Linde AG. Jahresabschluss für das Geschäftsjahr ... - The Linde Group
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52 <strong>Linde</strong> <strong>AG</strong> <strong>Jahresabschluss</strong> 2007 <strong>Jahresabschluss</strong><br />
[6] Eigenkapital<br />
Nachfolgende Erläuterungen enthalten auch Angaben, die nach § 289 Abs. 4 HGB Bestandteil des Lageberichts sind.<br />
Auf eine zusätzliche Darstellung dieser Angaben im Lagebericht wird verzichtet.<br />
Gezeichnetes Kapital, genehmigtes und bedingtes Kapital, Bezugsrechte<br />
Das Grundkapital der Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag voll eingezahlt und beträgt 425.849.415,68 EUR. Es ist eingeteilt<br />
in 166.347.428 Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 2,56 EUR je Aktie. Die Aktien<br />
lauten auf den Inhaber. Jede Aktie gewährt <strong>das</strong> Stimmrecht und ist dividendenberechtigt. Die Dividendenberechtigung<br />
kann aufgrund Gesetz (z. B. bei eigenen Aktien) oder Satzungsbestimmungen bzw. Hauptversammlungsbeschluss<br />
(z. B. hinsichtlich des Beginns der Dividendenberechtigung neuer Aktien erst für <strong>das</strong> Jahr ihrer Ausgabe bei<br />
Ausgabe vor der ordentlichen Hauptversammlung) ausgeschlossen sein.<br />
Außerhalb des Handelsregisters ergab sich zum 31. Dezember 2007 durch Ausgabe von 4.666.932 neuen Stückaktien<br />
aufgrund Ausübungen der im Jahre 2004 von der <strong>Linde</strong> Finance B. V. emittierten Wandelschuldverschreibung<br />
unter der hierfür am 17. Mai 2000 von der Hauptversammlung beschlossenen bedingten Kapitalerhöhung<br />
sowie durch Ausgabe von 944.451 neuen Stückaktien aus dem Bedingten Kapital 2002 zur Bedienung des Management<br />
Incentive Programm für Führungskräfte gegen Zahlung des jeweiligen Ausübungspreises eine Erhöhung des<br />
Grundkapitals im Berichtszeitraum von 411.484.275,20 EUR um insgesamt 14.365.140,48 EUR auf 425.849.415,68 EUR,<br />
eingeteilt in 166.347.428 Stückaktien.<br />
Das Genehmigte Kapital, bestehend aus dem Genehmigten Kapital I und dem Genehmigten Kapital II, beträgt am<br />
Bilanzstichtag 105.106.534,40 EUR.<br />
Der Vorstand ist ermächtigt, <strong>das</strong> Grundkapital bis zum 7. Juni 2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu<br />
25.106.534,40 EUR durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien mit<br />
einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je 2,56 EUR gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I).<br />
Den Aktionären ist dabei ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des<br />
Aufsichtsrats Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, <strong>das</strong> Bezugsrecht auch insoweit auszuschließen,<br />
wie dies erforderlich ist, um Inhabern der von der <strong>Linde</strong> <strong>AG</strong> oder ihren unmittelbaren oder mittelbaren<br />
Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen bzw. Optionsscheinen ein<br />
Bezugsrecht auf neue Stückaktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Wandlungs- oder<br />
Optionsrechte bzw. nach Erfüllung der Wandlungspflicht zustehen würde, und <strong>das</strong> Bezugsrecht für einen Betrag von<br />
3.500.000 EUR auch insoweit auszuschließen, wie dies erforderlich ist, um Belegschaftsaktien unter Ausschluss des<br />
Bezugsrechts der Aktionäre ausgeben zu können. Außerdem ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats<br />
<strong>das</strong> Bezugsrecht für einen Betrag von bis zu 10 Prozent des bei Beschlussfassung über die Ausnutzung<br />
des Genehmigten Kapitals I vorhandenen Grundkapitals auszuschließen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Stückaktien<br />
den Börsenpreis der bereits börsennotierten Stückaktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags,<br />
die möglichst zeitnah zur Platzierung der Stückaktien erfolgen soll, nicht wesentlich unterschreitet.<br />
Die Höchstgrenze von 10 Prozent des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals,<br />
der auf eigene Aktien der Gesellschaft entfällt, die nach Schaffung dieses Genehmigten Kapitals I unter Ausschluss<br />
des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert wurden, sowie<br />
um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf Rechte zum Bezug von Aktien entfällt, die unter Ausschluss<br />
des Bezugsrechts gemäß §§ 221 Abs. 4, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG begründet wurden. Der Vorstand ist ferner ermächtigt,<br />
die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen.<br />
Die neuen Aktien können auch von durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung<br />
übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).<br />
Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, <strong>das</strong> Grundkapital bis zum 4. Juni 2012 mit Zustimmung des Aufsichtsrats<br />
um bis zu 80.000.000 EUR durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe von insgesamt bis zu 31.250.000 neuen, auf<br />
den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je 2,56 EUR gegen Barein-