Leseprobe - Beck-Shop.de
Leseprobe - Beck-Shop.de
Leseprobe - Beck-Shop.de
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Rechtsanwalt als Arbeitnehmer (Sozietätsaussicht)<br />
§ 2 Aufnahme als Gesellschafter<br />
o<strong>de</strong>r<br />
Begründung einer Gesellschaft * 1<br />
(1) Die Vertragsparteien streben eine langfristige Zusammenarbeit an<br />
mit <strong>de</strong>m Ziel<br />
<strong>de</strong>r Aufnahme <strong>de</strong>s Arbeitnehmers als weiteren Gesellschafter in die<br />
Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die vom Arbeitgeber zurzeit * 2<br />
aus<br />
folgen<strong>de</strong>n Gesellschaftern<br />
..............................<br />
..............................<br />
gebil<strong>de</strong>t wird<br />
o<strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>r Begründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zum Zwecke<br />
<strong>de</strong>r gemeinsamen Berufsausübung * 3<br />
.<br />
(2) Über die Aufnahme <strong>de</strong>s Arbeitnehmers als Gesellschafter entschei<strong>de</strong>t<br />
<strong>de</strong>r Arbeitgeber erstmalig nach Ablauf von . . . . . . . . . . * 4<br />
seit Beginn<br />
<strong>de</strong>r Tätigkeit <strong>de</strong>s Arbeitnehmers. Nach Ablauf von . . . . . . . . . . seit<br />
Beginn <strong>de</strong>r Tätigkeit <strong>de</strong>s Arbeitnehmers ist <strong>de</strong>r Arbeitgeber verpflichtet,<br />
eine endgültige Entscheidung über die Aufnahme <strong>de</strong>s Arbeitnehmers<br />
als Gesellschafter zu treffen * 5<br />
.<br />
(3) Unabhängig von <strong>de</strong>r Regelung nach Abs. 2 kann <strong>de</strong>r Arbeitnehmer<br />
eine Entscheidung <strong>de</strong>s Arbeitgebers über seine Aufnahme als Gesellschafter<br />
verlangen, wenn . . . . . . . . . . *6<br />
Der Arbeitgeber entschei<strong>de</strong>t binnen einer Frist von . . . . . . . . . . nach<br />
<strong>de</strong>m Verlangen <strong>de</strong>s Arbeitnehmers * 7<br />
. Die Regelung nach Abs. 3 gilt<br />
erstmalig nach Ablauf von . . . . . . . . . . seit Beginn <strong>de</strong>r Tätigkeit <strong>de</strong>s Arbeitnehmers<br />
* 8<br />
.<br />
(4) Die Aufnahme <strong>de</strong>s Arbeitnehmers als weiterer Gesellschafter erfolgt<br />
durch einen geson<strong>de</strong>rten Vertrag, <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Arbeitgeber binnen einer<br />
Frist von . . . . . . . . . . nach <strong>de</strong>r Entscheidung über die Aufnahme<br />
<strong>de</strong>s Arbeitnehmers vorlegt * 9<br />
.<br />
55<br />
1. Alternative zu Abs. 4 *10<br />
(4) Die Aufnahme <strong>de</strong>s Arbeitnehmers als weiterer Gesellschafter erfolgt<br />
auf Grundlage <strong>de</strong>s als Anlage zu diesem Vertrag beigefügten Ent-<br />
49