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Sitzung vom 12. Juni 2013 - Mosbach

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3.14 Geschäftsstelle des Gutachterausschusses<br />

3.14.1 Auskunft aus der Kaufpreissammlung 14,-- € je angef. ¼ Std.,<br />

mind. 28,-- €<br />

3.14.2 Auskunft über Bodenrichtwerte 10,-- € - 50,-- €<br />

3.15. Vorkaufsrecht<br />

Ausstellung von Negativzeugnissen gemäß § 28 Abs. 1 BauGB<br />

Bei Verkaufspreis bis 50.000,00 EUR<br />

Bei Verkaufspreis bis 100.000,00 EUR<br />

Bei Verkaufspreis über 100.000,00 EUR<br />

15,-- €<br />

20,-- €<br />

25,-- €<br />

3.16. Klimaschutz<br />

3.16.1 Anordnungen im Rahmen des EWärmeG und des EEWärmeG 14,--€ je angef. ¼ Std.<br />

mind. 96,--<br />

3.16.2 Erteilung von Befreiungen nach EWärmeG, EEWärmeG und EnEV 14,--€ je angef. ¼ Std.,<br />

mind. 224,-- €<br />

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />

§ 3<br />

<strong>Mosbach</strong>, den<br />

Michael Jann<br />

Oberbürgermeister<br />

Hinweis nach §4 Abs. 4 GemO:<br />

Eine Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder<br />

aufgrund der Gemeindeordnung ergangener Vorschriften ist nach §4 Abs. 4 GemO unbeachtlich,<br />

wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der<br />

Stadt unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht<br />

worden ist. Diese Wirkung tritt nicht ein, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der <strong>Sitzung</strong>,<br />

die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.<br />

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