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Rechtsanwalt als Arbeitnehmer<br />

eine solche Regelung, damit er wirklich Gelegenheit bekommt,<br />

seine Eignung unter Beweis zu stellen. Während <strong>de</strong>r ersten sechs Monate<br />

<strong>de</strong>s Arbeitsverhältnisses genießt er ohnehin keinen Kündigungsschutz,<br />

§ 1 Abs. 1 KSchG. Der Anwalt als Arbeitgeber muss<br />

<strong>de</strong>mgegenüber sicher sein, dass sein neuer Mitarbeiter auch tatsächlich<br />

seine Tätigkeit aufnimmt.<br />

§ 2 Art <strong>de</strong>r Tätigkeit<br />

(1) Der Arbeitnehmer wird als angestellter Rechtsanwalt beschäftigt.<br />

Zu seinem Aufgabengebiet gehören insbeson<strong>de</strong>re, je nach Weisung<br />

<strong>de</strong>s Arbeitgebers, folgen<strong>de</strong> Tätigkeiten * 1<br />

:<br />

– die selbständige Wahrnehmung von Mandaten nach Zuteilung<br />

durch <strong>de</strong>n Arbeitgeber *2 ,<br />

– die Wahrnehmung von Gerichtsterminen,<br />

– die Erstellung von Rechtsgutachten,<br />

– <strong>de</strong>r Erstentwurf von Schriftsätzen,<br />

– die Vorbereitung und Durchführung von Mandantenbesprechungen,<br />

– die Mitarbeit bei <strong>de</strong>r Ausbildung von Rechtsanwaltsgehilfen,<br />

Rechtspraktikanten, Rechtsreferendaren,<br />

– die Mitwirkung bei <strong>de</strong>r Rechtsberatung Min<strong>de</strong>rbemittelter,<br />

– die Mitarbeit bei <strong>de</strong>r Kanzleiorganisation,<br />

– ..........<br />

Alternative zu Abs. 1<br />

(1) Der Arbeitnehmer wird als angestellter Rechtsanwalt beschäftigt.<br />

Zu seinem Aufgabengebiet gehört die umfassen<strong>de</strong> Bearbeitung von<br />

Mandaten, die ihm vom Arbeitgeber zugewiesen wer<strong>de</strong>n * 3<br />

. Es soll<br />

hauptsächlich eine Bearbeitung von Zivilrechtsmandaten erfolgen.<br />

Soweit die Belange <strong>de</strong>s Arbeitgebers es erfor<strong>de</strong>rn * 4<br />

, kann <strong>de</strong>r Arbeitnehmer<br />

auch angewiesen wer<strong>de</strong>n, Mandate aus an<strong>de</strong>ren Rechtsgebieten<br />

zu bearbeiten * 5<br />

.<br />

(2) Der Arbeitgeber behält sich vor, <strong>de</strong>m Arbeitnehmer eine an<strong>de</strong>re Tätigkeit<br />

zuzuweisen, die seinen Kenntnissen und seiner Stellung als<br />

Rechtsanwalt entspricht *6 .<br />

23<br />

19

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