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Sitzung vom 12. Juni 2013 - Mosbach

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In Baden-Württemberg wird für die Betreuung von unter 3-jähigen Kindern eine<br />

Versorgungsquote von 34 % angestrebt. Diese stellt allerdings nur einen landesweiten<br />

Durchschnittswert dar. Unter Differenzierung zwischen ländlichem Raum und<br />

Ballungszentren wird <strong>vom</strong> Kommunalverband für Jugend und Soziales für den<br />

Neckar-Odenwald-Kreis auf der Grundlage von Vergleichsdaten des Deutschen<br />

Jugendinstituts eine Versorgungsquote von 32 % zugrunde gelegt. Die Versorgungsquote<br />

hat allerdings keinen verbindlichen Charakter, entscheidend ist die tatsächliche<br />

Verpflichtung, im jeweiligen Einzelfall den individuellen Betreuungsbedarf zu befriedigen.<br />

Die Stadt <strong>Mosbach</strong> hat sich frühzeitig mit dem kommenden Rechtsanspruch befasst und<br />

gemeinsam mit den kirchlichen und freien Trägern der örtlichen Kindertageseinrichtungen<br />

Lösungsmöglichkeiten gesucht. Entsprechend den Grundsatzbeschlüssen des<br />

Gemeinderates zur Bedarfsentwicklung konnte dank der bereitwilligen Mitwirkung der Träger<br />

folgende Ausbauentwicklung für Betreuungsplätze in Einrichtungen erreicht werden:<br />

Stichtag<br />

Plätze in Einrichtungen für unter 3-Jährige<br />

01.10.2005 48<br />

15.03.2007 62<br />

15.03.2008 98<br />

31.<strong>12.</strong>2008 100<br />

31.<strong>12.</strong>2009 129<br />

31.<strong>12.</strong>2010 111 (Wegfall von betreuten Spielgruppen mit weniger als 10 Wochenstunden Betreuungszeit)<br />

31.<strong>12.</strong>2011 114<br />

31.<strong>12.</strong>2012 118<br />

01.08.<strong>2013</strong> voraussichtlich 143<br />

Die Verteilung der Betreuungsplätze auf die Stadt- und Ortsteile ergibt sich aus Anlage 1.<br />

Unter Zugrundelegung der aktuellen Kinderzahlen (516 Kinder unter 3 Jahren) steht für<br />

27,7 % diese ein Betreuungsplatz in den örtlichen Einrichtungen zur Verfügung. Gleichzeitig<br />

wird dem Grundsatz der wohnortnahen Versorgung weitgehend Rechnung getragen.<br />

Betrachtet man den uneingeschränkten Rechtsanspruch für Kinder <strong>vom</strong> ersten bis zum<br />

3. Lebensjahr isoliert, wird eine rechnerische Bedarfsdeckung von 42,2 % erreicht.<br />

Insbesondere für die Gruppe der unter 1-Jährigen sollte neben Plätzen in Einrichtungen<br />

wegen der familiennahen und flexiblen Betreuungsform eine ausreichende Zahl von Plätzen<br />

in der Kindertagespflege vorhanden sein. Als Zielgröße wären 20 % der rechnerisch<br />

notwendigen Betreuungsplätze durch die Tagespflege abzudecken. Dies entspricht ca.<br />

36 Plätzen. Tatsächlich weist die jährliche Bestandsfortschreibung des<br />

Neckar-Odenwald-Kreises zum 31.<strong>12.</strong>2012 lediglich zwei entsprechende Betreuungsplätze<br />

in der Kindertagespflege für <strong>Mosbach</strong> aus.<br />

Die Schaffung von 143 Betreuungsplätzen in Einrichtungen konnte nur durch die engagierte<br />

Unterstützung der Träger erreicht werden. Durch Nutzung vorhandener Räumlichkeiten und<br />

Umwandlung von Gruppen für Kindergartenkinder konnten und können im Gegensatz zu<br />

vielen Kommunen gleicher oder kleinerer Größe Investitionszuschüsse in Millionenhöhe<br />

vermieden und auf das zwingend Notwendige beschränkt werden:<br />

- Umwandlung vorhandener Kindergartengruppen in altersgemischte Kindergartengruppen<br />

- Unterbringung einer Krippengruppe im evangelischen Kindergarten Pfalzgraf-Otto-Straße<br />

(10 Plätze)<br />

- Unterbringung der Kleinkindbetreuung Spielwiese im evangelischen Kindergarten<br />

Neckarelz (20 Plätze)<br />

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