Sitzung vom 12. Juni 2013 - Mosbach
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TOP 1 öffentlich <strong>12.</strong>06.<strong>2013</strong> Gemeinderat<br />
Drucksache-Nummer: 082/<strong>2013</strong><br />
gefertigt: Planen und Technik/ Stadtplanung /<br />
Baumhackel / Gf<br />
Konversion Neckartal-Kaserne<br />
- Bürgerbeteiligung<br />
- Vorstellung des Konzepts der Firma INAST<br />
BERATUNGSWEG<br />
Die Vorlage wurde im Technischen Ausschuss am 04.06.<strong>2013</strong> nicht öffentlich vorberaten.<br />
Dabei hat der Technische Ausschuss mehrheitlich das weitere Vorgehen mit einem<br />
Bürgerrat empfohlen (Abstimmungsergebnis 7 zu 5).<br />
BESCHLUSSVORSCHLAG<br />
1. Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:<br />
Der Gemeinderat beschließt die weitere Bürgerbeteiligung zur Konversion der<br />
ehemaligen Neckartal-Kaserne im Rahmen der für eine künftige Nutzung erforderlichen<br />
Bauleitplanungsverfahren durchzuführen<br />
oder<br />
Der Gemeinderat beschließt zur weiteren Entscheidungsfindung für die Konversion der<br />
ehemaligen Neckartal-Kaserne das von der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung<br />
GmbH (KE) angebotene Vorgehen mit einem Bürgerrat durchzuführen (zusätzlich zur<br />
Beteiligung gemäß § 3 BauGB im Rahmen der Bauleitplanungsverfahren).<br />
2. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Vertreter von Firma INAST<br />
und Landratsamt zur Kenntnis.<br />
SACHVERHALT<br />
In der Gemeinderatssitzung am 14.05.<strong>2013</strong> hatten Vertreter der LBBW Immobilien<br />
Kommunalentwicklung GmbH (KE) über die Ergebnisse der bisherigen<br />
Bürgerveranstaltungen zur Konversion zur Neckartal-Kaserne berichtet. Außerdem hat die<br />
KE Möglichkeiten für die weitere Beteiligung der Bürger aufgezeigt.<br />
Eine Möglichkeit wäre die Beteiligung im Rahmen der Bauleitplanung<br />
(Flächennutzungsplanänderung sowie Bebauungsplan), die Voraussetzung für jegliche nicht<br />
militärische Folgenutzung des Kasernenareals ist. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist dabei<br />
durch § 3 des Baugesetzbuches mit entsprechenden Verfahrensschritten festgelegt und auf<br />
jeden Fall durchzuführen. Gemäß § 3 (1) BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Bürger<br />
durchzuführen, weiterhin die „Offenlage“ gemäß § 3 (2) BauGB. Beides erfolgt bei der Stadt<br />
<strong>Mosbach</strong> üblicherweise durch eine öffentliche Auslegung für jeweils vier Wochen.<br />
Ergänzend können auch Veranstaltungen zur weiteren Information und Diskussion mit den<br />
Bürgern durchgeführt werden.<br />
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