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Rechtsanwalt als Arbeitnehmer<br />
Rechtsstaats und <strong>de</strong>r Mandanten) nur einen stiefmütterlichen Rang<br />
einräumt, vgl. die Hinweise bei Zuck, Berufsrecht, Stichworte „Fortbildung“<br />
und „Qualitätsmanagement“ und Kellner, NJW 2002,<br />
1372 ff. Zu <strong>de</strong>n beson<strong>de</strong>ren Verpflichtungen für Fachanwälte vgl.<br />
jetzt § 15 FAO, § 43c Abs. 4 BRAO und Kirchberg, NJW 2002,<br />
1386 ff. Die hier vorgeschlagene Verpflichtung ist, arbeitsrechtlich<br />
gesehen, kein scharfes Schwert. Dafür ist sie noch nicht bestimmt<br />
genug. Im Rahmen <strong>de</strong>s Direktionsrechts können <strong>de</strong>m Arbeitnehmer<br />
aber zur Not bestimmte Maßnahmen auferlegt wer<strong>de</strong>n. Zur Konkretisierung<br />
<strong>de</strong>r Fortbildungsverpflichtung vgl. Zuck, MDR 1986,<br />
816 ff.; Eich, MDR 1988, 177 ff., 180.<br />
*2 Z. B. die Veranstaltungen <strong>de</strong>r Deutschen Anwalt-Aka<strong>de</strong>mie etc.<br />
Freistellungsansprüche normieren auch die Arbeitnehmerweiterbildungsgesetze<br />
<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r. § 26 Abs. 1 c) BO räumt <strong>de</strong>m angestellten<br />
Rechtsanwalt lediglich „auf Verlangen angemessene Zeit auf Fortbildung“<br />
ein.<br />
*3 Grundsätzlich entschei<strong>de</strong>t <strong>de</strong>shalb <strong>de</strong>r Arbeitnehmer selbst über<br />
<strong>de</strong>n Zeitpunkt seiner Teilnahme.<br />
§ 7 Arbeitszeit<br />
(1) Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt . . . . . Stun<strong>de</strong>n wöchentlich * 1<br />
.<br />
(2) Der Beginn und das En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r täglichen Arbeitszeit sowie die Pausen<br />
richten sich nach <strong>de</strong>r Übung <strong>de</strong>s Arbeitgebers und <strong>de</strong>n Erfor<strong>de</strong>rnissen<br />
<strong>de</strong>r anwaltlichen Tätigkeit * 2<br />
.<br />
(3) Im Rahmen <strong>de</strong>r gesetzlichen Bestimmungen ist <strong>de</strong>r Arbeitnehmer<br />
zur Überarbeit verpflichtet * 3<br />
.<br />
Alternative zu § 7<br />
(1) Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt . . . . . Stun<strong>de</strong>n wöchentlich.<br />
(2) Der Beginn und das En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r täglichen Arbeitszeit wer<strong>de</strong>n wie folgt<br />
festgelegt *4 :<br />
..............................<br />
..............................<br />
..............................<br />
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