Linde AG. Jahresabschluss für das Geschäftsjahr ... - The Linde Group
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geben. An die Teilnehmer gewährte Optionsrechte sind – sofern die<br />
hierfür festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind – weiterhin ausübbar.<br />
Jedes Optionsrecht gewährt <strong>das</strong> Recht zum Bezug einer Aktie<br />
der <strong>Linde</strong> <strong>AG</strong> zum Ausübungspreis. Der Ausübungspreis zum Erwerb<br />
einer neuen Stückaktie beträgt 120 Prozent des Basispreises. Der<br />
Basispreis entspricht dem durchschnittlichen Schlusskurs der <strong>Linde</strong><br />
Aktie im XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse während<br />
der letzten fünf Handelstage vor dem Ausgabetag der Optionsrechte.<br />
Die Ausgabe der Optionsrechte erfolgte seit 2002 in fünf<br />
Jahrestranchen mit einer Laufzeit von jeweils sieben Jahren. Die<br />
Wartezeit, die am Ausgabetag beginnt, beträgt zwei Jahre. Während<br />
der gesamten Restlaufzeit von fünf Jahren können die Optionsrechte<br />
mit Ausnahme festgelegter Sperrzeiten, den so genannten „Blocked<br />
Periods“, ausgeübt werden. Über die Zuteilung der Optionsrechte an<br />
Mitglieder des Vorstands entschied der Aufsichtsrat, für die übrigen<br />
Bezugsberechtigten der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats.<br />
Seit der Jahrestranche 2004 kann der Aufsichtsrat für die an den<br />
Vorstand ausgegebenen Optionsrechte bei außerordentlichen, nicht<br />
vorhergesehenen Entwicklungen des Kurses der <strong>Linde</strong> Aktie eine<br />
Begrenzung der Optionsausübung beschließen.<br />
Im Geschäftsjahr 2007 waren die Tranchen 2002, 2003, 2004 und<br />
2005 dieses Programms werthaltig und ausübbar. Insgesamt hielten<br />
die Mitglieder des Vorstands am Bilanzstichtag 710.000 Optionen,<br />
von denen 525.000 ausübbar waren (keine Wartezeit mehr). Im<br />
Berichtsjahr 2007 haben die Mitglieder des Vorstands 145.000 Optionsrechte<br />
ausgeübt.<br />
Weitere Angaben zum Management Incentive Programm 2002<br />
von <strong>Linde</strong> finden Sie im Anhang unter der Ziffer [21].<br />
Am 5. Juni 2007 hat die Hauptversammlung die Einführung eines<br />
neuen langfristig orientierten Programms („<strong>Linde</strong> Performance<br />
Share Programm 2007“) mit einer Laufzeit von wiederum fünf Jahren<br />
beschlossen. Begünstigte sind neben den Mitgliedern des Vorstands<br />
ausgewählte Führungskräfte (Mitglieder der Geschäftsführungen<br />
von Konzerngesellschaften der <strong>Linde</strong> <strong>AG</strong> sowie ausgewählte<br />
Führungskräfte der <strong>Linde</strong> <strong>AG</strong> und ihrer Konzerngesellschaften). Die<br />
Optionsrechte dürfen in fünf jährlichen Tranchen jeweils binnen<br />
eines Zeitraums von zwölf Wochen nach der ordentlichen Hauptversammlung<br />
der Gesellschaft ausgegeben werden. Über die Zuteilung<br />
der Optionsrechte an Mitglieder des Vorstands entscheidet<br />
der Aufsichtsrat, für nachgeordnete Führungskräfte der Vorstand.<br />
Die Laufzeit der Optionsrechte beträgt drei Jahre, zwei Monate und<br />
zwei Wochen vom Ausgabetag an gerechnet. Die Optionsrechte<br />
einer Tranche können grundsätzlich nach Ablauf einer am Ausgabetag<br />
