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Rechtsanwalt als Arbeitnehmer<br />
§ 21 Beendigung <strong>de</strong>s Arbeitsverhältnisses<br />
(1) Das Arbeitsverhältnis kann von bei<strong>de</strong>n Parteien unbescha<strong>de</strong>t <strong>de</strong>s<br />
Rechts zur fristlosen Kündigung mit einer Frist von . . . . . . . . . . zum<br />
. . . . . . . . . . gekündigt wer<strong>de</strong>n * 1<br />
.<br />
(2) Die Kündigung bedarf <strong>de</strong>r Schriftform *2 .<br />
(3) Das Arbeitsverhältnis en<strong>de</strong>t mit Ablauf <strong>de</strong>s Monats, in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Arbeitnehmer<br />
das 65. Lebensjahr vollen<strong>de</strong>t.<br />
42<br />
*1 Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind in § 622 BGB geregelt.<br />
Die bis zum 15. 3. 1993 weithin übliche „Sechs Wochen zum Quartal-Regelung“<br />
ist entfallen. Zur Kündigungsfrist während <strong>de</strong>r Probezeit<br />
vgl. § 1 Abs. 2 (Rz. 22).<br />
*2 Seit <strong>de</strong>m 1. 5. 2000 gilt zu<strong>de</strong>m § 623 BGB; kritisch gegenüber <strong>de</strong>r<br />
gesetzlichen Neuregelung Preis/Gotthardt, NZA 2000, 348 ff. und<br />
Böhm, NZA 2000, 561 ff.<br />
§ 22 Sonstige Vereinbarungen<br />
..............................<br />
..............................<br />
(Z. B. wissenschaftliche und schriftstellerische Tätigkeit:)<br />
Für die Ausübung einer eigenen wissenschaftlichen o<strong>de</strong>r schriftstellerischen<br />
Tätigkeit ist es <strong>de</strong>m Arbeitnehmer gestattet, die personellen<br />
und sachlichen Mittel <strong>de</strong>r Kanzlei in Anspruch zu nehmen *1 . Zum Ausgleich<br />
<strong>de</strong>r hierdurch veranlassten Kosten zahlt <strong>de</strong>r Arbeitnehmer an<br />
<strong>de</strong>n Arbeitgeber *2<br />
für.............................. ............... Euro<br />
für.............................. ............... Euro<br />
für.............................. ............... Euro.<br />
(Z. B. Hinweis auf Umzug:)<br />
Nach Beendigung <strong>de</strong>s Arbeitsverhältnisses hat <strong>de</strong>r Arbeitnehmer gegenüber<br />
<strong>de</strong>m Arbeitgeber das Recht, für die Zeit von . . . . . . . . . . durch<br />
ein Schild auf einen Umzug seiner Kanzlei hinzuweisen * 3<br />
.<br />
43<br />
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