Sitzung vom 12. Juni 2013 - Mosbach
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TOP 4 öffentlich <strong>12.</strong>06.<strong>2013</strong> Gemeinderat<br />
Drucksache-Nummer: 079/<strong>2013</strong><br />
gefertigt: Bildung und Generationen/<br />
Dieter Kautzmann / Wb<br />
Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren<br />
- Bericht zur Situation in <strong>Mosbach</strong><br />
BERATUNGSWEG<br />
Ohne.<br />
BESCHLUSSVORSCHLAG<br />
Der Gemeinderat nimmt den ab 01.08.<strong>2013</strong> vorhandenen Ausbaustand an<br />
Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen für Kinder unter 3 Jahren zustimmend zur<br />
Kenntnis.<br />
Er beauftragt die Verwaltung, unter Beobachtung der weiteren Bedarfsentwicklung und<br />
Beachtung des Rückgangs der Kinderzahlen nach dem 01.08.<strong>2013</strong> die Kleinkindbetreuung<br />
weiter zu entwickeln.<br />
Mit Blick auf die nur unzureichend vorhandenen Tagespflegeplätze für unter 3-jährige Kinder<br />
in <strong>Mosbach</strong> wird die Verwaltung ferner beauftragt, mit dem Landkreis als zuständigem<br />
Träger der örtlichen Kinder- und Jugendhilfe eine geeignete Kooperation zur Förderung und<br />
Finanzierung weiterer Tagespflegeplätze zu vereinbaren.<br />
SACHVERHALT<br />
Nach § 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch haben Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet<br />
haben, ab 01.08.<strong>2013</strong> einen uneingeschränkten Anspruch auf frühkindliche Förderung in<br />
einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege.<br />
Für Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gilt ein eingeschränkter<br />
Anspruch auf Förderung in einer Einrichtung oder in der Kindertagespflege, wenn<br />
- die Leistung für die Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen<br />
Persönlichkeit geboten ist oder<br />
- die Erziehungsberechtigten einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit<br />
aufnehmen oder Arbeit suchend sind,<br />
sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder<br />
Hochschulausbildung befinden oder<br />
Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch<br />
erhalten.<br />
In diesem Zusammenhang wurde bereits 2007 als Zielperspektive eine Versorgungsquote<br />
von 35 % für den Ausbau der Tagesbetreuung errechnet, welche dem Durchschnittsbedarf<br />
von Eltern und Kindern im gesamten Bundesgebiet entsprechen soll.<br />
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