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Archivnachrichten Nr. 46 , März 2013 (application/pdf 2.8 MB)

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1 | Epaulette und Kragen einer Kutscheruniform.<br />

Vorlage: Fürstlich Hohenzollernsche Sammlungen<br />

Sigmaringen, 2012<br />

Aufnahme: Christine Dölker<br />

1<br />

Jeder soll sich musterhaft betragen<br />

Dienstvorschriften der Fürstlich Hohenzollernschen Hofverwaltung<br />

Die am 16. März 1833 erlassene Verordnung<br />

für die Hochfürstliche Livrée-Dienerschaft<br />

ist nur ein Beispiel zahlreicher<br />

Dienstvorschriften, die am Hofe der<br />

Fürsten von Hohenzollern galten und<br />

meist durch weitere Verfügungen beschränkt<br />

oder ergänzt wurden. Diese<br />

Regelwerke waren Bestandteil individueller<br />

Dienstakten, wurden aber auch,<br />

wie das vorliegende Beispiel zeigt, in den<br />

Diensträumen ausgehängt.<br />

Inhaltlich gemein ist allen Vorschriften<br />

die hierarchische Ordnung der Dienerschaft<br />

und die über allem stehende<br />

Loyalität der Bediensteten dem Fürsten<br />

gegenüber: Die Livrée-Dienerschaft steht<br />

zunächst unter dem Hoffourier. Dieselbe<br />

wird ernstlich aufgefordert, treu, fleißig<br />

und eifrig zu seyn. […] Reinlichkeit in Kleidern<br />

und den Dienstverrichtungen wird<br />

von jedem streng gefordert. In 13 Paragraphen<br />

wurden nicht nur die Dienstzeiten,<br />

sondern auch das Betragen bei Tisch und<br />

den Gästen gegenüber, die Kleiderordnung<br />

sowie das Verhalten bei Ausfahrten<br />

oder Kirchgängen geregelt – denn das<br />

Verhalten der Livrée-Dienerschaft hatte<br />

inner- wie außerhalb des Schlosses als<br />

vorbildlich zu gelten.<br />

Rund anderthalb Jahre nach Inkrafttreten<br />

der Verordnung äußerte ein Bediensteter<br />

seinen Unmut über diese<br />

Dienstvorschrift respektive seinen direkten<br />

Vorgesetzten. Dieser, Hoffourier<br />

Frick, meldete am 19. Dezember 1834<br />

dem Hofmarschallamt: […] Es wurde<br />

vor einigen Tagen […] in der Vorzimmer<br />

Ordnung der Name Hof-Fourier mit Bleystiften<br />

ausgestrichen und unten auf den<br />

Rand Hofmarschall geschrieben. Frick,<br />

nach jahrelangem Dienst als Tapezier<br />

erst jüngst zum Hoffourier berufen, sah<br />

darin eine Gefährdung der inneren Ordnung<br />

und wohl auch seiner eigenen<br />

Position. Erste Verhöre der Bediensteten<br />

waren ergebnislos verlaufen, so dass<br />

[…]nach Abermaliger Frist von mehren<br />

Wochen eine Bekanntmachung ertheilt<br />

und sämtliche Bedienste unter Androhung<br />

einer Strafe von einem Gulden bei wiederholten<br />

Fall verantwortlich gemacht wurden.<br />

Bestrebt, die Ordnung wieder herzustellen,<br />

bat er schließlich das Hofmarschallamt<br />

um Hilfe: Da also auch dieses ohne<br />

Berüksichtigung blieb, so wird ein Hochfürstl[iches]<br />

Hofmarschallamt gehorsamst<br />

gebetten, um zu Verhüttung der bei Unfuge<br />

die geeignete Mittel anwenden zu<br />

wollen um dem Dienst so wohl und auch<br />

mir selbsten die gehörige Sactisfaction zu<br />

verschaffen, ohne welche die Ordnung<br />

nicht erhalten werden kann.<br />

Welches Ende dieser Vorfall nahm ist<br />

aus den Akten nicht ersichtlich. Über die<br />

Ursache des Unmuts des unbekannten<br />

Bediensteten kann nur spekuliert werden.<br />

In der Dienstakte des Hoffouriers Frick<br />

ist der Vorfall nicht dokumentiert, wohl<br />

aber die Auszeichnung, die derselbe als<br />

Zeichen der Zufriedenheit mit seiner<br />

stets eifrigen und unverdrossenen Pflichterfüllung,<br />

und der wohlverdienten Anerkennung<br />

seiner langjährigen treuen<br />

Anhänglichkeit an das Fürstliche Haus<br />

am 31. Dezember 1835 erhielt.<br />

Christine Dölker<br />

14<br />

<strong>Archivnachrichten</strong> <strong>46</strong> / <strong>2013</strong>

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