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Sitzung vom 12. Juni 2013 - Mosbach

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TOP 4 öffentlich <strong>12.</strong>06.<strong>2013</strong> Gemeinderat<br />

Drucksache-Nummer: 079/<strong>2013</strong><br />

gefertigt: Bildung und Generationen/<br />

Dieter Kautzmann / Wb<br />

Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren<br />

- Bericht zur Situation in <strong>Mosbach</strong><br />

BERATUNGSWEG<br />

Ohne.<br />

BESCHLUSSVORSCHLAG<br />

Der Gemeinderat nimmt den ab 01.08.<strong>2013</strong> vorhandenen Ausbaustand an<br />

Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen für Kinder unter 3 Jahren zustimmend zur<br />

Kenntnis.<br />

Er beauftragt die Verwaltung, unter Beobachtung der weiteren Bedarfsentwicklung und<br />

Beachtung des Rückgangs der Kinderzahlen nach dem 01.08.<strong>2013</strong> die Kleinkindbetreuung<br />

weiter zu entwickeln.<br />

Mit Blick auf die nur unzureichend vorhandenen Tagespflegeplätze für unter 3-jährige Kinder<br />

in <strong>Mosbach</strong> wird die Verwaltung ferner beauftragt, mit dem Landkreis als zuständigem<br />

Träger der örtlichen Kinder- und Jugendhilfe eine geeignete Kooperation zur Förderung und<br />

Finanzierung weiterer Tagespflegeplätze zu vereinbaren.<br />

SACHVERHALT<br />

Nach § 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch haben Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet<br />

haben, ab 01.08.<strong>2013</strong> einen uneingeschränkten Anspruch auf frühkindliche Förderung in<br />

einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege.<br />

Für Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gilt ein eingeschränkter<br />

Anspruch auf Förderung in einer Einrichtung oder in der Kindertagespflege, wenn<br />

- die Leistung für die Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen<br />

Persönlichkeit geboten ist oder<br />

- die Erziehungsberechtigten einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit<br />

aufnehmen oder Arbeit suchend sind,<br />

sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder<br />

Hochschulausbildung befinden oder<br />

Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch<br />

erhalten.<br />

In diesem Zusammenhang wurde bereits 2007 als Zielperspektive eine Versorgungsquote<br />

von 35 % für den Ausbau der Tagesbetreuung errechnet, welche dem Durchschnittsbedarf<br />

von Eltern und Kindern im gesamten Bundesgebiet entsprechen soll.<br />

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