Rote Liste der Moose - Landesamt für Umwelt, Naturschutz und ...
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Kriterium „Gefährdung“ wird immer zur naturschutzfachlichen Beurteilung herangezogen<br />
werden, allerdings werden zunehmend weitere wertbestimmende Kriterien,<br />
insbeson<strong>der</strong>e biogeographischer Art, an Bedeutung gewinnen (PLACHTER 1994,<br />
MÜLLER-MOTZFELD et al. 1997).<br />
Die methodische Weiterentwicklung <strong>der</strong> <strong>Rote</strong>n <strong>Liste</strong>n wird noch einige Jahre in<br />
Anspruch nehmen. In Abwägung <strong>der</strong> Vor- <strong>und</strong> Nachteile sollten folgende Ansätze<br />
<strong>für</strong> mo<strong>der</strong>ne <strong>Rote</strong> <strong>Liste</strong>n gelten:<br />
• Objektbezogene Datenbanken ermöglichen eine Quantifizierung <strong>der</strong><br />
Gr<strong>und</strong>kriterien Bestandsentwicklung, Bestandsituation <strong>und</strong> Bedrohung (dem<br />
steht allerdings in <strong>der</strong> Praxis entgegen, dass sich <strong>für</strong> viele Organismengruppen<br />
auf Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> abflauenden faunistischen <strong>und</strong> floristischen Forschung die<br />
Datenlage wie<strong>der</strong> verschlechtert).<br />
• <strong>Rote</strong> <strong>Liste</strong>n müssen sich weiterhin aus Gründen <strong>der</strong> Umsetzung an politischen<br />
Grenzen orientieren. Innerhalb <strong>der</strong> Territorien wäre aber eine naturräumliche<br />
Glie<strong>der</strong>ung mit jeweils separater Einschätzung <strong>der</strong> Gefährdung sinnvoll, wie dies<br />
innerhalb Deutschlands beispielsweise <strong>für</strong> die Ostseeregion erstellt wurde (MERCK<br />
& VON NORDHEIM 1996).<br />
• Unterhalb bestimmter rechtlich selbständiger Verwaltungseinheiten (in <strong>der</strong> EU<br />
beispielsweise die sogenannten NUTS 1-Gebiete) sollten keine <strong>Rote</strong>n <strong>Liste</strong>n erarbeitet<br />
werden, son<strong>der</strong>n besser Regionalkonzepte, welche die überregionale<br />
Gefährdung <strong>und</strong> die regionale Verantwortlichkeit als Kriterien heranziehen<br />
(MÜLLER-MOTZFELD et al. 1997, LANDMANN 2005, JOOß et al. 2006, BERG et al. 2008).<br />
• Eine Vereinheitlichung <strong>der</strong> Kriterien innerhalb Deutschlands wird <strong>der</strong>zeit vom BfN<br />
versucht (LUDWIG et al. 2006). Objektivierung <strong>und</strong> bessere Reproduzierbarkeit sollten<br />
über Kriteriensysteme o<strong>der</strong> Matrizen erreicht werden (LUDWIG et al. 2006,<br />
TIMMERMANN et al. 2006). Es bleibt abzuwarten, inwieweit dieser mo<strong>der</strong>ne Ansatz<br />
internationale Impulse zur Vereinheitlichung von nationalen <strong>Rote</strong>n <strong>Liste</strong>n bringt.<br />
• Das Bezugsjahr 1850 kann nicht Zielvorstellung <strong>für</strong> die Herausnahme einer Art<br />
aus <strong>der</strong> <strong>Rote</strong>n <strong>Liste</strong> sein, dies muss bereits über eine Stabilisierung <strong>der</strong> Bestände<br />
möglich sein (LUDWIG et al. 2006).<br />
• Über Zusatzkriterien (z. B. zum Status <strong>und</strong> zum Areal) können <strong>Rote</strong> <strong>Liste</strong>n mehr<br />
Informationen <strong>für</strong> die <strong>Naturschutz</strong>praxis bereitstellen (LUDWIG et al. 2006).<br />
An Bedeutung gewinnen <strong>für</strong> einen ökosystematisch orientierten <strong>Naturschutz</strong> werden<br />
auch <strong>Rote</strong> <strong>Liste</strong>n oberhalb <strong>der</strong> Organismenebene (Pflanzengesellschaften,<br />
Biotoptypen, mittlerweile gibt es sogar eine <strong>Rote</strong> <strong>Liste</strong> gefährdeter Landschaften<br />
Deutschlands [GAGHARADJEDAGHI et al. 2004]). Für <strong>Rote</strong> <strong>Liste</strong>n von Pflanzengesellschaften<br />
haben ABDANK et al. (2002, 2004) <strong>und</strong> TIMMERMANN et al. (2006) mo<strong>der</strong>ne<br />
Lösungsvorschläge erarbeitet.<br />
Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat sich entschlossen, mit dieser <strong>Rote</strong>n <strong>Liste</strong><br />
erstmalig die Methodik von LUDWIG et al. (2006) zur Anwendung zu bringen. Damit<br />
dient sie gleichzeitig als weiterführendes Beispiel <strong>und</strong> hoffentlich zur weiteren<br />
Qualifizierung des wichtigen Instrumentes „<strong>Rote</strong> <strong>Liste</strong>n“.