beginnenden dreijährigen Wartezeit während eines Zeitraums<br />
von vier Wochen ausgeübt werden, wenn und soweit bestimmte<br />
Erfolgsziele erreicht werden. Jedes Optionsrecht gewährt <strong>das</strong> Recht<br />
zum Bezug einer Aktie der <strong>Linde</strong> <strong>AG</strong> zum Ausübungspreis. Der Ausübungspreis<br />
entspricht dem jeweiligen geringsten Ausgabebetrag,<br />
derzeit 2,56 EUR.<br />
Die Erfolgsziele für jede einzelne Tranche bestehen in der nach<br />
Maßgabe der von der Hauptversammlung beschlossenen Bestimmungen<br />
ermittelten Entwicklung des Ergebnisses je Aktie, des Abso -<br />
luten Total Shareholder Return sowie des Relativen Total Shareholder<br />
Return. Innerhalb jedes einzelnen der genannten Erfolgsziele<br />
gibt es wiederum ein „Mindestziel“, <strong>das</strong> erreicht werden muss, damit<br />
Bezugsrechte ausübbar werden, sowie ein so genanntes „Stretch-<br />
Ziel“, bei dessen Erreichen sämtliche Bezugsrechte im Rahmen der<br />
Gewichtung des jeweiligen Erfolgszieles ausübbar werden. Für den<br />
Fall außerordentlicher, nicht vorhergesehener Entwicklungen kann<br />
der Aufsichtsrat die den Mitgliedern des Vorstands gewährten Optionsrechte<br />
dem Inhalt oder dem Umfang nach ganz oder teilweise<br />
begrenzen.<br />
Für die Mitglieder des Vorstands hat die Hauptversammlung<br />
eine Haltepflicht von zwei Jahren für 25 Prozent der ausgegebenen<br />
Aktien bestimmt.<br />
Im Geschäftsjahr 2007 wurde die erste Tranche an Optionsrechten<br />
gewährt. 840 Personen wurden Optionen zugeteilt. Die Optionsrechte<br />
sind noch nicht ausübbar.<br />
Weitere Informationen zum Wert der Optionen, zur Struktur, den<br />
Maßgaben und insbesondere den Erfolgszielen des Programms finden<br />
Sie unter Ziffer [21] im Anhang. Angaben zu den Regelungen<br />
bei einem Kontrollwechsel finden Sie auf Seite 42 im Lagebericht<br />
(Angaben gem. § 289 Abs. 4 HGB).<br />
Pensionszusagen<br />
Für die Mitglieder des Vorstands bestehen einzelvertragliche Pensionszusagen.<br />
Die Pension bemisst sich nach einem bestimmten<br />
Prozentsatz der zuletzt gezahlten festen monatlichen Vergütung.<br />
Der Einstiegsprozentsatz beträgt grundsätzlich 20 Prozent. Er erhöht<br />
sich für jedes vollendete Dienstjahr als Mitglied des Vorstands um<br />
je 2 Prozent. Maximal kann eine Pension von 50 Prozent der zuletzt<br />
gezahlten festen monatlichen Vergütung erreicht werden. Bei An -<br />
stellungsverträgen, die vor dem 1. Juli 2002 abgeschlossen wurden,<br />
beträgt der Einstiegsprozentsatz 40 Prozent, maximal können 60<br />
Prozent erreicht werden. Die Zahlung erfolgt monatlich nach dem<br />
pensionsbedingten Ausscheiden aus dem Unternehmen (Alterspension<br />
ab dem 65. Lebensjahr, medizinisch bedingte Berufs- oder<br />
Erwerbsunfähigkeit, Hinterbliebenenpension im Todesfall). Witwen<br />
erhalten 60 Prozent der Mannespension. Die Zusagen schließen<br />
auch Versorgungsbezüge für etwaige Waisen und Halbwaisen ein.<br />
Laufende Pensionen werden jährlich entsprechend der Verände -<br />
rung des durchschnittlichen Verbraucherpreisindex nach den Angaben<br />
des Statistischen Bundesamts angepasst. Ab Vollendung des<br />
55. Lebensjahres und zehn vollendeten Vorstandsdienstjahren er -