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Linde AG. Jahresabschluss für das Geschäftsjahr ... - The Linde Group

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52 <strong>Linde</strong> <strong>AG</strong> <strong>Jahresabschluss</strong> 2007 <strong>Jahresabschluss</strong><br />

[6] Eigenkapital<br />

Nachfolgende Erläuterungen enthalten auch Angaben, die nach § 289 Abs. 4 HGB Bestandteil des Lageberichts sind.<br />

Auf eine zusätzliche Darstellung dieser Angaben im Lagebericht wird verzichtet.<br />

Gezeichnetes Kapital, genehmigtes und bedingtes Kapital, Bezugsrechte<br />

Das Grundkapital der Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag voll eingezahlt und beträgt 425.849.415,68 EUR. Es ist eingeteilt<br />

in 166.347.428 Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 2,56 EUR je Aktie. Die Aktien<br />

lauten auf den Inhaber. Jede Aktie gewährt <strong>das</strong> Stimmrecht und ist dividendenberechtigt. Die Dividendenberechtigung<br />

kann aufgrund Gesetz (z. B. bei eigenen Aktien) oder Satzungsbestimmungen bzw. Hauptversammlungsbeschluss<br />

(z. B. hinsichtlich des Beginns der Dividendenberechtigung neuer Aktien erst für <strong>das</strong> Jahr ihrer Ausgabe bei<br />

Ausgabe vor der ordentlichen Hauptversammlung) ausgeschlossen sein.<br />

Außerhalb des Handelsregisters ergab sich zum 31. Dezember 2007 durch Ausgabe von 4.666.932 neuen Stückaktien<br />

aufgrund Ausübungen der im Jahre 2004 von der <strong>Linde</strong> Finance B. V. emittierten Wandelschuldverschreibung<br />

unter der hierfür am 17. Mai 2000 von der Hauptversammlung beschlossenen bedingten Kapitalerhöhung<br />

sowie durch Ausgabe von 944.451 neuen Stückaktien aus dem Bedingten Kapital 2002 zur Bedienung des Management<br />

Incentive Programm für Führungskräfte gegen Zahlung des jeweiligen Ausübungspreises eine Erhöhung des<br />

Grundkapitals im Berichtszeitraum von 411.484.275,20 EUR um insgesamt 14.365.140,48 EUR auf 425.849.415,68 EUR,<br />

eingeteilt in 166.347.428 Stückaktien.<br />

Das Genehmigte Kapital, bestehend aus dem Genehmigten Kapital I und dem Genehmigten Kapital II, beträgt am<br />

Bilanzstichtag 105.106.534,40 EUR.<br />

Der Vorstand ist ermächtigt, <strong>das</strong> Grundkapital bis zum 7. Juni 2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu<br />

25.106.534,40 EUR durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien mit<br />

einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je 2,56 EUR gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I).<br />

Den Aktionären ist dabei ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des<br />

Aufsichtsrats Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, <strong>das</strong> Bezugsrecht auch insoweit auszuschließen,<br />

wie dies erforderlich ist, um Inhabern der von der <strong>Linde</strong> <strong>AG</strong> oder ihren unmittelbaren oder mittelbaren<br />

Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen bzw. Optionsscheinen ein<br />

Bezugsrecht auf neue Stückaktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Wandlungs- oder<br />

Optionsrechte bzw. nach Erfüllung der Wandlungspflicht zustehen würde, und <strong>das</strong> Bezugsrecht für einen Betrag von<br />

3.500.000 EUR auch insoweit auszuschließen, wie dies erforderlich ist, um Belegschaftsaktien unter Ausschluss des<br />

Bezugsrechts der Aktionäre ausgeben zu können. Außerdem ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats<br />

<strong>das</strong> Bezugsrecht für einen Betrag von bis zu 10 Prozent des bei Beschlussfassung über die Ausnutzung<br />

des Genehmigten Kapitals I vorhandenen Grundkapitals auszuschließen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Stückaktien<br />

den Börsenpreis der bereits börsennotierten Stückaktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags,<br />

die möglichst zeitnah zur Platzierung der Stückaktien erfolgen soll, nicht wesentlich unterschreitet.<br />

Die Höchstgrenze von 10 Prozent des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals,<br />

der auf eigene Aktien der Gesellschaft entfällt, die nach Schaffung dieses Genehmigten Kapitals I unter Ausschluss<br />

des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert wurden, sowie<br />

um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf Rechte zum Bezug von Aktien entfällt, die unter Ausschluss<br />

des Bezugsrechts gemäß §§ 221 Abs. 4, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG begründet wurden. Der Vorstand ist ferner ermächtigt,<br />

die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen.<br />

Die neuen Aktien können auch von durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung<br />

übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).<br />

Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, <strong>das</strong> Grundkapital bis zum 4. Juni 2012 mit Zustimmung des Aufsichtsrats<br />

um bis zu 80.000.000 EUR durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe von insgesamt bis zu 31.250.000 neuen, auf<br />

den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je 2,56 EUR gegen Barein-

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