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Leitfaden Ethikberatung - Robert Bosch Stiftung

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• die Durchführung individueller ethischer Fallbesprechungen (Ethik-Fallberatung),<br />

• die Erstellung von internen Leitlinien bzw. Empfehlungen (Ethik-Leitlinien) sowie<br />

• die Organisation von internen und öffentlichen Veranstaltungen zu medizin- und pflegeethischen<br />

Themen (Ethik-Fortbildung).<br />

2. Implementierung und Organisation<br />

a) Verhältnis zu Leitungsebene und Institution<br />

Voraussetzungen für eine erfolgreiche <strong>Ethikberatung</strong> sind die Verankerung in der Mitarbeiterschaft<br />

und die Unterstützung durch die Leitungsebene (Top-down- und Bottom-up-Prinzip). So erfolgt<br />

eine Berufung der Mitglieder eines Gremiums zur <strong>Ethikberatung</strong>, wie z.B. eines Ethik-Komitees,<br />

durch die Leitungsebene. In diesem Zusammenhang sind Dienstzeitregelungen, Ausstattung und<br />

Budget zu klären. Einrichtungsinterne Leitlinien, die von der <strong>Ethikberatung</strong> erarbeitet wurden,<br />

müssen durch die Leitungsebene bestätigt und umgesetzt werden.<br />

<strong>Ethikberatung</strong> ist in ihren Inhalten und in der Gestaltung des vereinbarten Vorgehens nicht<br />

weisungsgebunden. <strong>Ethikberatung</strong> ist aber Teil der Organisation und handelt folglich in einem<br />

strukturellen Kontext. <strong>Ethikberatung</strong> berücksichtigt den strukturellen Rahmen und gestaltet diesen<br />

durch ihre spezifische Dienstleistung mit. Deshalb arbeitet <strong>Ethikberatung</strong> – nach einer<br />

differenzierenden Analyse – auf eine Integration in die Abläufe und Entscheidungsstrukturen in der<br />

Einrichtung hin. Zugleich bleibt sie (qua Auftrag und Geschäftsordnung) ein kritisches Gegenüber<br />

und steuert zu konfliktbeladenen, individuellen Verläufen eine relevante Außenperspektive bei. Es<br />

ist eine besondere Herausforderung der <strong>Ethikberatung</strong>, eine angemessene Balance zwischen<br />

institutioneller Einbindung und Unabhängigkeit herzustellen.<br />

Leitung und Mitarbeiter der Einrichtung werden regelmäßig über die Aktivitäten der <strong>Ethikberatung</strong><br />

informiert.<br />

b) Strukturelle und personelle Voraussetzungen<br />

Für ein Gremium zur <strong>Ethikberatung</strong> ist eine Satzung und/oder Geschäftsordnung erforderlich. Die<br />

Satzung regelt die Bezeichnung des Gremiums, seine inhaltliche Unabhängigkeit, die Ziele und<br />

Aufgaben (s. o.), seine Zusammensetzung, den Modus der Berufung, Berichts- und<br />

Dokumentationspflichten (s. u.) und die Struktur des Gremiums.<br />

Die Zusammensetzung des Gremiums ist geeignet, die Zielsetzung zu erreichen und die Aufgaben<br />

angemessen zu erfüllen. Das Gremium ist multiprofessionell besetzt und besteht – je nach Größe<br />

der Einrichtung – aus fünf bis 20 Mitgliedern aus verschiedenen Bereichen und Hierarchieebenen.<br />

Erforderlich sind Mitglieder mit ärztlicher, pflegerischer und medizin- bzw. pflegeethischer<br />

Ausbildung. Anzustreben ist darüber hinaus die Mitgliedschaft von Menschen mit einem<br />

juristischen, seelsorgerlichen/religiösen, psycho-sozialen und administrativen beruflichen<br />

Hintergrund. Wünschenswert ist zusätzlich eine PatientInnen- bzw. BewohnerInnenperspektive,<br />

die durch PatientInnen- oder HeimfürsprecherInnen, Mitglieder von Selbsthilfegruppen, die<br />

Krankenhaushilfe oder durch engagierte BürgerInnen eingenommen wird.<br />

Erforderliche Qualifikationen für Mitglieder eines Gremiums zur <strong>Ethikberatung</strong> sind kommunikative<br />

und diskursive Kompetenzen, zeitliche Verfügbarkeit und eine entsprechende Weiterbildung. Die<br />

Berufung der Mitglieder erfolgt durch die Leitung der Einrichtung für eine Amtsperiode von<br />

mindestens zwei Jahren. Da personelle Kontinuität, Vertrauen und praktische Erfahrung wichtig für<br />

den Erfolg von <strong>Ethikberatung</strong> sind, sollte eine erneute Berufung möglich sein.<br />

Das Gremium wählt einen Vorsitz/Vorstand, der Sitzungstermine festlegt, zu Sitzungen einlädt,<br />

eine Tagesordnung erstellt, die Sitzungen leitet, das Budget verwaltet und das Gremium nach<br />

außen vertritt.<br />

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