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Rechtsanwalt als Arbeitnehmer (Sozietätsaussicht)<br />

§ 2 Aufnahme als Gesellschafter<br />

o<strong>de</strong>r<br />

Begründung einer Gesellschaft * 1<br />

(1) Die Vertragsparteien streben eine langfristige Zusammenarbeit an<br />

mit <strong>de</strong>m Ziel<br />

<strong>de</strong>r Aufnahme <strong>de</strong>s Arbeitnehmers als weiteren Gesellschafter in die<br />

Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die vom Arbeitgeber zurzeit * 2<br />

aus<br />

folgen<strong>de</strong>n Gesellschaftern<br />

..............................<br />

..............................<br />

gebil<strong>de</strong>t wird<br />

o<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>r Begründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zum Zwecke<br />

<strong>de</strong>r gemeinsamen Berufsausübung * 3<br />

.<br />

(2) Über die Aufnahme <strong>de</strong>s Arbeitnehmers als Gesellschafter entschei<strong>de</strong>t<br />

<strong>de</strong>r Arbeitgeber erstmalig nach Ablauf von . . . . . . . . . . * 4<br />

seit Beginn<br />

<strong>de</strong>r Tätigkeit <strong>de</strong>s Arbeitnehmers. Nach Ablauf von . . . . . . . . . . seit<br />

Beginn <strong>de</strong>r Tätigkeit <strong>de</strong>s Arbeitnehmers ist <strong>de</strong>r Arbeitgeber verpflichtet,<br />

eine endgültige Entscheidung über die Aufnahme <strong>de</strong>s Arbeitnehmers<br />

als Gesellschafter zu treffen * 5<br />

.<br />

(3) Unabhängig von <strong>de</strong>r Regelung nach Abs. 2 kann <strong>de</strong>r Arbeitnehmer<br />

eine Entscheidung <strong>de</strong>s Arbeitgebers über seine Aufnahme als Gesellschafter<br />

verlangen, wenn . . . . . . . . . . *6<br />

Der Arbeitgeber entschei<strong>de</strong>t binnen einer Frist von . . . . . . . . . . nach<br />

<strong>de</strong>m Verlangen <strong>de</strong>s Arbeitnehmers * 7<br />

. Die Regelung nach Abs. 3 gilt<br />

erstmalig nach Ablauf von . . . . . . . . . . seit Beginn <strong>de</strong>r Tätigkeit <strong>de</strong>s Arbeitnehmers<br />

* 8<br />

.<br />

(4) Die Aufnahme <strong>de</strong>s Arbeitnehmers als weiterer Gesellschafter erfolgt<br />

durch einen geson<strong>de</strong>rten Vertrag, <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Arbeitgeber binnen einer<br />

Frist von . . . . . . . . . . nach <strong>de</strong>r Entscheidung über die Aufnahme<br />

<strong>de</strong>s Arbeitnehmers vorlegt * 9<br />

.<br />

55<br />

1. Alternative zu Abs. 4 *10<br />

(4) Die Aufnahme <strong>de</strong>s Arbeitnehmers als weiterer Gesellschafter erfolgt<br />

auf Grundlage <strong>de</strong>s als Anlage zu diesem Vertrag beigefügten Ent-<br />

49

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