Sitzung vom 12. Juni 2013 - Mosbach
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In Baden-Württemberg wird für die Betreuung von unter 3-jähigen Kindern eine<br />
Versorgungsquote von 34 % angestrebt. Diese stellt allerdings nur einen landesweiten<br />
Durchschnittswert dar. Unter Differenzierung zwischen ländlichem Raum und<br />
Ballungszentren wird <strong>vom</strong> Kommunalverband für Jugend und Soziales für den<br />
Neckar-Odenwald-Kreis auf der Grundlage von Vergleichsdaten des Deutschen<br />
Jugendinstituts eine Versorgungsquote von 32 % zugrunde gelegt. Die Versorgungsquote<br />
hat allerdings keinen verbindlichen Charakter, entscheidend ist die tatsächliche<br />
Verpflichtung, im jeweiligen Einzelfall den individuellen Betreuungsbedarf zu befriedigen.<br />
Die Stadt <strong>Mosbach</strong> hat sich frühzeitig mit dem kommenden Rechtsanspruch befasst und<br />
gemeinsam mit den kirchlichen und freien Trägern der örtlichen Kindertageseinrichtungen<br />
Lösungsmöglichkeiten gesucht. Entsprechend den Grundsatzbeschlüssen des<br />
Gemeinderates zur Bedarfsentwicklung konnte dank der bereitwilligen Mitwirkung der Träger<br />
folgende Ausbauentwicklung für Betreuungsplätze in Einrichtungen erreicht werden:<br />
Stichtag<br />
Plätze in Einrichtungen für unter 3-Jährige<br />
01.10.2005 48<br />
15.03.2007 62<br />
15.03.2008 98<br />
31.<strong>12.</strong>2008 100<br />
31.<strong>12.</strong>2009 129<br />
31.<strong>12.</strong>2010 111 (Wegfall von betreuten Spielgruppen mit weniger als 10 Wochenstunden Betreuungszeit)<br />
31.<strong>12.</strong>2011 114<br />
31.<strong>12.</strong>2012 118<br />
01.08.<strong>2013</strong> voraussichtlich 143<br />
Die Verteilung der Betreuungsplätze auf die Stadt- und Ortsteile ergibt sich aus Anlage 1.<br />
Unter Zugrundelegung der aktuellen Kinderzahlen (516 Kinder unter 3 Jahren) steht für<br />
27,7 % diese ein Betreuungsplatz in den örtlichen Einrichtungen zur Verfügung. Gleichzeitig<br />
wird dem Grundsatz der wohnortnahen Versorgung weitgehend Rechnung getragen.<br />
Betrachtet man den uneingeschränkten Rechtsanspruch für Kinder <strong>vom</strong> ersten bis zum<br />
3. Lebensjahr isoliert, wird eine rechnerische Bedarfsdeckung von 42,2 % erreicht.<br />
Insbesondere für die Gruppe der unter 1-Jährigen sollte neben Plätzen in Einrichtungen<br />
wegen der familiennahen und flexiblen Betreuungsform eine ausreichende Zahl von Plätzen<br />
in der Kindertagespflege vorhanden sein. Als Zielgröße wären 20 % der rechnerisch<br />
notwendigen Betreuungsplätze durch die Tagespflege abzudecken. Dies entspricht ca.<br />
36 Plätzen. Tatsächlich weist die jährliche Bestandsfortschreibung des<br />
Neckar-Odenwald-Kreises zum 31.<strong>12.</strong>2012 lediglich zwei entsprechende Betreuungsplätze<br />
in der Kindertagespflege für <strong>Mosbach</strong> aus.<br />
Die Schaffung von 143 Betreuungsplätzen in Einrichtungen konnte nur durch die engagierte<br />
Unterstützung der Träger erreicht werden. Durch Nutzung vorhandener Räumlichkeiten und<br />
Umwandlung von Gruppen für Kindergartenkinder konnten und können im Gegensatz zu<br />
vielen Kommunen gleicher oder kleinerer Größe Investitionszuschüsse in Millionenhöhe<br />
vermieden und auf das zwingend Notwendige beschränkt werden:<br />
- Umwandlung vorhandener Kindergartengruppen in altersgemischte Kindergartengruppen<br />
- Unterbringung einer Krippengruppe im evangelischen Kindergarten Pfalzgraf-Otto-Straße<br />
(10 Plätze)<br />
- Unterbringung der Kleinkindbetreuung Spielwiese im evangelischen Kindergarten<br />
Neckarelz (20 Plätze)<br />
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