return. Innerhalb jedes einzelnen der genannten Erfolgsziele<br />

gibt es wiederum ein „Mindestziel“, <strong>das</strong> erreicht werden muss, damit<br />

Bezugsrechte ausübbar werden, sowie ein so genanntes „Stretch-<br />

Ziel“, bei dessen Erreichen sämtliche Bezugsrechte im Rahmen der<br />

Gewichtung des jeweiligen Erfolgszieles ausübbar werden. Für den<br />

Fall außerordentlicher, nicht vorhergesehener Entwicklungen kann<br />

der Aufsichtsrat die den Mitgliedern des Vorstands gewährten Optionsrechte<br />

dem Inhalt oder dem Umfang nach ganz oder teilweise<br />

begrenzen.<br />

Für die Mitglieder des Vorstands hat die Hauptversammlung<br />

eine Haltepflicht von zwei Jahren für 25 Prozent der ausgegebenen<br />

Aktien bestimmt.<br />

Im Geschäftsjahr 2007 wurde die erste Tranche an Optionsrechten<br />

gewährt. 840 Personen wurden Optionen zugeteilt. Die Optionsrechte<br />

sind noch nicht ausübbar.<br />

Weitere Informationen zum Wert der Optionen, zur Struktur, den<br />

Maßgaben und insbesondere den Erfolgszielen des Programms finden<br />

Sie unter Ziffer [21] im Anhang. Angaben zu den Regelungen<br />

bei einem Kontrollwechsel finden Sie auf Seite 42 im Lagebericht<br />

(Angaben gem. § 289 Abs. 4 HGB).<br />

Pensionszusagen<br />

Für die Mitglieder des Vorstands bestehen einzelvertragliche Pensionszusagen.<br />

Die Pension bemisst sich nach einem bestimmten<br />

Prozentsatz der zuletzt gezahlten festen monatlichen Vergütung.<br />

Der Einstiegsprozentsatz beträgt grundsätzlich 20 Prozent. Er erhöht<br />

sich für jedes vollendete Dienstjahr als Mitglied des Vorstands um<br />

je 2 Prozent. Maximal kann eine Pension von 50 Prozent der zuletzt<br />

gezahlten festen monatlichen Vergütung erreicht werden. Bei An -<br />

stellungsverträgen, die vor dem 1. Juli 2002 abgeschlossen wurden,<br />

beträgt der Einstiegsprozentsatz 40 Prozent, maximal können 60<br />

Prozent erreicht werden. Die Zahlung erfolgt monatlich nach dem<br />

pensionsbedingten Ausscheiden aus dem Unternehmen (Alterspension<br />

ab dem 65. Lebensjahr, medizinisch bedingte Berufs- oder<br />

Erwerbsunfähigkeit, Hinterbliebenenpension im Todesfall). Witwen<br />

erhalten 60 Prozent der Mannespension. Die Zusagen schließen<br />

auch Versorgungsbezüge für etwaige Waisen und Halbwaisen ein.<br />

Laufende Pensionen werden jährlich entsprechend der Verände -<br />

rung des durchschnittlichen Verbraucherpreisindex nach den Angaben<br />

des Statistischen Bundesamts angepasst. Ab Vollendung des<br />

55. Lebensjahres und zehn vollendeten Vorstandsdienstjahren er -

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