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Rechtsanwalt als Arbeitnehmer<br />

Mandantenpflichten kann <strong>de</strong>r Arbeitgeber-Anwalt nur dadurch ordnungsgemäß<br />

nachkommen, dass er auch seine Mitarbeiter einschließlich<br />

<strong>de</strong>r angestellten Anwälte gem. § 2 Abs. 4 BORA entsprechend<br />

verpflichtet und anhält, vgl. Pfordte/Gotzens, BRAK-Mitt.<br />

1997, 82. Zur neuen Berufsordnung lohnt im Übrigen ein Blick in<br />

<strong>de</strong>n Vorschlag von Heinisch/Kohn-Lehnhof, Neue BerufsUnordnung<br />

für Rechtsanwälte.<br />

*2 Im Einzelfall sollte geprüft wer<strong>de</strong>n, ob eine solche Regelung notwendig<br />

ist. Geheimhaltungspflichten sind hier schon dann natürliche<br />

Grenzen gesetzt, wenn das Büropersonal <strong>de</strong>n Vertrag schreiben<br />

und die Auszahlung <strong>de</strong>r Vergütung abwickeln muss.<br />

§ 18 Ausübung einer eigenen Anwaltstätigkeit<br />

(1) Der Arbeitnehmer hat seine volle Arbeitskraft in <strong>de</strong>n Dienst <strong>de</strong>s Arbeitgebers<br />

zu stellen.<br />

(2) Nach Erbringung und außerhalb seiner vertraglich geschul<strong>de</strong>ten<br />

Arbeitsleistung ist es <strong>de</strong>m Arbeitnehmer grundsätzlich gestattet, eine<br />

eigene Anwaltstätigkeit auszuüben.<br />

(3) Die Ausübung einer eigenen Anwaltstätigkeit durch <strong>de</strong>n Arbeitnehmer<br />

hat außerhalb <strong>de</strong>r Kanzleiräume <strong>de</strong>s Arbeitgebers zu erfolgen * 1<br />

.<br />

Alternative zu Abs. 3<br />

(3) Es ist <strong>de</strong>m Arbeitnehmer gestattet, eine eigene Anwaltstätigkeit in<br />

<strong>de</strong>r Kanzlei <strong>de</strong>s Arbeitgebers auszuüben und die personellen und<br />

sachlichen Mittel <strong>de</strong>r Kanzlei in Anspruch zu nehmen. Der Arbeitnehmer<br />

ist insbeson<strong>de</strong>re befugt, die Telefonnummer sowie an<strong>de</strong>re technische<br />

Einrichtungen auf seinem Briefbogen zu verwen<strong>de</strong>n bzw. anzugeben<br />

* 2<br />

, für die Wahrung <strong>de</strong>r Verschwiegenheit hat er dabei Rechnung<br />

zu tragen *3 . Zum Ausgleich <strong>de</strong>r hierdurch veranlassten Kosten<br />

zahlt <strong>de</strong>r Arbeitnehmer an <strong>de</strong>n Arbeitgeber * 4<br />

für . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Euro<br />

für . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Euro<br />

für . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Euro.<br />

(4) Wird <strong>de</strong>m Arbeitnehmer bei Ausübung einer eigenen Anwaltstätigkeit<br />

durch einen Mandanten <strong>de</strong>s Arbeitgebers ein Auftrag angeboten,<br />

so ist <strong>de</strong>r Arbeitnehmer verpflichtet, auf seine arbeitsvertragliche Bin-<br />

39<br />

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