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Rechtsanwalt als Arbeitnehmer<br />

*4 Feste Arbeitszeiten sind, wenn überhaupt, nur für die anwaltliche<br />

Bürotätigkeit <strong>de</strong>nkbar. Gerichtstermine, z. B. solche zur Beweisaufnahme,<br />

können <strong>de</strong>n vereinbarten Arbeitszeitrahmen schnell sprengen.<br />

Der Anwalt ist zwar stan<strong>de</strong>srechtlich gehin<strong>de</strong>rt, seine Tätigkeit<br />

z. B. vor Gericht zu been<strong>de</strong>n, wenn seine vereinbarte Arbeitszeit<br />

überschritten ist. Arbeitsrechtlich gesehen könnte <strong>de</strong>r angestellte<br />

Anwalt aber die Wahrnehmung z. B. eines Gerichtstermins verweigern,<br />

wenn vorauszusehen ist, dass die vereinbarte Arbeitszeit nicht<br />

ausreicht. Soll <strong>de</strong>r angestellte Anwalt auch nach außen hin tätig wer<strong>de</strong>n<br />

(vgl. die Aufzählung in § 2), empfiehlt es sich <strong>de</strong>shalb, neben <strong>de</strong>n<br />

Bürozeiten z. B. folgen<strong>de</strong> Regelung einzufügen: „Bei <strong>de</strong>r Tätigkeit<br />

<strong>de</strong>s Anwalts außerhalb <strong>de</strong>r Büroräume, insbeson<strong>de</strong>re bei <strong>de</strong>r Wahrnehmung<br />

von Behör<strong>de</strong>n- und Gerichtsterminen sowie bei Mandantenbesprechungen,<br />

richtet sich die tägliche Arbeitszeit nach <strong>de</strong>n Erfor<strong>de</strong>rnissen<br />

<strong>de</strong>r anwaltlichen Tätigkeit im Einzelfall.“<br />

*5 Vgl. oben Erl. 3.<br />

29<br />

§ 8 Arbeitsentgelt<br />

(1) Der Arbeitnehmer erhält für seine vertraglich geschul<strong>de</strong>te Tätigkeit<br />

ein Entgelt von monatlich * 1<br />

:<br />

Grundvergütung brutto<br />

. . . . . . . . . . . . . . . Euro<br />

zzgl. außeror<strong>de</strong>ntliche Zulage . . . . . . . . . . . . . . . Euro<br />

zzgl. monatliche Zulage für<br />

............... ............... Euro<br />

............... ............... Euro<br />

zzgl. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Euro<br />

Gesamtvergütung<br />

. . . . . . . . . . . . . . . Euro.<br />

(2) Die außeror<strong>de</strong>ntliche Zulage ist je<strong>de</strong>rzeit frei wi<strong>de</strong>rruflich *2 .<br />

(3) Der Arbeitgeber erstattet <strong>de</strong>m Arbeitnehmer ferner die laufen<strong>de</strong>n,<br />

berufsbedingten Aufwendungen, die durch die Ausübung <strong>de</strong>r Anwaltstätigkeit<br />

veranlasst sind * 3<br />

.<br />

(4) Die monatliche Gesamtvergütung wird jeweils am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Monats<br />

bis zum . . . . . Werktag <strong>de</strong>s Folgemonats ausgezahlt * 4<br />

. Die Er-<br />

27

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